Feiertag Ausgleichsanspruch bei Gleitstunden

15. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Glüxxritter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertag Ausgleichsanspruch bei Gleitstunden

Guten Tag. Eine Kollegin hat eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von wöchentlich 20 Stunden. Ursprünglich waren diese auf 4 Tage a 5 Stunden verteilt. Auf Wunsch der Geschäftsleitung wurde die Arbeitszeit am Donnerstag vor 1,5 Jahren auf 3 Stunden verkürzt, die restlichen 2 Stunden sollten in Gleitzeit nach Bedarf gearbeitet werden. Welchen Ausgleichsanspruch hat diese Kollegin nun, wenn genau auf diesen Donnerstag ein Feiertag fällt (Oder sie einen Tag Urlaub nimmt oder erkrankt) ? Werden diese 2 Stunden pro Woche gleichmäßig auf alle 4 Arbeitstage verteilt gerechnet?
Vielen herzlichen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Welchen Ausgleichsanspruch hat diese Kollegin nun, wenn genau auf diesen Donnerstag ein Feiertag fällt (Oder sie einen Tag Urlaub nimmt oder erkrankt)

So viel, wie sie an dem Tag planmäßig gearbeitet hätte, wenn kein Feiertag wäre - also erstmal 3 Stunden. Denn 3 Stunden sind die planmäßige Arbeitszeit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ebenso.
Die 'ursprünglich' vereinbarten 5 Stunden spielen keine Rolle mehr, das dies ja offenbar einvernehmlich neu geregelt worden ist.

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