Guten Tag. Eine Kollegin hat eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
von wöchentlich 20 Stunden. Ursprünglich waren diese auf 4 Tage a 5 Stunden verteilt. Auf Wunsch der Geschäftsleitung wurde die Arbeitszeit am Donnerstag vor 1,5 Jahren auf 3 Stunden verkürzt, die restlichen 2 Stunden sollten in Gleitzeit nach Bedarf gearbeitet werden. Welchen Ausgleichsanspruch hat diese Kollegin nun, wenn genau auf diesen Donnerstag ein Feiertag fällt (Oder sie einen Tag Urlaub nimmt oder erkrankt) ? Werden diese 2 Stunden pro Woche gleichmäßig auf alle 4 Arbeitstage verteilt gerechnet?
Vielen herzlichen Dank
Feiertag Ausgleichsanspruch bei Gleitstunden
15. September 2017
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Frage vom 15. September 2017 | 14:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertag Ausgleichsanspruch bei Gleitstunden
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#1
Antwort vom 15. September 2017 | 15:35
Von
Status: Weiser (16472 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Welchen Ausgleichsanspruch hat diese Kollegin nun, wenn genau auf diesen Donnerstag ein Feiertag fällt (Oder sie einen Tag Urlaub nimmt oder erkrankt)
So viel, wie sie an dem Tag planmäßig gearbeitet hätte, wenn kein Feiertag wäre - also erstmal 3 Stunden. Denn 3 Stunden sind die planmäßige Arbeitszeit.
#2
Antwort vom 15. September 2017 | 16:39
Von
Status: Weiser (17377 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ebenso.
Die 'ursprünglich' vereinbarten 5 Stunden spielen keine Rolle mehr, das dies ja offenbar einvernehmlich neu geregelt worden ist.
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