Guten Tag,
§23 Absatz 5 der hessischen VOGSV regelt, dass die Schule im Falle einer Nichtverstzung verpflichtet ist, den Eltern einen Einschreibebrief zuzsenden, dieser Brief mit der Information über die Nichtversetzung muss 3 Tage vor Zeugnisvergabe bei den Eltern eintreffen. Ebenso haben die Kinder das Recht, bei einer Nichtversetzung am Tage der Zeugnisvergabe dem Unterricht fern zu bleiben.
Im hiesigen Falle hat sich die Schule einen Tag mehr Zeit genommen, des Weiteren werden die Briefe über die Lehrer an die minderjährigen Kinder weitergereicht, mit der Bitte den Brief zu Hause abzugeben.
Macht sich die Schule dadurch rechtlich angreifbar?
Inwiefern wirkt sich dieses Fehl (?) -verhalten auf die Nichtversetzung aus?
Fehlverhalten der Schule?
12. Juli 2016
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Frage vom 12. Juli 2016 | 17:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlverhalten der Schule?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. Juli 2016 | 16:24
Von
Status: Richter (8414 Beiträge, 3774x hilfreich)
Man kann der Schule Verfahrensfehler vorwerfen, aber die Nichtversetzung wird dadurch nicht zu "versetzt".
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