Fehlumbuchung bei Opodo und jetzt?

11. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bebbl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlumbuchung bei Opodo und jetzt?

Hallo,

ich habe bei Opodo zuerst einen Flug im Januar (6.1.2016) für mich und meinen Kumpel nach Tansania gebucht. Einen Tag später (7.1.2016) denselben Flug für meine Freundin. Beide Flüge wurden bei Opodo bestätigt und ich erhielt ein Travel Document. Am 25.1.2016 bekam ich eine Mail von Turkish Airlines, dass sie einen Flug gestrichen hätten und ich umbuchen müsste. Ich habe dann bei Opodo angerufen und die Flüge entsprechend umgebucht. Beide Flüge wurden bei checkmytrip.com als bestätigt angezeigt. Nach 1 Woche habe ich für meinen Flug ein neues Travel Document bekommen. Für den Flug meiner Freundin nicht. Ich habe daraufhin bei Opodo angerufen und die sagten alles wäre i.O. Man bräcuhte kein neues Travel Document. Bei der Einsicht bei checkmytrip.com musste ich leider feststellen, dass die Flüge meiner Freundin storniert sind. Wieder bei Opodo angerufen, die mir mitteilten, dass das ein Fehler von Turkish Airlines wäre und ich solle dort anrufen. Gesagt, Getan! Turkish Airlines meinte daraufhin, dass der Veranstalter den Flug nicht bestätigt hätte und dafür verantwortlich wäre. Also wieder bei Opodo angerufen. Mittlerweile habe ich mehrere Stunden in der Warteschleife verbracht und Diskussion mit mehreren mir namentlich bekannten Opodo Mitarbeitern geführt. Es wurde mir versprochen sich darum zu kümmern ... aber es tut sich nichts. An dem gebuchten und bereits bezahlten Flug hängen weitere Buchungen (Lodge, Safariunternehmen etc.). Wir sind also terminlich auf diesen Flug angewiesen. Kann ich denn, wenn sich da nichts tut selbstständig einen neuen Flug buchen und die Kosten bei Opodo geltend machen? Ich weiß nicht wer da was verbockt hat, denn ich habe ja nichts damit zu tun gehabt außer dass ich Opodo gesagt habe, dass mein Flug umgebucht werden muss. Leider weiß ich jetzt auch nicht mehr weiter und hab etwas Angst, dass der Flieger ausgebucht ist... Kundenservice ist anders ... leider!

VG
Andreas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

per Telefon wird man da nicht viel erreichen. Fordern Sie das Online-Portal beweisbar, also schriftlich auf, die Sache in Ordnung zu bringen. Gut waere es wenn Sie hiervon: Beide Flüge wurden bei checkmytrip.com als bestätigt angezeigt. ein Sreenshot haetten.

Eigentlich ist die Airline als Vertragspartner zustaendig. Wenn Sie sich aber jetzt an die Airline wenden, werden die Sie ersteinmal abwimmeln und sagen, dass man dort den Vorgang nicht einsehen koennte, da die Buchung ueber das Online-Portal kam. Das wuerde alles nur unnoetig verzoegern. Also, wie gesagt, wenden Sie sich belegbar an das Online-Portal.

Zitat:
.....Kundenservice ist anders ... leider!.....

Tja, dann machen Sie es doch so wie ich. Frueher im Berufsleben hat meine Firma alle meine Fluege gebucht. Heute geh ich her fuer meine nunmehr nicht mehr so haeufigen Fluege, dass ich mir meine Fluege im Internet suche, von dem mir passenden Flug einen Ausdruck fertige und in mein Reisebuero meines Vertrauenes gehe und buche. Ich habe noch nie erlebt, dass das nicht moeglich war und selbst wenn das Ticket im Reisebuero ein paar Euro teurer ist, schaetze ich die Beratung.

Jedenfalls waere so ein Sch...., wie das Ihnen hier passiert ist, mir in meinem Reisebuero nicht passiert. Darauf wette ich!


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Laut der EU Fluggastverordnung EC261/2004 ist Turkish Airlines gemäss Artikel 10 für eine anderweitige Beförderung zuständig, da Turkish Airlines den Flug annulliert hat.

Ich würde Turkish Airlines in Deutschland noch einmal schriftlich und nachweisbar an der deutschen Niederlassung anschreiben und hier auch auf die EU Fluggastverordnung hinweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
.....Laut der EU Fluggastverordnung EC261/2004 ist Turkish Airlines gemäss Artikel 10 für eine anderweitige Beförderung zuständig, da Turkish Airlines den Flug annulliert hat......

Hat die Airline ja auch gemacht! Nur bei der Verarbeitung der neuen Flugdaten scheint beim Online-Portal ein Fehler unterlaufen zu sein.

Natuerlich waere die Airline Vertragspartner, aber zumindest Leutchen, die ein wenig Ahnung von den Ablaeufen haben, wissen, dass die Airline mit Sicherheit versucht auf das Online-Portal abzuwaelzen. Also habe ich den Weg zunaechst auf das Portal zuzugehen empfohlen. Das erspart wahrscheinlich eine Menge Stress.


Viele Gruesse
bernardoselva

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1x Hilfreiche Antwort

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