Fehlerhafte IP-Ermittlung durch die Guardaley Ltd?

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LG Berlin sieht in Ermittlungen "unzuverlässige Recherchedienstleistungen"

Um die in Tauschbörsen begangenen Urheberrechtsverletzungen zu ermitteln, bedienen sich Rechteinhaber bzw. deren Anwaltskanzleien sog. Logging-Unternehmen. Die Aufgabe dieser Unternehmen aus dem IT-Bereich besteht darin, mittels spezieller Software Filesharing-Programme zu überwachen und die IP-Adressen der Nutzer zu protokollieren. Erst anschließend ist es möglich, über ein Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG den jeweiligen Anschlussinhaber zu ermitteln und diesem eine Abmahnung zustellen zu lassen.

Bereits in der Vergangenheit wurden gelegentlich Zweifel an der Qualität der ermittelten Ergebnisse oder auch deren Verarbeitung gehegt. Zwar gibt es – zumeist seitens der Ermittlungsunternehmen selbst angefertigte – Gutachten, die ein fehlerfreies Arbeiten der jeweils genutzten Software bestätigen sollen.

Eine Entscheidung vom Landgericht Berlin vom 03.05.2011, Az.: 16 O 55/11, lässt allerdings zumindest im Hinblick auf die Ermittlungsergebnisse der Firma Guardaley Ltd. skeptisch werden. Das Gericht verweist in der Entscheidung darauf, dass das Unternehmen unzuverlässige Recherchedienstleistungen erbringe. Der Grund: es seien auch IP-Adressen von Nutzern ermittelt worden, die zwar Werke heruntergeladen haben, bei denen jedoch kein Upload stattgefunden habe. Damit läge dann jedoch gerade kein unerlaubtes öffentliches Zugänglichmachen der geschützten Werke vor.

Es ist daher zumindest zweifelhaft, ob die auf Grundlage von Ermittlungsergebnissen der Guardaley Ltd. Ausgesprochenen Abmahnungen in jedem Fall Bestand haben können. Spätestens in einem möglichen Gerichtsverfahren sollten Betroffene sich hier je nach Sachlage auf die anscheinend fehlerhaft ermittelten Daten berufen.

Die Guardaley Ltd. ermittelt für verschiedene Anwaltskanzleien die Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, u.a. die Kanzleien Sasse & Partner, Schulenberg und Schenk sowie die Kanzlei FAREDS.

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