Hallo zusammen,
wir haben von einer Handwerksfirma unseren Balkon sanieren lassen. Beim Erstellen des Angebots und bei der ersten Besichtigung machte die Firma einen sehr professionellen Eindruck. Das Ergebnis ist leider wenig überzeugend. Die Oberfläche ist sehr ungleichmäßig, z.T. Spiegelglatt, die Beschriebene "Sand-Optik" ist kaum zu erkennen und der Ablauf ist ein in den Beton gebohrtes und halb wieder zugeschmiertes Loch ohne weitere Abdichtung. Zudem bilden sch Pfützen auf der Oberfläche die nicht ablaufen. Dafür soll ich nur 4.000€ berappen. Wieviel kann ich von der Rechnung zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind? Muß ich überhaupt einen Teil der REchnung begleichen? (Immerhin ist ja kaum etwas des eigentlichen Zieles erreicht...)
Danke für eure Hilfe
Grüße
Olli & Jutta
Fehlerhafte Balkonsanierung - Rechnungsbetrag einbehalten?
1. Juli 2008
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Frage vom 1. Juli 2008 | 09:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 13x hilfreich)
Fehlerhafte Balkonsanierung - Rechnungsbetrag einbehalten?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 1. Juli 2008 | 09:24
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Eine Leistung wurde erbracht, und von daher muss meiner Ansicht nach wenigstens ein Teilbetrag gezahlt werden. Mit dem Restbetrag würde ich so lange warten, bis die Mängel beseitigt wurden.
Ging das über die Gemeinschaft...? Hausverwaltung vorhanden?
Und jetzt?
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