Hallo,
mein Vater verstarb 2012. Im Jahr 2013 wurde noch die Steuererklärung für das Jahr 2012 für ihn und meine Mutter (zusammen veranlagt) gemacht.
Ich habe mir den Festsetzungsbescheid grade noch einmal angeschaut und da ist mir ein großer Fehler aufgefallen.
Bei der Berechnung der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag wurden "Freibeträge für 3 Kind(er) i.H.v. 21.024 Euro" abgezogen. Allerdings gibt es keine 3 Kinder, sondern nur meinen Bruder und mich! In allen vorherigen Steuerbescheiden kam dieser Fehler nicht vor, da wurden nur die Freibeträge für 2 Kinder abgezogen.
Ich kann mir nicht erklären, wie es dazu kommen konnte. Bei der Steuererklärung muss man ja angeben, wie viele Kinder man hat, allerdings muss man ja für jedes Kind noch einmal extra ausfüllen wann sie geboren wurden, etc. Selbst wenn bei der Angabe, wie viele Kinder man hat, versehentlich 3 ausgefüllt wurde, wurden ja trotzdem nur 2 mal genaue Angaben zum Kind gemacht.
Zudem gibt es dazu auch Differenzen bei den Erläuterungen.
Bei den vorherigen Steuerbescheiden wurde der Kinderfreibetrag auch bei der Berechnung der Lohnsteuer abgezogen. In den Erläuterungen steht auch explizit "für 2 Kinder wurde ein Freibetrag..."
In dem letzten Steuerbescheid (der mit den 3 Kindern) steht in den Erläuterungen "Für das am xx.xx.xxxx. geborene Kind wurde das Kindergeld oder vergleichbare Leistungen..." D.h., dort werde nur ich explizit erwähnt, obwohl mein Bruder zu der Zeit auch Kindergeld erhalten hat.
Was passiert wenn ich den Fehler jetzt nachmelde? Das ich dann die Kirchensteuer/Soli, die wir zu viel zurückerhalten haben, zurückzahlen muss, ist mir klar. Aber müssen wir auch mit Strafen rechnen? Der Fehler ist ja auch relativ offensichtlich, ich weiß nicht ob meine Mutter den Bescheid damals nicht ordentlich gelesen hat oder ob sie es übersehen hat...
Mit freundlichen Grüßen
Fehler in Steuerfestsetzung (zu hoher Kinderfreibetrag)
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn die Angaben in der Steuererklärung seinerzeit richtig und vollständig waren, hat man kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu befürchten. Es ist auch nicht nötig, das Finanzamt über Fehler zu eigenen Gunsten zu informieren. (BFH Urteil vom 4.12.2012, VIII R 50/10 ). Das Finanzamt kann allerdings von sich aus tätig werden und ggf. noch 4 Jahre lang korrigieren.
ZitatWenn die Angaben in der Steuererklärung seinerzeit richtig und vollständig waren, hat man kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu befürchten. Es ist auch nicht nötig, das Finanzamt über Fehler zu eigenen Gunsten zu informieren. (BFH Urteil vom 4.12.2012, :VIII R 50/10 ). Das Finanzamt kann allerdings von sich aus tätig werden und ggf. noch 4 Jahre lang korrigieren.
Danke für die Antwort.
Es ist mir leider nicht mehr nachvollziehbar ob damals versehentlich angegeben wurde dass es 3 Kinder gibt, wobei ja wie gesagt dann nur für 2 Kinder die genauen Angaben gemacht werden konnten. Daher weiß ich nicht, inwieweit alle Angaben richtig und vollständig waren.
Und gilt die von Ihnen genannte Regelung auch, wenn der Fehler für uns hätte offensichtlich sein müssen?
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Zitat:Und gilt die von Ihnen genannte Regelung auch, wenn der Fehler für uns hätte offensichtlich sein müssen?
Ja
Hallo,
also ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Das Finanzamt kann grundsätzlich den Bescheid nur ändern, wenn es neue Tatsachen anführt. Es gab immer nur zwei Kinder, und dem Finanzamt war das bekannt. Dass es also nicht drei Kinder gibt sondern nur zwei, ist für das Finanzamt keine neue Tatsache. Einen Fehler bei Abgabe der Erklärung kann man beinahe ausschließen. Man trägt nicht einfach irgendwo die Kinderzahl mit 2 oder drei ein, für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind (DIN-A3 beiseitig) als Formular auszufüllen, und zwar mit zahlreichen persönlichen Daten der Kinder. Ich halte es für ausgeschlossen, dass man hier ein vollständiges Kind frei erfunden und neu erklärt hat.
Sofern das Finanzamt trotz zutreffender Erklärung einen Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen macht, besteht definitiv keine Verpflichtung, dieses zu melden. Auch Möglichkeiten, dass das FA dieses später nachfordert, sind sehr gering, wenns denen überhaupt auffällt. Wichtig: Ihr verstoßt gegen kein Gesetz, macht nichts falsch und es droht keine Strafe. Einfach behalten und gut ist.
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