Fehler d. Reisebüros: Wer zahlt Umbuchungsgebühr?

12. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ann-Sophie123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler d. Reisebüros: Wer zahlt Umbuchungsgebühr?

Hallo,

wir haben im August 2012 einen Hin- und Rückflug nach Thailand in einem Reisebüro gebucht (Hinflug Dez. 2012, Rückflug Mitte März 2012). Kurz vor der Abreise hat sich die Airline geändert, das Reisebüro hat uns neue Unterlagen geschickt mit den neuen Reisedaten. Wir sind losgeflogen und haben nun, wo wir bald zurückfliegen, gesehen, dass bei der Änderung der Airline dem Reisebüro ein Fehler passiert ist:
Wir haben einen Rückflug, der nicht mehr an dem Datum ist, das wir ursprünglich gebucht hatten, sondern 11 (!) Tage später – Ende März. An diesem falschen späten Rückflugdatum können wir überhaupt nicht zurück, das ist viel zu spät und war so nicht gewollt.
Alle vorherigen E-Mails belegen, dass wir bis zur Airline-Änderung den Rückflug Mitte März hatten. Leider haben wir als wir losgeflogen sind, nicht auf das Datum des Rückfluges geachtet, weil es noch so weit im Voraus lag u. wir nicht daran gedacht haben, dass es geändert sein könnte.

Frage: Wer bezahlt die Gebühren für die Umbuchung und die Differenz zum neuen Ticketpreis? Haftet das Reisebüro für den Fehler, dass sie ein falsches Rückflugdatum eingetragen haben?
Wer hat Tipps oder Erfahrungen, wie wir nun am besten vorgehen können?

Danke für eure Tipps








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-- Editiert Ann-Sophie123 am 12.02.2013 09:31

-- Editiert Ann-Sophie123 am 12.02.2013 09:31

-- Editiert Ann-Sophie123 am 12.02.2013 09:33

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

der Fehler haette Ihnen bei Uebergabe der Reisedokumente auffallen muessen, so haben Sie meiner Auffassung nach die neuen Reisedaten akzeptiert.

Wie Sie jedoch schreiben, wurde die Fluggesellschaft kurz vor Reiseantritt gewechselt. Hatten Sie fuer die urspruengliche Buchung eine verbindliche Flugbestaetigung erhalten???

Dann koennten Sie u.U. gegen die urspruengliche Fluggesellschaft nach der EU-Fluggastverordnung Ansprueche wg. der Annullierung geltend machen.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kev123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Hier stand Schleichwerbung.

-- Editiert von Moderator am 02.03.2016 21:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von kev123123):
......Ich selbst glaube das solche Kosten das Reisebüro bezahlt.....,

Was Sie glauben steht vermutlich in den Sternen. Bei solchen Auseinandersetzungen ist eigentlich immer die grundsaetzliche Frage, wer hat was verursacht und was ist beweisbar.

Wieviel zahlt Ihnen der Portalbetreiber, den Sie hier als Schleichwerbung anfuehren, fuer die Verlinkung?


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Ich selbst glaube


Wer glaubt, der sollte in die Kirche gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)



Zitat:
wir haben im August 2012 einen Hin- und Rückflug nach Thailand in einem Reisebüro gebucht (Hinflug Dez. 2012, Rückflug Mitte März 2012). Kurz vor der Abreise hat sich die Airline geändert, das Reisebüro hat uns neue Unterlagen geschickt mit den neuen Reisedaten.


Was ist denn der Grund, warum die Airline geändert wurde?
Hat die ursprüngliche Airline denn einen Flug gestrichen?
Falls ja, dann ist in meinen Augen nicht das Reisebüro, sondern die ursprüngliche Airline, die den Flug gestrichen hat, der richtige Ansprechpartner.
Wenn es sich um eine EU-Airline handelt, dann greift hier die EU Fluggastverordnung EC261/2004, d.h. die Airline trifft die Kosten für den anderweitige Beförderung.
Strittig ist, ob der Fluggast eine anderweitige Beförderung bei einer anderen Airline bestehen darf.
Unstrittig sollte aber sein, dass der Fluggast selbst kostenfrei auswählen, auf welchen Ersatzflug er bei der gleichen Airline umgebucht werden will.
Da der Rückflug wohl im März 2013 stattfinden sollte, ist der Sachverhalt noch nicht verjährt.

Zitat:
Frage: Wer bezahlt die Gebühren für die Umbuchung und die Differenz zum neuen Ticketpreis?


Falls es sich um eine EU Airline handelt, muss die Airline, die den ursprünglichen Rückflug durchführen sollte, die Umbuchungskosten tragen.

-- Editiert von vundaal76 am 19.02.2016 10:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
.....Da der Rückflug wohl im März 2013 stattfinden sollte, ist der Sachverhalt noch nicht verjährt......

Noch nicht verjaehrt, das ist richtig - aber sicherlich laengst erledigt, denn der TE hat sich nicht wieder gemeldet.

Der Verfasser von #2 hat das alte Huendchen ausgegraben, wohl um Schleichwerbung zu platzieren (seltsam, dass da ein Mod nicht reagiert????).


Viele Gruesse
bernardoselva

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