Hallo zusammen,
vorab zur Erklärung geht es um meinem Ex-Arbeitgeber, bei dem ich vom 01.03.2015-31.08.2015 angestellt war.
Wir haben uns nicht im Guten voneinander getrennt und seitdem schlage ich mich mit ihm rum
Die fristlose Kündigung hat er nach der Kündigungsschutzklage zurückgezogen, weil es hierfür keinen Grund gab.
Jedoch hat er mir absolut KEINE Papiere ausgehändigt.
Sprich weder ein Arbeitszeugnis, noch eine Lohnsteuerbescheinigung für die 6 Monate (noch meine 15 Tage Resturlaub gewährt oder ausgezahlt, aber das ist nur nebensächlich).
Noch kam das Finanzamt nicht auf mich zu. Jedoch befürchte ich, dass wenn ich meine Lohnsteuererklärung für 2016 einreiche, ich aufgefordert werde die für 2015 nachzureichen (zumal ich in 2015 knapp 2 Monate arbeitslos gewesen bin und ALGI bezogen habe).
Ich war bereits beim Anwalt, dieser konnte jedoch mit seinen Schreiben nichts erreichen, weil mein Arbeitgeber die Angewohnheit hat Briefe ungeöffnet zurückzuschicken, wenn er weiß, worum es geht (z.B. Knöllchen oder in dem Fall um MEINEN Anwalt).
Mit meinem Ex-Arbeitgeber habe ich abgeschlossen, er wird definitiv nicht auf Schreiben reagieren. Habe mich lang genug geärgert und festgestellt, dass es keinen Sinn macht, da er sich wie ein kleines, stures Kind benimmt
Jetzt überlege ich mir eine Klage zur Herausgabe der Dokumente einzureichen.
Jedoch hatte ich zu dem Zeitpunkt keine Rechtsschutzversicherung und würde gerne wissen, wonach sich der Streitwert berechnet und wie hoch die Kosten für diese Klage wären
Gibt es eine außergerichtliche Möglichkeit dies zu klären?
Evtl. über das Finanzamt??
Vielen Dank vorab und beste Grüße
Fehlendes Zeugnis & fehlende Lohnsteuerbescheinigung -> Herausgabeklage?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Guten Abend zusammen,
kann mir niemand helfen?
ZitatJetzt überlege ich mir eine Klage zur Herausgabe der Dokumente einzureichen. :
Könnte nach 2 Jahren etwas spät sein (zumindest für das Zeugnis).
Oftmals verjähren Ansprüche recht schnell im Arbeitsrecht, mitunter innerhalb von 3 Monaten.
Zitatwonach sich der Streitwert berechnet :
Dafür wird oft ein Jahresbruttogehalt herangezogen.
Bei 6 Monaten Gesamtbeschäftigungszeit könnte es aber auf 50% reduziert werden.
Zitatund wie hoch die Kosten für diese Klage wären :
Das wird der Anwalt sagen können was er berechnet.
Dann treten auch keine unangenehmen Überraschungen bei der Abrechung auf.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Streitwert für Arbeitspapiere ist 10% eines Monatseinkommens.
Streitwert für ein qualifiziertes Zeugnis ist ein Monatseinkommen (auch bei kurzer Beschäftigung)
siehe hier:
https://www.justiz.nrw.de/BS/broschueren_hilfen/streitwertkatalog_arbg.pdf
Wenn Sie die Gerichtskosten berechnen wollen, dann hier:
http://www.arbg-hamm.nrw.de/infos/kosten/rechner1/index.php
und bei "Streitwert" das 1,1-fache des Monatsbruttoeinkommens eingeben.
-- Editiert von drkabo am 22.05.2017 00:31
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich war zuerst geschockt, als ich als Streitwert das (Halb-)Jahreseinkommen gesehen habe.
Für ein paar Papiere wäre mir das definitiv zu hoch angesetzt.
Beim Zeugnis bin ich mir nicht sicher, ob ich das quilifizierte verlangen soll.
Auch wenn das wohlwollend sein muss, weiß ich, dass mein Ex-Arbeitgeber dies anders sehen wird, zumal er keine Ahnung hat, was Rechtsgrundlagen angeht (so hat er mir damals verklickern wollen, dass er mir das Urlaubsgeld nicht ausbezahlen muss, weil es nicht im Vertrag geregelt ist. Er hat mir aber gesagt, dass er mir aus "betrieblichen" Gründen den Resturlaub von 15 Tagen nicht gewähren kann. Somit hat er sich 15 Urlaubstage gespart).
10% pro Monatsbruttoeinkommen finde ich total akzeptabel, zumal ich nur in Teilzeit angestellt war und in der Probezeit weniger verdient habe.
Ich benötige dieses Dokument, da ich sonst wahrscheinlich Probleme mit dem Finanzamt bekommen werde und das möchte ich vermeiden.
Muss ich denn mit meinem Anliegen zum Anwalt oder kann ich direkt zum Arbeitsgericht gehen und die Herausgabeklage einreichen?
Vielen Dank und beste Grüße!!
ZitatMuss ich denn mit meinem Anliegen zum Anwalt oder kann ich direkt zum Arbeitsgericht gehen und die Herausgabeklage einreichen? :
Direkt hin, dort hilft man beim Aufsetzen. Bisherigen Schriftverkehr mitnehmen.
Das Finanzamt kennt die übermittelten Daten übrigens schon.
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