Fehlende Trittschalldämmung - starke Lärmbelästigung - Mietminderung

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Fehlende Trittschalldämmung - starke Lärmbelästigung - Mietminderung

Hallo miteinander,

ich würde gerne mal eure Meinung zu unserem folgenden Fall wissen:

Wir wohnen seit 10 Jahren in einem 20 Jahre alten Mehrfamilienhaus. Von den bisherigen Bewohnern über uns (wir wissen nicht wie oft diese gewechselt haben in dieser Zeit), zuletzt Japaner ohne Kinder, haben wir bisher nie etwas gehört.

Nun ist vor wenigen Monaten eine Familie mit zwei kleinen Jungs (3 und 5 Jahre alt) eingezogen. Seither ist die Hölle los. Mal davon abgesehen, dass die Kinder auch bis spät in die Nacht laut umher rannten, (was sich jetzt scheinbar nach mehrmaligem persönlichen Vorsprechen und Hinweisen an die Hausverwaltung langsam zu bessern scheint), hört man sie allerdings mehrere Stunden am Tag hin und her rennen. Es rumpelt und poltert und die Wände dröhnen. So etwas haben wir selber noch nie in einer Wohnung gehört! Da muss eindeutig der Trittschallschutz nicht richtig oder gar nicht verlegt worden sein. Klar rennen so kleine Kinder immer mal wieder durch die Wohnung, das ist uns auch klar, aber dass man es bei uns unten sooo laut hört, das kann doch nicht normal sein! Der neue Mieter hat uns gesagt, dass er den Bodenbelag so übernommen hat, wie er drinnen war. Dort liegt ein Laminatboden (der nicht von Anfang an in der Wohnung war, da ursprünglich überall ein grauer PVC-Boden liegt), den der Vermieter in seiner Wohnungsanzeige mit angepriesen hat. Die Wohnung stand ein paar Monate zwischen den Mietern leer.

Wir hatten nach mehrmaligen persönlichen Vorsprachen bei den neuen Mietern, die Hausverwaltung mit einer Mängelanzeige darüber informiert und ihnen eine Frist gesetzt, diese starken Lärmbelästigungen, die vermutlich durch eine fehlende Trittschalldämmung kommen, zu beseitigen, da wir ansonsten eine 10%ige Mietminderung geltend machen würden (auch mit dem Hinweis auf unser Zurückbehaltungsrecht, sollte ein Gericht die Mietminderung für zu hoch erachten). Die Hausverwaltung hat uns zurückgeschrieben, dass sie bestrebt sind das Problem mit den Mitbewohnern zu lösen, jedoch unserem Ansinnen einer Mietminderung widersprechen würden, da wir ja in den vergangenen 10 Jahren niemals störende Trittschallgeräusche aus der über uns liegenden Wohnung wahrgenommen hätten, so dass ein baulicher Mangel nicht in Frage käme.

Die Lärmbelästigung ist allerdings nicht besser geworden. Die Kinder toben jeden Tag stundenlang durch die Wohnung, man hört jeden kleinen Trippelschritt, es rumpelt und dröhnt, was besonders schmerzhaft von uns empfunden wird, da es ja nicht nur einfach Lärm ist, sondern richtig durch die Wände schallt. Unserer Hausverwaltung haben wir dann mitgeteilt, dass wir ab August 2017 die Miete nun um 10% mindern, bis das aufhört. Daraufhin schrieb die Hausverwaltung, dass sie die angekündigte und vorgenommene Mietminderung im vollem Umfang ablehnen. Wir sollen den 10%igen Mietrückstand innerhalb von 5 Tagen ausgleichen. Seitens des Vermieters entspräche der Trittschallschutz des verlegten Bodens den handelsüblichen Vorgaben. Sie möchten jetzt ein Lärmprotokoll haben, was wir Ihnen demnächst schicken werden. Wir haben sie auch schon eingeladen, sich das mal vor Ort anzuhören (Hausverwaltung ist in der Nähe)... aber am besten mit Terminvereinbarung mit beiden Parteien, wenn die Kinder mal richtig rennen können, da das meiste laute Gerenne, kurz Mittags, dann auch mal am NM aber meistens ab 17.00h oder das ganze WE ist. Dieser Einladung sind sie bisher nicht nachgekommen. Sie würden sich aber auch nochmal mit den oberen Mietern in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.

Die Mieter oben haben uns übrigens schon (beide Elternteile getrennt voneinander) berichtet, dass ihnen das selbst schon aufgefallen ist, dass sie ihre Tritte oben so laut hören würden... die Mutter hört man nicht so, allerdings den Vater der recht groß und wohl Hackenläufer ist und eben die Jungs, die sich auch öfter mal kloppen, sich oder was weiss ich, gerne mal fallen und plumpsen lassen und eben rennen wie die Weltmeister.

Meine Frage: Unseres Wissens nach sind wir berechtigt die Miete zu mindern, zumindest auch erstmal die 10% zurückzubehalten, wieso teilt uns der Vermieter mit, dass er die Mietminderung vollumfänglich ablehnt, was bezweckt er damit? Ganz ehrlich, so wie das hier unten klingt, kann der Trittschallschutz nicht in Ordnung sein, vor allem nicht in einem "erst" 20 Jahre alten Haus. Unsere Vermutung ist einfach, dass einer der Mieter oben Laminat verlegt hat und keinen anständigen Trittschallschutz drunter gelegt hat und wir das jetzt, durch die lauten Nachbarn (vorher waren das kleine sehr leise Japaner, die man ja eh kaum hört...) eben verstärkt hören. Der Vermieter kann ja gar nicht wissen, WIE die Vormieter die Bodenbeläge verlegt haben... nervlich ist das sehr belastend, da man abends oder am Wochenende kaum mehr seine Ruhe finden kann, weil es immer und immer wieder lospoltert... fürchterlich!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von angelana):
wieso teilt uns der Vermieter mit, dass er die Mietminderung vollumfänglich ablehnt, was bezweckt er damit?

Die voll Miete zu erhalten natürlich.
Und euch eventuell zu kündigen wenn die Minderung 2 Monatsmieten erreicht hat.



Zitat (von angelana):
wir das jetzt, durch die lauten Nachbarn (vorher waren das kleine sehr leise Japaner, die man ja eh kaum hört...) eben verstärkt hören.

Da statt kleiner leichter Japaner dort jetz große, schwere Europäer wohnen ist Pech.
Wenn der Trittschallschutz in Ordnung ist und das ganz normale (also sozialadäquate) Verhalten der Mieter zu den Geräuschen führt, dann dürfte das noch nicht mal ein Mangel sein, der zur Minderung etc. berechtigt.



Zitat (von angelana):
Der Vermieter kann ja gar nicht wissen, WIE die Vormieter die Bodenbeläge verlegt haben

Wieso nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von angelana):
wieso teilt uns der Vermieter mit, dass er die Mietminderung vollumfänglich ablehnt, was bezweckt er damit?
Die voll Miete zu erhalten natürlich.
Und euch eventuell zu kündigen wenn die Minderung 2 Monatsmieten erreicht hat.


Wir haben ja deswegen auch auf unser Zurückbehaltungsrecht hingewiesen, sollte die Mietminderung erwiesenermassen nicht rechtens sein und soweit wir wissen, kann man uns dann auch nicht nach Erreichen der Minderung von 2 Monatesmieten (was eine ganze Weile dauert) kündigen...

Zitat (von angelana):
wir das jetzt, durch die lauten Nachbarn (vorher waren das kleine sehr leise Japaner, die man ja eh kaum hört...) eben verstärkt hören.


Zitat (von Harry van Sell):
Da statt kleiner leichter Japaner dort jetz große, schwere Europäer wohnen ist Pech.
Wenn der Trittschallschutz in Ordnung ist und das ganz normale (also sozialadäquate) Verhalten der Mieter zu den Geräuschen führt, dann dürfte das noch nicht mal ein Mangel sein, der zur Minderung etc. berechtigt.


Ja, das ist dann wohl Pech...
Allerdings haben wir durchaus auch schon in Wohnungen mit "großen schweren Europäern mit Kindern" als Nachbarn gewohnt und noch nie solche Trittgeräusche vernommen. Es ist eben nicht nur normaler Trittlärm, sondern es dröhnt durch die Wände, was im Grunde nur durch einen fehlerhaften Trittschallschutz zustande kommen kann. Zudem ist es den Mietern oben ja auch schon selbst beim Laufen aufgefallen...


Zitat (von angelana):
Der Vermieter kann ja gar nicht wissen, WIE die Vormieter die Bodenbeläge verlegt haben

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso nicht?


Weil er ziemlich sicher beim Verlegen nicht mit dabei war?! Und danach sicherlich auch nicht danach geschaut hat (wir kennen unsere Hausverwaltung!)

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ihr solltet bei eurer Minderung bedenken, dass ihr nach 11 Monaten Kuendigungsreif wegen Zahlungsverzug seit.
Ein Laermprotokoll oder ähnliche Späße werden euch dann nicht retten, weil Kinder in der Altersgruppe rechtlich gesehen (fast) keinen Laerm verursachen können.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die kleinen Trippelschritte ... sind hinzunehmen. Aber eines evtl zum Trost, irgendwann hört es auf, dann sind die Kinder größer, dann kommt die Musik, da wird man sich die Trippelschritte zurückwünschen ;)

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die kleinen Trippelschritte ... sind hinzunehmen.

Korrekt, danach kommen die Spielzeuge wie Bobbycar, ja Kinder machen und dürfen nun mal Lärm machen, auf der Seite der Kinder ist auch die Rechtssprechung der Gerichte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von angelana):
Weil er ziemlich sicher beim Verlegen nicht mit dabei war?! Und danach sicherlich auch nicht danach geschaut hat

Vermutungen sind immer recht problematisch in solchen Fällen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
eine 10%ige Mietminderung geltend machen
na, da bin ich ja mal gespannt... Die Geschichte ist noch nicht zu Ende.

Kinder in dem Alter fahren eigentlich kein Bobbycar mehr, aber sie laufen die meiste Zeit tatsächlich auf den Hacken und wie die Büffel. Das lässt sich aber nicht vermeiden, das ist völlig normal. Sie werden damit nicht durchkommen, da bin ich völlig sicher. Beginnen Sie am besten schon jetzt mit der Wohnungssuche.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Viele Antworten versteh ich überhaupt nicht. Sie sind auch nicht zielführend.
Natürlich besteht ein Anspruch auf Mietminderung wenn in der Oberwohnung Laminat ohne ausreichende Trittschalldämmung verlegt wurde.

Das eigentliche Thema ist: Gibt es eine fehlende oder unzureichende Trittschall Dämmung und ist dies die Ursache für den "Lärm".

Wenn der Obermieter oder die Hausverwaltung wie geschildert tatsächlich den ursprünglich überall liegenden grauen PVC-Bodenbelag entfernt und Laminat verlegt hat muss auch der Beweis geliefert werden dass die Trittschalldämmung fachgerecht erfolgt ist.
Wenn die Hausverwaltung

Zitat:
da wir ja in den vergangenen 10 Jahren niemals störende Trittschallgeräusche aus der über uns liegenden Wohnung wahrgenommen hätten, so dass ein baulicher Mangel nicht in Frage käme.

so argumentiert ist dies falsch, denn die Verlegung des Laminats soll ja erst neu erfolgt sein.

Zitat:
Seitens des Vermieters entspräche der Trittschallschutz des verlegten Bodens den handelsüblichen Vorgaben.


Ob dies so stimmt und ob handelsübliche Vorgaben hier ausreichen, kann im Forum hier niemand beurteilen. Da braucht man eine Techniker/Fachmann der den "Lärm" beurteilen kann. Der sollte sich auch finden lassen und kann dann die Hausverwaltung überzeugen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

In der Tat haben wir uns durchaus sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Natürlich wissen wir, dass "normales" Kindergetrappel hinzunehmen ist (und das haben wir auch schon von anderen Mietern), aber das ist es eben in diesem Fall nicht. Wenn man in der Nacht auch schon mal trotz Ohropax senkrecht im Bett steht, weil das Erdbeben oben wieder losgeht (und als sie noch spät in der Nacht rannten, das ist jetzt besser geworden, jetzt ist es "nur" noch tagsüber und abends bis 22h) und man in seinem Leben noch nie so viele Kopfschmerzen wie in den letzten Monaten hatte, weil das Laufen oben einfach durch die Wände DRÖHNT (Schall!) und man es durch den ganzen Körper spürt, dann kann man das vermutlich nur nachempfinden, wenn man das schon einmal selbst erlebt hat. Hätte ich vermutlich vorher so auch nicht geglaubt...

... aber egal... da ich nicht vor habe meine Gesundheit aufs Spiel zu setzen, ziehen wir selbstverständlich auch einen Wohnungswechsel in Betracht, sollte es nicht besser werden.

Wir werden sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von angelana):
Meine Frage: Unseres Wissens nach sind wir berechtigt die Miete zu mindern, zumindest auch erstmal die 10% zurückzubehalten, wieso teilt uns der Vermieter mit, dass er die Mietminderung vollumfänglich ablehnt, was bezweckt er damit? Ganz ehrlich, so wie das hier unten klingt, kann der Trittschallschutz nicht in Ordnung sein, vor allem nicht in einem "erst" 20 Jahre alten Haus. Unsere Vermutung ist einfach, dass einer der Mieter oben Laminat verlegt hat und keinen anständigen Trittschallschutz drunter gelegt hat und wir das jetzt, durch die lauten Nachbarn (vorher waren das kleine sehr leise Japaner, die man ja eh kaum hört...) eben verstärkt hören. Der Vermieter kann ja gar nicht wissen, WIE die Vormieter die Bodenbeläge verlegt haben... nervlich ist das sehr belastend, da man abends oder am Wochenende kaum mehr seine Ruhe finden kann, weil es immer und immer wieder lospoltert... fürchterlich!


..was bezweckt er damit?, natürlich die volle Miete zu erhalten. Wahrscheinlich ist Deine Vermutung, dass die Trittschalldämmung unter dem Laminat fehlt, richtig. Eine entsprechende Mietminderung kann bewirken, dass der VM in die Gänge kommt. Kinderlärm hat man i.d.R. zu dulden, aber auch hier gibt es Grenzen, die u.U. im Bereich des VMs liegen, nämlich an der Trittschalldämmung.

Ich kenne dieses Problem aus eigener Erfahrung. Ein Laminat ohne entsprechende Trittschalldämmung kann "Folter" sein.

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