Fehlende Trittschalldämmung

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Familienmanagerin1985
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Trittschalldämmung

Hallo Zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand helfen bzw. mir einen Ratschlag geben.

Familie XYZ ist Teil einer Eigentümergemeinschaft wohnt im EG eines Mehrfamilienhauses. Das Haus wird ausschließlich von den Eigentümern selbst bewohnt.

Über Familie XYZ wohnt die alleinstehende, kinderfeindliche, lärm-,licht und geruchsempfindliche Frau P. Diese trampelt wenn sie auch nur das geringste hört in der Wohnung rum und macht Familie XYZ das Leben zur Hölle. Die Rollladen werden mehrmals täglich egal zu welcher Uhrzeit rauf und runter geknallt. Das gleiche geschieht mit den Türen und dem Briefkasten sowie anderen Gegenständen. Andere Eigentümer bekommen diese Lärmbelästigung von Frau P. auch mit, sogar die Nachbarn von gegenüber.

Nun zum eigentlichen: Das Haus ist ca. 10 Jahre alt. Es gab ein Gutachten in denen mehrere Baumängel festgehalten wurden. Die Trittschalldämmung wurde beim Gutachten nicht betrachtet. Kurz vor der Verhandlung einigten sich die Eigentümer mit dem Bauherrn (Bruder von Frau P.!!!!) auf einen Vergleich sowie eine Vergleichszahlung. Sämtliche Forderungen und Gewährleistungsansprüche sind hiermit abgegolten. Alle außer Familie XYZ stimmten dem Vergleich zu.

Welche Möglichkeiten hat nun Familie XYZ? Kann man Frau P. dazu zwingen die fehlende Trittschalldämmung einzubauen oder gibt es noch Möglichkeiten dies vom Bauherrn nachträglich einklagen zu können? Ob die DIN Norm für Trittschall eingehalten wurde, wäre ebenfalls zu klären.

Vielen Dank im voraus!


















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