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AFP vom 20.5.2009   1579 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Fehlende Original-Lackierung an Gebrauchtwagen ist kein Mangel

BGH weist Klage von Autokäufer zurück

Wird an einem teuren Gebrauchtwagen zwischen Kauf und Auslieferung die Original-Lackierung zerkratzt, ist das kein Mangel der zum fristlosen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt. Der Autohändler hat vielmehr das Recht, den Mangel durch eine Neulackierung zu beheben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. (AZ: VIII ZR 191/07)




Im aktuellen Fall hatte der Kläger eine vier Jahre altes Mercedes CLK Cabrio für rund 33.000 Euro gekauft und eine Anzahlung von 5.000 Euro geleistet. Das Auto sollte bis zur Restzahlung auf dem Hof des Händlers bleiben und wurde dort zusammen mit anderen Fahrzeugen zerkratzt. Der Käufer trat daraufhin ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück, weil die Originallackierung nicht mehr hergestellt werden könne und verklagte den Händler auf Rückerstattung seiner Anzahlung.

Der BGH wies die Klage nun zurück: Die Beschädigung der Originallackierung führe nicht dazu, dass der Vertrag nicht erfüllt werden könne. Die Kratzer seien lediglich ein Mangel, der durch eine fachgerechte Neulackierung behoben werden könne, heißt es im Urteil.

20. Mai 2009 - 11.39 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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