Fehlende Kreditkarte kein Grund zur Flugverweigerung
AFP VOM 2.3.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1130 Aufrufe Mehr zum Thema:Flug, Kreditkarte
Frankfurter Gericht stärkt Rechte von Reisenden
Reisende dürfen einen gebuchten Flug auch dann antreten, wenn sie beim Check-In ihre zum Ticketkauf genutzte Kreditkarte nicht vorzeigen können. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main, wie die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine für den Antritt des Fluges nötige Reiseunterlage, heißt es demnach in dem Urteil. (AZ: 2-24 O 142/10)
Im umstrittenen Fall hatte die spanische Airline Iberia eine Kundin im Flughafen stehen lassen. Die Frau konnte ihre für den Ticketkauf genutzte Kreditkarte nicht vorlegen, weil sie von der Bank zuvor aus Sicherheitsgründen gegen eine neue ausgetauscht worden war. Die Mitarbeiter der spanischen Airline akzeptierten laut Verbraucherzentrale nicht einmal die Kreditkartenabrechnung, die ihnen die Kundin zeigte. Der Frau musste deshalb gegen 50 Euro Gebühr auf eine zwei Tage später fliegende Maschine umbuchen.
Die Frankfurter Richter verurteilten Iberia nun zu Schadenersatz und verboten der Fluggesellschaft unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro die weitere Verwendung der umstrittenen Klausel. Das Urteil ist der Verbraucherzentrale zufolge noch nicht rechtskräftig.
02.03.2011 - 14:31 Uhr
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