Hallo!
Ich habe von Januar - April 2017 einen Aushilfsjob im Nachbarort ausgeübt, dieser Ort ist auch im AV als Einsatzort angegeben.
Dort habe ich auch meine Lohnabrechnungen Januar und Februar 2017 abgeholt, seit Beschäftigungsende besteht dort für mich Hausverbot..
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe ich um Zusendung der fehlenden Abrechnungen für März und April 2017 sowie meiner Arbeitspapiere gebeten. Leider bisher vergeblich obwohl ich angeboten habe, die entstehenden Portokosten zu übernehmen.
Nun bietet man mir an, die Unterlagen am Firmenhauptsitz (ca. 50 KM) entfernt abzuholen.
Ich bin bereits gutmütigerweise einmal dort hin gefahren, um meine Schlüssel und meine Arbeitskleidung abzugeben.
Muß ich nun nochmals 100 KM fahren um an meine Unterlagen zu kommen oder habe ich ein Rechtr auf Zusendung?
Danke für Eure Antworten!
Fehlende Arbeitspapiere
29. Mai 2017
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Frage vom 29. Mai 2017 | 17:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Arbeitspapiere
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#1
Antwort vom 29. Mai 2017 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Es wäre mir neu, das es einen Rechtsanspruch auf Zusendung bei zumutbarer Entfernung geben würde.
Und 50 km Entfernung dürften noch zumutbar sein.
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