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Fehlen der persönlich haftenden Gesellschafterin im Impressum – OLG Düsseldorf

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
22.12.2008 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 4702 Aufrufe
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Impressum, Gesellschafterin, Abmahnung

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Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 04.11.2008 entschieden, dass zeitweise Fehlen der Angaben zur persönlich haftenden Gesellschafterin im Impressum des Internetauftritts ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG darstellt und damit ein Verstoß gegen eine zum Schutz des Verbrauchers aufgestellte Informationspflicht gegeben ist, die zur Abmahnung berechtigt, da dieser Verstoß erheblich im Sinne des § 3 UWG ist. Zudem sei ein Verstoß gegen eine gesetzlich ausdrücklich zum Zwecke des Verbraucherschutzes bestehende Informationspflicht stets erheblich (wie hier: OLG Hamm, MMR 2008, 469).

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