Farbbeutel-Werfer gegen Fischer legt Verfassungsbeschwerde ein
AFP VOM 7.6.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 6713 Aufrufe Mehr zum Thema:Fischer, Farbbeutel, Körperverletzung
Der wegen seiner Farbbeutel-Attacke auf Außenminister Joschka Fischer (Grüne) verurteilte Samir F. hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Geldstrafe eingelegt. F.s Rechtsanwälte erklärten zur Begründung am Donnerstag in Berlin, mit der Zurückweisung der Berufung habe das Landgericht Bielefeld das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren verletzt. Die Richter hätten F.s Erklärungen vor Gericht willkürlich ausgelegt. Zu beanstanden sei außerdem, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Revision gegen das Bielefelder Urteil ohne Begründung zurückgewiesen habe.
In einer Presserklärung rechtfertigte F. die Farbbeutel-Attacke auf dem Bielefelder Grünen-Parteitag im Mai 1999 erneut. "Der Angriffskrieg gegen Jugoslawien war völkerrechts- und grundgesetzwidrig." Deshalb habe das Recht zum Widerstand bestanden. F. hatte Fischer am Himmelfahrtstag 1999 mit dem Farbbeutel am Ohr getroffen.
Weil der Außenminister einen Trommelfell-Riss erlitten hatte, verurteilte das Amtsgericht Bielefeld den zur linksautonomen Szene zählenden Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3600 Mark (1840 Euro) wegen Körperverletzung in einem minder schweren Fall. Das Urteil wurde in der Berufungsverhandlung des Landgerichts Bielefeld am 23. Mai 2001 bestätigt. Das OLG Hamm verwarf die Revision am 16. Mai diesen Jahres.
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