Fangprämie zu hoch?

31. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb272375-17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fangprämie zu hoch?

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und wurde vor etwa 2 Stunden beim Klauen erwischt. Geklaut habe ich ganz einfach aus dem Grund, dass es Ende des Monats ist und ich kein Geld mehr hatte, aber das tut wohl kaum zur Sache.

Der Warenwert lag bei rund 9€. Ich wurde von einem Mitarbeiter (kein Detektiv, solchen gibt es dort nicht) ins Hinterzimmer gebeten, wo anschließend ein Zettel ausgefüllt wurde mit meinen Daten und dem groben Tathergang, welchen ich anschließend zweifach unterschrieb.
Die beiden anwesenden Mitarbeiter sagten mir, dass ich eine Bearbeitungsgebühr von 100€ bis zum 16. diesen Monats zu zahlen hätte.
Ich habe keine Ahnung, ob ich trotz Entrichtung des Betrages angezeigt werde. Die anwesende Filialleiterin war jedenfalls ziemlich erbost und hatte absolut kein Verständnis. Wenn ich 100€ bezahle und dafür von einer Anzeige abgesehen würde, zahle ich das sofort, auch wenn das irgendwie Erpressung ist. Sollte man mich aber trotzdem anzeigen, kämen ja noch mehr Kosten auf mich zu. Kann mir einer sagen, wie viel mich der Spaß etwa kosten wird im Falle einer Anzeige und mit allem drum und dran? Mir geht es hauptsächlich darum, so günstig wie möglich da rauszukommen.

Zur allgemeinen Information: Ich habe noch nie geklaut oder irgendwas anderes getan, was einen Eintrag im Führungszeugnis oder Geldstrafe zur Folge hatte. Es war, wie gesagt, aus einer Notsituation heraus.
Und da ich mehrfach gelesen habe, dass es auf das Einkommen ankommt: Ich bekomme 465€ BAföG und verdiene etwa 150€ monatlich durch einen Nebenjob.
Danke.

-- Editier von fb272375-17 am 31.03.2015 10:27

-- Editier von fb272375-17 am 31.03.2015 10:59

-- Editier von fb272375-17 am 31.03.2015 11:01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Fangprämie zu hoch?

Tendenziell ja.
Allerdings sind die Urteile zu diesem Thema schon relativ alt.
Im Jahr 2001 fand ein Gericht mal 100 DM als angemessen.
Was neueres wäre mir nicht bekannt.
Ich möchte daher nicht ausschließen, dass im Zuge der allgemeinen Preissteigerung und insbesondere der Preissteigerung bei der Euroumstellung daraus 100 € geworden sein könnten.

Problem 1: Ein Rechtsstreit um die Höhe der Fangprämie kostet auch wieder Geld.
Problem 2: Du hast einen Zettel ausgefüllt. Möglicherweise stand da im Kleingedruckten, dass du die Höhe der Fangprämie akzeptierst. Wäre nicht ganz ungewöhnlich.

Zitat:
Sollte man mich aber trotzdem anzeigen, kämen ja noch mehr Kosten auf mich zu.

Nö.
Eine Anzeige verursacht erstmal keine Kosten.
Kosten würden erst anfallen, wenn nachher eine Strafe bei rumkommt.
Nicht sehr wahrscheinlich, da Verfahren bei dem geringen Wert bei einem Ersttäter fast immer im Sande verlaufen.

Zitat:
Kann mir einer sagen, wie viel mich der Spaß etwa kosten wird im Falle einer Anzeige und mit allem drum und dran?

Realistisch gesehen kommt außer der Fangprämie nichts.
Deshalb ist es wahrscheinlich nicht so geschickt, wegen der Fangprämie eine "Welle zu machen".

byt he way:
Zitat:
Geklaut habe ich ganz einfach aus dem Grund, dass es Ende des Monats ist und ich kein Geld mehr hatte, aber das tut wohl kaum zur Sache.

Deshalb sollte man diese "Entschuldigung" auch weder gegenüber dem Laden noch gegenüber der Polizei anbringen.
Denn da klingen sowohl Rechtfertigung ("weil ich so wenige Geld hatte, stand es mir einfach zu, etwas zu klauen") als auch Wiederholungsgefahr ("wenn ich das nächste Mal wieder wenig Geld habe, werde ich wieder klauen") an. Beides nicht gut.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb272375-17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde die Fangprämie dann wohl einfach bezahlen und hoffen, dass ich diesen Vorfall damit hinter mir lassen kann.
Ich habe das Dokument, ohne irgendetwas darauf zu lesen, unterschrieben. Die ganze Situation war furchtbar peinlich, sodass ich den Laden einfach nur so schell wie möglich verlassen wollte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)


Zitat:
Mir geht es hauptsächlich darum, so günstig wie möglich da rauszukommen.


Naja, diese Maßnahme der sogenannten Fangprämie soll ja abschreckend wirken - und es schreckt ab, was weh tut. Günstig hieße in dem Fall: Wirkung verfehlen. ;-)
Hängt denn in dem in dem Laden ein Schild, dass Diebstahl oder versuchter Diebstahl mit einer Zahlung von 100€ sanktioniert wird?
Wenn die Erhebung sogenannter Fangprämien zum Hausrecht gehört, dann darf der Besitzer/Betreiber des Ladens die Bedingungen für dessen Benutzung frei festlegen - also auch die Höhe der sog. Bearbeitungsgebühr für erwischte Ladendiebe.

Falls Du keine weitere Auskunft bekommst: akzeptiere die 100€ und versuche, eine Ratenzahlung mit dem Laden zu vereinbaren. Und wenn am Ende des Geldes noch mal zu viel Monat übrig ist: gibt es keine "Tafeln" in Deiner Gegend? Als Ladendieb dazustehen kann nicht angenehmer sein, als sich seine Bedürftigkeit einzugestehen und in die Warteschlange vor der Tafel einzureihen.

...ach, sehe gerade, dass ich zu lange getippt habe. Da haben andere schon konkreter geantwortet.

-- Editiert von HighSensitive62 am 31.03.2015 11:36

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb272375-17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von HighSensitive62):
Zitat:Mir geht es hauptsächlich darum, so günstig wie möglich da rauszukommen.

Naja, diese Maßnahme der sogenannten Fangprämie soll ja abschreckend wirken - und es schreckt ab, was weh tut. Günstig hieße in dem Fall: Wirkung verfehlen. ;-)
Hängt denn in dem in dem Laden ein Schild, dass Diebstahl oder versuchter Diebstahl mit einer Zahlung von 100€ sanktioniert wird?
Wenn die Erhebung sogenannter Fangprämien zum Hausrecht gehört, dann darf der Besitzer/Betreiber des Ladens die Bedingungen für dessen Benutzung frei festlegen - also auch die Höhe der sog. Bearbeitungsgebühr für erwischte Ladendiebe.

Falls Du keine weitere Auskunft bekommst: akzeptiere die 100€ und versuche, eine Ratenzahlung mit dem Laden zu vereinbaren. Und wenn am Ende des Geldes noch mal zu viel Monat übrig ist: gibt es keine "Tafeln" in Deiner Gegend? Als Ladendieb dazustehen kann nicht angenehmer sein, als sich seine Bedürftigkeit einzugestehen und in die Warteschlange vor der Tafel einzureihen.

...ach, sehe gerade, dass ich zu lange getippt habe. Da haben andere schon konkreter geantwortet.

-- Editiert von HighSensitive62 am 31.03.2015 11:36



In dem Laden hängt kein Schild zum Thema Ladendiebstahl. Aber der Einfachheit halber akzeptiere ich die Gebühr einfach, was ich durch meine Unterschrift wahrscheinlich eh schon getan habe.
Ich wohne in Berlin, eine Tafel gibt es hier wahrscheinlich. Ich sollte mich wirklich mal diesbezüglich umschauen.. Ich danke für die Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CaptatioBenevollencie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal allgemein:

Es handelt sich hierbei um ein Vermögensdelikt (Ladendiebstahl). Bei den geforderten € 100 handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe. Diese muss direkt bei Tatbegehung im Markt bezahlt werden, ansonsten wird der Fall an einen Anwalt weiter gegeben (zusätzliche Gebühren). In manchen Märkten gibt es aus Kulanz dem Kunden gegenüber eine Zahlungsfrist. Diese ist aber nicht zwingend notwendig bzw. nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nachdem es sich um eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung handelt ist die Firma dazu berechtigt direkt einen Anwalt einzuschalten. (Bestes Beispiel hierzu: Haben Sie einen Autounfall und haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug für den ein anderer verantwortlich ist haben Sie das Recht, direkt einen Anwalt mit der Beitreibung Ihrer Schadenersatzforderung bei der gegnerischen Versicherung zu beauftragen, ohne dass Sie vorher selbst dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung etwas schreiben müssen). Wird diese Forderung nicht beglichen, droht eine Zivilklage (zusätzlich zu dem eventuell laufenden Strafverfahren, da beide Verfahren komplett unabhängig voneinander sind!). Es ist hierbei auch egal, ob die Tat vorsätzlich, also gewollt, oder fahrlässig z. B. durch Vergessen der Bezahlung begangen wird. Siehe hierzu § 823 BGB und die letzte Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex vom AG Dülmen in MDR 2001, Seite 1116 .

Die geforderte Vertragsstrafe in Höhe von € 100 ist durchaus angemessen und wird anhand eines Durchschnitt-Diebstahlswertes berechnet. Ich gehe davon aus das es sich hier um einen Supermarkt (höherer Warenwert) handelt, daher auch höherer Diebstahlswert. Im Discounter Bereich (geringer Warenwert) wird übelicherweise eine Vertragsstrafe in Höhe von € 50 fällig, da verständlicher Weise auch der Diebstahlswert geringer ist. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die eine andere Vertragsstrafe verlangen.

Zum Schluss:

Es gibt in diesem Bereich sehr nette Anwaltskanzleien. Sollte man die Forderung nicht auf einmal bezahlen oder nicht sofort bezahlen zu können, reicht es dort kurz anzurufen oder ihnen zu schreiben und um eine Ratenzahlung oder Fristverlängerung zu bitten. Dadurch entstehen auch keine zusätzlichen Kosten, der Täter hat keine weiteren zivilrechtlichen Konsequenzen zu befürchten und der Anwalt bzw. dessen Auftraggeberin ist auch zufrieden, weil sie ja ihr Geld bekommen, wenn auch nicht sofort.

Aber noch einmal:

Das zivilrechtliche (Schadenersatzforderung) ist komplett unabhängig von dem strafrechtlichen (z.B. Polizei, STA wegen Begehung einer Straftat) Verfahren. Daher wird der Anwalt auch nicht den Ausgang des eventuell laufenden Strafverfahrens abwarten.


Mit besten Grüßen
CaptatioBenevollencie

-- Editiert von CaptatioBenevollencie am 26.08.2015 12:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

@ CaptatioBenevollencie
Bravo - hier sind Sie nur 5 Monate zu spät dran.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Die Reaktivierung von einem alten thread zu dem Thema ist mehr als ausreichend. Daher wird hier geschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

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