Fangprämie - unterschrieben

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
dykey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Fangprämie - unterschrieben

Hallo,
ich habe vor kurzem eine ladendiebstahl begangen, den ich auch bereue.. Ich wurde von einen detektiv erwischt (waren wert ca. 32€), er meinte ich soll jetzt 100€ fangprämie zahlen.. da ich so hochen betrag nicht dabei hatte, hat er mir ein schreiben gegeben auf dem stand:


"ich werde den betrag im höche vom 100€ an das konto überweisen..." datum.. unterschrift..

diesen zettel habe ich unterschrieben und hab ein kopie bekommen.
Als ich den betrag überweisen wollte stimmten die bankdaten nicht .
Habe dann bei den Laden angerufen und die aktuellen bankdaten angefragt, die sagten das sie mich zurückrufen werden..

solange ich gewartet habe, hab ich mich im netz über diese fangprämie informiert und rausgefunden das diese zuhoch ist.. und das ich sie kürzen darf..

meine frage ist jetzt: darf ich die fangprämie auf 50€ immer noch kurzen obwohl ich diesen zettel unterschrieben habe?

wenn ja kann ich sie dann einfach so überweisen?

danke voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Wenn unter 18 gewesen, kann man trotz Unterschrift auch auf 0 kürzen. Ansonsten wirds schwierig wegen des eigenen Anerkenntnisses.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dykey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

ohh man bin über 18...

also muss ich die zahlen?

oder kann man da noch was machen?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Sieht schlecht aus. Selbst wenn unangemessen gedroht worden wäre, wäre das wohl nicht beweisbar, also kein Anfechtungsgrund durchsetzbar. Zahlen und leise weinen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

So weit ich weiß, gibt es Urteile gegen die Höhe einer überzogenen Fangprämie. Es ist nach aktueller Rechtsprechung noch i.O. eine Prämie von 50 Euro zu fordern, aber alles was darüber hinaus geht ist überzogen, und sollte abgelehnt werden.

Das Geschäft muss dann den Nachweis antreten, dass höhere Kosten entstanden sind. [Amtsgericht Dülmen, Az.: 3 C 271/01 ]

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dykey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

ok.. dann ist eine fangprämie das selbe wie bearbeitungsgebühren oder?

wenn ich jetzt einfach nur 50€ überweise und die würden sagen das ich es unterschrieben habe und es auch bezahlen muss was würde dann auf mich zu kommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Das zitierte Urteil betrifft einen Anspruch auf schadensersatz: Das Kaufhaus zahlt an den Detektiv und verlangt Ersatz vom Dieb aus § 823 BGB . In der Tat ist hier der "Schaden" begrenzt. Wenn aber ein bedstimmter Betrag anerkannt worden ist, ist das ein eigener Anspruchsgrund, der eigentlich nur mit der Behauptung: "Ich war schockbedingt geschäftsunfähig" oder" ich bin getäuscht/bedroht worden" angegriffen werden kann, und beides zieht so ziemlich nie.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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