Fangprämie UND Anwaltskosten?

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)
Fangprämie UND Anwaltskosten?

Hallo zusammen,

wie schon in einem anderen Post erwähnt, handelt es sich um einen versehentlichen Ladendiebstahl (Ware im Wagen vergessen).

Die Bezahlung der "Fangprämie" im Ladengeschäft wurde abgelehnt. Stattdessen wurde Anzeige erstattet, obwohl der Filialleiter von einer Anzeige absehen wollte. Anhörungsbogen der Polizei wurde zwischenzeitlich ausgefüllt - vermutlich erfolgt Einstellung des Verfahrens.

Allerdings ist jetzt das Schreiben einer Anwaltskanzlei gekommen, dass zusätzlich zur Fangprämie ihre Kosten in Rechnung stellt. Ist das in Ordnung? Die Fangprämie beträgt € 50,- und die Rechtsanwaltskosten jetzt nochmals € 48,-.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich kann Dich erstmal beruhigen.
Die Höhe der Fangprämie ist überzogen. I.O. wären noch 30 Euro, aber 50 Euro werden von vielen Gerichten als zu Hoch eingestuft, zwar niocht von allen, aber den meisten.

Darüber hinaus ist eine Fangprämie dann unzulässig, wenn beispielweise ein Detektiv dich aufgegriffen hat (AG Offenbach, Az.: 35 C 5145/85 ).
Grundsätzlich kann jeder Anwalt darum betteln Geld zu bekommen, aber es muss eine Grundlage bestehen, und die sehe ich hier nicht. Hier hätte zum Beispiel das Warenhaus erstmal Dich anschreiben müssen etc.
Von daher würde ich eine angemessene Fangprämie mit dem entsprechenden AZ dem Warenhaus überweisen und dem Anwalt kurz schreiben, dass es hier an einer rechtlichen Grundlage fehlt 50 Euro einzufordern, denn es wäre seinem Mandanten durchaus zumutbar gewesen zum einen die Fangprämie vor Ort anzunehmen (wie du sie angeboten hattest) und zum anderen Dich selber erstmal zu kontaktieren. Gerne kann er versuchen zu klagen oder einen MB zu veranlassen (dem Du dann widersprichst), aber wenn er klug ist, wird er dies lassen, da ich seine Chancen als nicht besonders gut sehe.
Könnten zwar noch Bettelbriefe und rechtliches Genörgel kommen, aber die dienen nur zum Einschüchtern.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

@Albarion:

quote:
denn es wäre seinem Mandanten durchaus zumutbar gewesen zum einen die Fangprämie vor Ort anzunehmen (wie du sie angeboten hattest) und zum anderen Dich selber erstmal zu kontaktieren.


Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das der Fragesteller die Fangprämie angeboten hat, sondern vielmehr das er selber es war der "abgelehnt" hat diese zu zahlen :)

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