Fangprämie Bearbeitungsgebühr nach Discorausschmis

27. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Driehmbeu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fangprämie Bearbeitungsgebühr nach Discorausschmis

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Heute habe ich einen Brief erhalten in welchem folgendes steht.

Hausverbot [ Name, Geb, in...]

Sie waren Gast auf der Veranstaltung am 13.02.2010 in ... . Sie wurden des Hauses verwiesen, da sie stark angetrunken im Außenbereich im Schnee gelegen haben.

Aufgrund der von Ihnen begangenen Handlung verhängen wir gegen Sie ein Hausverbot von 6 Monaten bis...

Ein Verstoß gegen ....

und nun mein Problem:

"Da wir Eintritts- und Getränkepreis für unsere Gäste moderat halten wollen, möchten wir den Aufwand, der uns durch einzelne Gäste entsteht, nicht durch alle Gäste finanzieren und stellen Ihnen hiermit selbstverständlich eine Fangprämie Bearbeitungsgebühr 50,00 Euro (laut unsrern allgemeinen Geschäftsbedingungen) zzgl. 19% Mehrwertsteuer 9,50

ist dies rechtens ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Definitiv nein ! Und das gleich aus mehreren Gründen.


1. Eine "Fangprämie" (pauschaler Schadensersatz) setzt voraus, dass Sie einen Schaden verursacht haben, welcher der Discothek entstanden ist. Bereits daran scheitert es. Ich sehe weit und breit keinen Schaden. Die Argumente, die die Rechtsprechung bei Ladendieben zugunsten einer Fangprämie hat durchgehen lassen, lassen sich hier nicht übertragen. Sie haben schließlich keine rechtswidrige Tat begangen. Betrunken im Schnee liegen, ist ja nicht verboten.

2. MwSt darf natürlich nicht draufgeschlagen werden. Selbst wenn eine Fangprämie zulässig wäre, dann würde die zulässige Obergrenze von 50,- Euro bereits die MwSt enthalten. Außerdem bezweifle ich, dass ein Schadensersatz umsatzsteuerpflichtig ist.


Ich empehle dringend, die Forderung auf keinen Fall zu erfüllen. Darüber hinaus empfehle ich, Nerven zu behalten. Wenn Sie das Schreiben ignorieren, dann kommen vielleicht noch weitere Drohschreiben und Mahnungen, viell. sogar von einem Anwalt. Das ändert aber nichts an der Rechtslage.

Wenn die Disco auf die Zahlung besteht, dann müsste sie eine Klage einreichen. Dazu müsste die Disco erstmal selber Geld auf den Tisch legen. Und da die Disco (vermutlich) weiß, dass sie vor Gericht keine Chancen haben, werden sie das Risiko auch nicht eingehen.

Daher wird die Sache im Sande verlaufen.

Merke: Abzocke ist ein tolles Geschäft, weil so viele Leute sich von überzeugend klingenden - aber unbegründeten - Forderungen einschüchtern lassen.



-----------------
"justice"

-- Editiert am 27.02.2010 15:01

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

dass der disco betreiber eine fang prämie verlangt, habe ich ja noch nie gehört.
diese terminologie wird eher im einzelhandel verwendet. zudem stellt sich mir die frage, worin das "fangen" liegt.

im übrigen ist justice voll und ganz zuzustimmen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Driehmbeu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für die schnelle Antwort.
also werde ich das schreiben zunächst ignorieren und abwarten oder sollte ich diesem mein bedenken an dem schreiben mitteilen ?
Fals ich das Schreiben ignoriere könnte es sein, dass aufmich dennoch mehrkosten zukommen könnnen ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nein. Es kann zwar sein, dass die Disco die Forderungen erhöhen wird und sowas schreiobt wie... mittlerweile müssen wir 80 Euro nehmen.... und das sogar noch begründet.... aber im Ergebnis ändert es nichts daran, dass die Duisco deswegen sicher nicht vor Gericht ziehen wird.... die wissen, dass das nicht durchzusetzen ist...



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
Fals ich das Schreiben ignoriere könnte es sein, dass aufmich dennoch mehrkosten zukommen könnnen ?


Sie müssen hier unbedingt einen Widerspruch einlegen. (!!)

Gruß


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

was für einen "Widerspruch"??

Widerspruch muss man frühestens dann einlegen, wenn man einen gerichtlichen (!!!) Mahnbescheid bekommt. Solange man nur Schreiben unmittelbar von der Gegenseite bekommt, reicht die blaue Tonne.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

*lol* super....

erst die Leute besoffen machen, dafür die Getränkepreise kassieren und dann den Besoffenen gegen 50€ "Prämie" noch rauswerfen.....


-----------------
"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich schließe mich Justice ebenfalls vollumfänglich an. Nicht zahlen und einfach abwarten, bis keine Schreiben mehr kommen. Sollte ein Mahnbescheid kommen, dann - und auch erst DANN - widersprechen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen