Familienzusammenführung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
H.Dietz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung

Hallo,
ich bin Deutsche und mein Mann Kameruner. Wir sind seit 6 Jahren zusammen und haben vor 6 Monaten in Kamerun geheiratet. Seitdem warten wir darauf, dass ihm ein Visum ausgestellt wird. Trotz bestandener Sprachprüfung verzögert sich dies jedoch enorm, und die Urkundenprüfung (Heiratsurkunde und Geburtsurkunde meines Mannes) ist angeblich immer noch nicht abgeschlossen. Von der Ausländerbehörde hier in Deutschland haben wir aber schon das ok, dass sie keine Einwände gegen seine Einreise hat, weil ich ausreichendes
Einkommen etc. vorweisen kann. Normal hat ein von der dt. Botschaft beauftragter Anwalt 8Wochen zur Urkundenüberprüfung. Wir wissen uns nicht mehr zu helfen, da wir immer wieder von der Botschaft abgewiesen werden. Was können wir tun? Danke für Ihre Hilfe.
H.Dietz

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15 Antworten
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#2
 Von 
guest-12305.03.2012 19:41:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei Staatsangehörigen bestimmter Länder, wo es schon öfters sogenannte Scheinehenfälle gab, wird besonders gründlich geprüft. Hierzu zählen vor allem die afrikanischen, insbesondere die nordafrikanischen Staaten. Zu oft gab es in der Vergangenheit Fälle, wo sich der ausländische Ehemann nach zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet gelebter Ehe von heute auf morgen von seiner deutschen Ehefrau trennt, da er nun ein sogenanntes eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat. Auf die deutsche Ehefrau ist er nun nicht mehr angewiesen. Um dies zu vermeiden, werden solche Fälle mittlerweile einer härteren Prüfung unterzogen. Dies sollte jedoch auch im Sinne aller Bundesbürger sein.

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#3
 Von 
Erwin Karl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

zu "Um dies zu vermeiden, werden solche Fälle mittlerweile einer härteren Prüfung unterzogen. Dies sollte jedoch auch im Sinne aller Bundesbürger sein."

Wie bitte soll man das denn zuverlässig prüfen ? Was für eine menschenunwürdige Schnüffelei findet da statt? In Wirklichkeit verhindern und stören sie jede echte Beziehung oder Ehe. Sie sollten lieber das Gesetz ändern/ergänzen um sowas auszuschließen. Aber Trennungen gibt es auch bei deutschen Ehen wie man weiß.

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#6
 Von 
Erwin Karl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Haben Sie nicht gelesen? Sie sind schon 6 Jahre vor der Heirat zusammen gewesen ! Da hat er sich mit seiner angeblichen Eheerschleichung aber sehr viel Zeit gelassen ;-)

Das was sie vermutlich "Ordnung" nennen tötet Leben und Liebe und ist grundgesetzwidrig m.E. !

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#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Erwin Karl lesen sie mal die Geschichten auf www.1001geschichten.de da haben sich manche noch viel mehr als 6 Jahre Zeit gelassen

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#8
 Von 
Erwin Karl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie bitte?? Warum soll ich sowas lesen?? Bei Ihrem User-Namen mußte ich an Nomen est Omen denken - hat das etwa was damit zu tun ? Derart abwegige Antworten passen gut zum Normal-Sabbler von 1984. Oder verstehe ich sie einfach nicht?

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#10
 Von 
guest-12309.04.2012 12:07:23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, Ich (Deutsch) habe fast das selbe Problem wie H.Dietz....Also ich bin seit 6 Jahren mit meinen Mann zusammen, wir haben vor knapp 2 jahren in Uganda geheiratet und haben 2 kinder ( eine hat ihren dad noch nie gesehn (11 monate alt)....Die Urkundenüberprüfung läuft schon seit ca.11 monaten, wenn nicht schon länger und das Konsulat gibt mir einfach keine richtigen Auskunft. Ich weiß nicht mehr weiter. Könnt ihr mir helfen? Wie lange darf bzw. solte so eine Überprüfung überhaupt dauern? WAS KANN ICH TUN?


-- Editiert Nakabiri am 09.04.2012 10:33

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#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

1. Anwalt beauftragen

2. Zum Ehemann nach Uganda ziehen.

-----------------
"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So viele Fehlinfos, wie hier vom Vorschreiber, das ist schon gefährlich. Man sollte Menschen nicht in grundsätzlich aussichtslose Verfahren treiben.

Wolfgang kann, was unser Grundgesetz angeht, nicht zwischen Grundrechten und Bürgerrechten unterscheiden. Er erkennt auch nicht, dass ein Ausländer, der im Ausland lebt, sich nur sehr eingeschränkt bis gar nicht auf diese Rechte berufen kann (Bürgerrechte ohnehin nicht).

Die EU-Richtlinien/Gesetze betreffen nur die EU-Länder. Und Uganda gehört nun mal nicht zur EU.

Vor den europäischen Gerichtshof kann man nur dann gehen, wenn die Landesgerichtswegen ausgereizt sind. Dass die Fragestellerin bereits bis zum Bundesverwaltungsgericht vorgedrungen ist, davon vermag ich in ihrer Frage nichts zu erkennen.

Also, entweder mit den Kindern zum Mann ziehen, oder Anwalt in Deutschland nehmen.

wirdwerden

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""

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So viele Fehlinfos, wie hier vom Vorschreiber, das ist schon gefährlich. Man sollte Menschen nicht in grundsätzlich aussichtslose Verfahren treiben.

Wolfgang kann, was unser Grundgesetz angeht, nicht zwischen Grundrechten und Bürgerrechten unterscheiden. Er erkennt auch nicht, dass ein Ausländer, der im Ausland lebt, sich nur sehr eingeschränkt bis gar nicht auf diese Rechte berufen kann (Bürgerrechte ohnehin nicht).

Die EU-Richtlinien/Gesetze betreffen nur die EU-Länder. Und Uganda gehört nun mal nicht zur EU.

Vor den europäischen Gerichtshof kann man nur dann gehen, wenn die Landesgerichtswegen ausgereizt sind. Dass die Fragestellerin bereits bis zum Bundesverwaltungsgericht vorgedrungen ist, davon vermag ich in ihrer Frage nichts zu erkennen.

Also, entweder mit den Kindern zum Mann ziehen, oder Anwalt in Deutschland nehmen.

wirdwerden

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#15
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
Schreiben Sie an das Außenministerium,verlangen Sie die sofortige Visaerteilung durch die Botschaft,innerhalb von 14 Tagen!


Zur kruden Idee, dass man durch eine Heirat im Nicht-EU-Ausland von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht habe und nunmehr "Unionsbürger" im eigenen Land sei, verweise ich auf den Thread: http://www.123recht.net/Visa-Familienzusammenfuhrung-__f358866.html

Mal abgesehen von diesen irreführenden Informationen: Sie haben auch den Kern des Problems nicht erkannt, @beeariya. Hier ist die Urkundenprüfung noch nicht abgeschlossen. Selbst wenn Ihre Verweise auf das Freizügigkeitsrecht in diesem Fall auch nur ansatzweise nützlich wären, muss vor der Einreise die Identität des Ehemanns bestätigt sein. Allein um sicherzustellen, dass derjenige, der einreist, auch derjenige ist, den H.Dietz bzw. Nakabiri geheiratet haben, dass die Eheschließung gültig ist und dass der Antragsteller somit in Nakabiris Fall auch (rechtsgültig) der Vater von zwei (deutschen?) Kindern ist. Uganda ist ein Staat mit unsicherem Urkundenwesen und ohne Prüfung der Urkunden ist keine Einreise möglich.

Welche Frist für die Urkundenprüfung notwendig ist, kann man nur im Einzelfall sagen. Dass der Vertrauensanwalt acht Wochen zur Überprüfung "hat" (dies also ein Maximalwert für die gesamte Überprüfung wäre, wie der über drei Jahre alte Thread von H.Dietz nahelegt), halte ich für eher unwahrscheinlich, weil das von vielen äußeren Bedingungen abhängt (welche Reisen notwendig sind, wer befragt werden muss, ...).

Um auf Nakabiris Frage "WAS KANN ICH TUN?" noch etwas Konstruktives zu sagen: Sich schriftlich an die Botschaft wenden (am besten mit Vollmacht des Ehemanns) und mit einer nicht zu kurzen Fristsetzung um eine verbindliche Auskunft über den Stand des Verfahrens bitten. Je nachdem, was die Botschaft antwortet, kann man dann weiter vorgehen. Wenn innerhalb dieser Frist nicht geantwortet wird, kann man eine Untätigkeitsklage ankündigen. Diese ist möglich, wenn eine Behörde mindestens drei Monate untätig ist. Ob hier wirklich die Botschaft selber untätig ist, ist schwer zu sagen, da sie eben nur sehr bedingt auf den Vertrauensanwalt einwirken kann und auch der Anwalt von der Mitwirkung Dritter abhängig ist. Das Wichtigste ist aber erst mal, eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

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