Familienversicherung und Praktikum als Student

6. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Galleg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Familienversicherung und Praktikum als Student

Hallo, undzwar hätte ich gern eine Zweitmeinung bevor ich mich mit meiner Krankenkasse anlege.
Undzwar folgende Problematik. Ich habe als Student ein Praktikum in einem Konzern absolviert und dort 1200 € monatlich verdient. Ob dieses Praktikum pflicht ist oder nicht ist ein bisschen schwammig. In der Prüfungsordnung ist ein Betriebspraktikum von 6 Wochen vorgeschrieben, mein Praktikum ging allerdings 8 Monate (unter 6 Monate wäre ich auch garnicht an so ein Praktikum gekommen). Während des Praktikums war ich Familienversichert wurde aber nach dem ende meines PRaktikums rückwirkend aus der Familienversicherung rausgenommen und soll jetzt den KV Beitrag zurückzahlen. Während des gesamten Praktikums war ich eingeschrieben (Urlaubsemester) und mittlerweile studiere ich regulär weiter und bin auch wieder in der Familienversicherung drin.
Der rechtsbeistand meiner Uni meinte nun das ich den Betrag nicht zurückzahlen soll und das ich trotz meines hohen Verdienstes auch während des Praktikums Familienversichert sein darf. Er begründet das damit das ich ja keiner regelmäßigen Tätigkeit nachgegangen bin und der Bildungsaspekt des Praktikums im Vordergrund stand. Er meinte notfalls soll ich vorm Sozialgericht klagen und hätte dort gute chancen (soll wohl schon öfters solche fälle gegeben haben).
Der Standpunkt der KV ist das ich über der Einkommensgrenze bin.

Was soll ich nun machen ? Wie stehen meine chancen ? Danke für die Hilfe !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Galleg,

"Was soll ich nun machen ?"

Z.B. einen Blick in das Gesetz werfen, hier SGB V § 10 .

Die Freigrenze für die kostenfreie Familienversicherung liegt in diesem Jahr bei 375 €

http://www.geld-wissen.com/Versicherungen/sozialversicherungsgroessen.html

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Galleg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der unter link hilft mir garnicht weil der sich auf keinerlei Gesetzestext bezieht, jedenfalls steht keinerlei Verweis auf ein irgendein Paragrafen. Somit kann man viel schreiben.... .

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html

Punkt vier fällt weg weil ich Hauptberuflich Student war.

Im fünften Absatz ist jetzt die frage was "regelmäßiges" bedeutet... sind 8 Monate schon regelmäßig oder nicht wenn man es als Bestandteil eines 5 jährigen Studiums betrachtet ?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

im Rundschreiben der Krankenkassen vom 24.10.2008 ist "regelmäßig" gegeben, wenn die Einnahmen mehr als 2 Monate vorliegen:

Rundschreiben Gesamteinkommen

Wenn der Arbeitgeber vom Verdienst Lohnsteuer einbehalten hat, ist es steuerpflichtiger Lohn und damit gilt die Einkommensgrenze. Sonst kann ein Gespräch mit der Personalabteilung zum Thema Steuerpflicht, mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt hilfreich sein. M.E. wird es aber an der Beitragspflicht zur Krankenkasse nichts ändern. Die einzige Chance wäre es, wenn man die Steuerfreiheit der Praktikantenbezüge belegen könnte.

Ggf,. ist dieses Thema auch eine Möglichkeit die Beratungsqualität anderer Krankenkasen zu testen. Ab dem 25. Geburtstag sollte man sich ja sowieso eine eigene Krankenkasse suchen.

Gruß

RHW

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-- Editiert RHW am 18.09.2011 21:41

1x Hilfreiche Antwort

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