Familienversicherung nach Heirat im EU-Ausland
Gesetzt den Fall, ich heirate als deutscher Rentner im EU-Ausland dort eine Rentnerin (ohne eigenes Einkommen). Kann sie bei mir familienversichert werden? Oder, die zweite Variante: Wir heiraten nicht, leben in einem eheähnlichen Verhältnis. Ist auch dann eine Familienversicherung möglich? Als Bestätigung könnte ich u.U. der deutschen Krankenversicherung (AOK) ein Schriftstück eines Notars/Anwaltes/Gerichts (?) übersenden. Geht das?
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von herlit am 01.05.2012 11:28
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