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Familienversicherung nach Heirat im EU-Ausland

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Familienversicherung nach Heirat im EU-Ausland

Gesetzt den Fall, ich heirate als deutscher Rentner im EU-Ausland dort eine Rentnerin (ohne eigenes Einkommen). Kann sie bei mir familienversichert werden? Oder, die zweite Variante: Wir heiraten nicht, leben in einem eheähnlichen Verhältnis. Ist auch dann eine Familienversicherung möglich? Als Bestätigung könnte ich u.U. der deutschen Krankenversicherung (AOK) ein Schriftstück eines Notars/Anwaltes/Gerichts (?) übersenden. Geht das?

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von herlit am 01.05.2012 11:28
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Familienversicherung nach Heirat im EU-Ausland
Im ersten Fall: JA
Im zweiten Fall: NEIN

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von ya338 am 22.07.2012 20:01
Status: Legende (321 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

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