Hallo alle zusammen, wir haben ein Problem mit der Krankenkasse (noch gesetzlich).
Ist der Ehepartner ab dem Tag der Eheschließung Familienversichert wenn man den entsprechenden Antrag auf Familienversicherung frühzeitig einreicht?
Der Partner war vorher in der freiwilligen Krankenversicherung.
Wir sind beide in der gleichen Krankenkasse- falls dies relevant ist.
Und darf die Krankenkasse zusätzliche Kosten verlangen für einen dringenden, unvermeidbaren Arztbesuch genau 4 Tage nach Eheschließung, der Mangels neuer Karte leider mit der alten stattfand?
Danke und Liebe Grüße!
EDIT: hat sich gerade geklärt!
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-- Editiert Petite.Princesse am 17.09.2013 10:57
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Familienversicherung nach Eheschließung
17. September 2013
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Frage vom 17. September 2013 | 10:56
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 15x hilfreich)
Familienversicherung nach Eheschließung
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