Familienversicherung GKV

21. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
MirkoV
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Familienversicherung GKV

Hallo,

ich hätte hier einmal eine Frage zur Familoienversicherung der Kinder wenn der Vater in der PKV versichert ist. Die nachfolgenden Regelungen sind mir bekannt

Für Kinder ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn folgende Punkte auf den mit den Kindern verwandten Ehegatten oder Lebenspartner des Mitgliedes zutreffen:

Kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und
das monatliche Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze
2009: 4.050,00 € (1/12 von 48.600 €)
2010: 4.162,50 € (1/12 von 49.950 €)
2011: 4.125,00 € (1/12 von 49.500 €)
2012: 4.237,50 € (1/12 von 50.850 €)
2013: 4.350,00 € (1/12 von 52.200 €)
2014: 4.462,50 € (1/12 von 53.550 €)
2015: 4.575,00 € (1/12 von 54.900 €)
und
das monatliche Gesamteinkommen ist regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds.


Meine Frage bezieht sich auf die Festlegung "das monatliche Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze".

Was genau bedeutet hier regelmäßig?
Wie ist das für selbständige zu sehen, die haben kein gehalt sondern verdienen das was am Monatsende übrig ist, das können im Monat negative Beträge sein aber auch positive beträge über der Bemessungsgrenze.

Vielen Dank im Voraus.

MV


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