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Familie von Sexualtäter will gegen dessen Dauerüberwachung klagen - 1/1
AFP vom 18.01.2010   |   613 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Familie von Sexualtäter will gegen dessen Dauerüberwachung klagen

Die Familie eines in Heinsberg lebenden und als rückfallgefährdet geltenden Sexualstraftäters will gegen dessen Dauerüberwachung klagen. "Die Voraussetzungen, die das Gesetz an eine langfristige Observation knüpft, liegen hier nicht vor", sagte der Anwalt der Familie, Wolfram Strauch, am Montag der Nachrichtenagentur AFP in Aachen. Die Klage werde spätestens Anfang nächster Woche eingereicht.

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Der Fall des 58-jährigen Sexualstraftäters Karl D. sorgt seit Monaten bundesweit für Aufsehen. Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU) hatte die Bevölkerung vor D. gewarnt, nachdem dieser Anfang 2009 nach Verbüßung einer langjährigen Haftstrafe in die nordrhein-westfälische Stadt zu seinem Bruder gezogen war.

Einen Antrag auf Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hatte der Bundesgerichtshof vor kurzem abgelehnt. Die Polizei kündigte daraufhin an, D. weiter zu observieren. Vor seinem Zuzug nach Heinsberg hatte dieser wegen der Vergewaltigung von drei 14- und 15-jährigen Mädchen insgesamt fast 20 Jahre im Gefängnis gesessen.

18. Januar 2010 - 12.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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