Hallo allerseits,
eine Familie (Mutter, Vater und Kind) bitte einen Rechtsanwalt um Vertretung gegenüber einer Behörde.
Der Fall betrifft das minderjährige Kind.
Die Eltern (zusammenlebend) üben das gemeinsame Sorgerecht aus.
Ist der Anwalt berechtigt hier einen Aufschlag gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) §7 Mehrere Auftraggeber und Kostenziffer 1008
"Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere
Personen: Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht
sich für jede weitere Person um das 0,3-fache" [Zit. aus RVG]
zu verlangen ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Familie gegen Behörde = mehrere Mandanten --> Kostenturbo für Rechtsanwalt ???
15. Dezember 2005
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Frage vom 15. Dezember 2005 | 00:09
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Familie gegen Behörde = mehrere Mandanten --> Kostenturbo für Rechtsanwalt ???
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2005 | 06:14
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ich meine, hier klagt nur einer: das Kind.
Die Eltern sind nur die gesetzl. Vertreter.
Ich würde mit dem Anwalt nochmals sprechen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 15.12.2005 06:15:53
#2
Antwort vom 15. Dezember 2005 | 11:21
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
richtig!
Hier fällt keine Gebühr 1008 an.
Ansonsten müsste ja, wenn eine Fa klagt, auch für jeden gesetzlcihen vertreter die Gebühr 1008 angesetzt werden.
Anders wäre es, wenn die Eltern im eigenen Namen, also nicht als ges. Vertreter klagen.
Dann fällt selbstverständlich die 1008 Gebühr an.
gruß
Rpfl.
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