Falschlieferung spät bemerkt - Beweislastumkehr?

29. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
BenniMoo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschlieferung spät bemerkt - Beweislastumkehr?



Hallo zusammen! Bei folgendem aktuellem Sachverhalt bitte ich um eure Hilfe:

Ich habe vor nicht ganz 2 Jahren eine Kaltschaummatratze beim großen deutschen Versandhandel gekauft. Mir wurde ca. 6 Wochen später eine Matratze per Spedition zugestellt.

Da diese Matratze einen waschbaren Bezug hat, habe ich diesen nun waschen wollen und die Matratze so zu sagen „entkleidet". Was nun zu sehen war, hat mich etwas geschockt:
Durch die schlechte Verarbeitung der Matratze konnte ich den verklebten Schaumstoff hochheben und in der Mitte der Matratze einen ganz normalen Federkern erkennen. Mir wurde also tatsächlich eine falsche Matratze geliefert/verkauft. Denn eine Kaltschaummatratze hat nun mal eigentlich keinen Federkern.

Da ich bei Anlieferung die Ware doch nicht weiter als äußerlich prüfen kann, war ich also zwei Jahre in der Annahme auf einer teureren Kaltschaummatratze zu schlafen. Ich wurde hier meiner Meinung nach getäuscht.

Nach telefonischem Kontakt mit dem Versandhandel hat man mir nun frech unterstellt, dass eine Falschlieferung schon passieren kann, aber ich als Kunde jetzt den Beweis liefern muss, dass es sich auch wirklich um die gelieferte Matratze handelt (Beweislastumkehr). Zufälligerweise steht auf einer Seite der nackten Matratze mit Edding ein Datum drauf. Als ich der inkompetenten Service-Kraft das mitteilte, wurde mir direkt unterstellt, dass ja auch ich hätte das Datum darauf schreiben können.

Meine Frage an euch:
- Soll ich mit diesem Fall zu einem Anwalt gehen, oder direkt nochmal schriftlich eine Mangelanzeige wegen Falschlieferung machen? (Bisher nur telefonischer Kontakt gewesen)
- Ist der Versandhandel hier im Recht und ICH muss nun beweisen? Und wie kann ich das klugerweise anstellen?
- Wie würdet Ihr weiter vorgehen?

Ich bedanke mich für eure Hilfe vielmals im Voraus! Leider eilt die ganze Sache nun, da mir die Ware Mitte Februar 2013 geliefert wurde.

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber ich als Kunde jetzt den Beweis liefern muss, dass es sich auch wirklich um die gelieferte Matratze handelt (Beweislastumkehr). <hr size=1 noshade>

So steht es im Gesetz, also vollkommen korrekt.



quote:<hr size=1 noshade>Zufälligerweise steht auf einer Seite der nackten Matratze mit Edding ein Datum drauf. <hr size=1 noshade>

Was ja nun rein gar nichts über die Herkunft aussagt.



Das ganze steht und fäll damit zu beweisen das genau diese Matzratze von genau diesem Liefranten zu genau dem Zeitpunkt geliefert wurde.
Wenn man kein besseres Beweisangbot als vorliegend hat, dann wäre der Gang zum Anwalt verbranntes Geld.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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