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Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?

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Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?

Hallo. Wir haben gestern Abend so ein bischen über das Kaufrecht geredet. Irgendwann hat mein Beaknnter folgenden Fall kreiert:

Händler "K" kauft am 01.8. bei Händler "V" einen Gegenstand (nehmen wir mal einen kleinen blauen Kühlschrank (KS)) für einen Kunden, der diesen am 03.08. dringend benötigt. V weiß jedoch nicht, dass es so dringend ist. Die Ware wird per Vorkasse bezahlt. Geliefert wird am 2.8. jedoch ein roter KS. K nimmt Kontakt zu V auf und erklärt alles. Er bittet um sofortige Ersatzlieferung, mit Rücknahme der Falschlieferung oder eine Gutschrift. V vertröstet und sagt Entscheidung dauert etwas, sie werden sich melden. Morgens am 2.8. ist noch immer keine Antwort da, so dass K den KS umlackieren lässt. Nur so kann er seinen Kunden zufrieden stellen und schlimmeres verhindern. Am 3.8. meldet sich dann V, dass man eine Kulanzrücknahme machen würde, und den richtigen KS versenden könne. K erklärt V erneut das Problem, und bittet um die Erstattung von 50€. Dies ist der normale Preisunterschied der beiden Kühlgeräte. V sagt jedoch, er will nur einen Warengutschein in Höhe von 10€ geben.

Wir konnten uns darauf einigen, dass K laut der Mängelrüge auf eine Ersatzlieferung bestehen könne. Aber einen Preisnachlass könne er erst fordern, wenn auch die Ersatzlieferung fehlerhaft wäre. Hätte V schneller genatwortet, wäre alles wie gesetzlich vorgegeben abgelaufen. Durch die späte Antwort musste K aber um größeren Schaden zu verhindern handeln.

Mal abgesehn davon das auf der Rechnung ein blauer KS steht, und evtl. spätere Gewährleistungsprobleme entstehen können, darf V sich mit dem Warengutschein aus der Affäre ziehen, oder muss er die Kaufpreisdifferenz auszahlen? Sicherlich hätte K auf das OK von v warten müssen, aber unterm Strich hat er einfach einen anderen Artikel gekauft.


Was haltet Ihr von der Sache?


Vielen DANK im voraus.

Peter



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von braeunling am 04.08.2012 10:33
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 223 weitere Beiträge zum Thema "nun?".


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>Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?
Hallo,

man muss hierja erstmal sehen, das der K hier eigentlich eher WVK ist, Wiederverkäufer! K ist Kunde von WVK!

Es besteht ein Vertrag zwischen VK und WVK, dieser ist ja nur unter gewerblichen.

Bei der Falschlieferung muss VK erstmal die Möglichkeit eingeräumt werden, den bestehenden Mangel innerhalb einer angemessenen Frist abszustellen. Dies wurde hier nicht gemacht, die Zeiten sind hier viel viel viel zu kurtz!

Wenn WVK der Meinung ist, für seinen K ein solch terminlich fasst unmögliches Geschäft abzuwickeln, dann ist es meiner Meinung nach einfach schlichtweg Pech des WVK, wenn er sich auf so ein Zeitrisiko einlässt.

WVK verweigert hier sozusagen seinem VK das Recht auf nachbesserung, welches er eindeutig hätte! Meiner Meinung nach akzeptiert hier WVK somit stillschweigend, dass er den KS zu dem Preis nimmt, den er eigentlich für einen anderen gezahlt hat!

quote:
(nehmen wir mal einen kleinen blauen Kühlschrank (KS)) für einen Kunden, der diesen am 03.08. dringend benötigt. V weiß jedoch nicht, dass es so dringend ist.
Einzig und alleine Problematik für WVK und nicht VK, WVK hat sich auf dieses terminlich sehr fragwürdige Geschäft eingelassen und trägt somit das Risiko.

quote:
Durch die späte Antwort musste K aber um größeren Schaden zu verhindern handeln.
Also diese Aussage halte ich für absolut falsch! Es ist zum einen keine verspätete Antwort von VK, denn eine Antwort innerhalb von 24Stunden ist so denke ich mehr als nur akzeptabel, aber keinesfalls späht!
Die Problematik liegt einfach darin, dass WVK hier überstürzt gehandelt hat und seinem K etwas versprochen hat, von dem er nichtmal sichergehen konnte, dass es überhaupt klappt!

Ich finde den Warengutschein von VK schon al zu viel des Guten, da hier dem VK sein Recht auf Nachbesserung schlichtweg verweigert wird...

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von lesen-denken-handeln am 04.08.2012 10:59
Status: Unsterblich (2319 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?
Deine Meinung ist sehr interssant!

Könnte man unterm Strich diese ganze juristerei nicht auch so sehen? Der WVK hat dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Ok, das verstehe ich, und sehe ich genauso. Könnte der Verkäufer es nicht einfach so sehen, dass der Käufer halt anstatt dem blauen, einen roten KS besellt hätte? Das wäre doch das was Anstatt/Moral davon halten würden. Warum muss der WVK eine Nachbesserung akzeptieren, wenn er doch auch mit dem falschen Gerät leben könnte. Mal Hand aufs Herz: Ist doch für den Verkäufer kein Beinbruch. Ok, Recht und Moral weichen oft von einander ab, ist das nicht schade!?!?

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-- Editiert braeunling am 04.08.2012 11:14


von braeunling am 04.08.2012 11:12
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?
quote:
Mal Hand aufs Herz: Ist doch für den Verkäufer kein Beinbruch
Sorry sehe ich ganz anders! Dei Gewinnmarge des VK wird bei der blauen und teureren Version wohl auch entsprechend höher sein, als bei der günstigeren roten Version! Somit wäre es evtl ein Verlusst für den VK! VK wird auch kalkuliert haben, was ist für ihn besser, ein Preisnachlass um besagte Höhe der Differenz, oder ein Austausch auf seine Kosten. Diese Abwägung konnte wohl auch nicht gleich am Telefon getroffen werden, daher dann die Nachricht am nächsten Tag. Für VK war es offensichtlich besser einen Austausch vorzunehmen, statt zu sagen, man verzichte auf das Recht der Nachbesserung...

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-- Editiert lesen-denken-handeln am 04.08.2012 11:40


von lesen-denken-handeln am 04.08.2012 11:38
Status: Unsterblich (2319 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?
ok, das ist ein gutes Argument. Wobei die Versandkosten bei dem KS den Preisunterschied von 50€ wohl fast auffressen. Ob die entscheidung wirklich die günstigere ist!?!

Hoffe auf weitere Meinungen. Ist ja schnell und förderlich hier :-)

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-- Editiert braeunling am 04.08.2012 12:12


von braeunling am 04.08.2012 12:11
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?
quote:
Aber einen Preisnachlass könne er erst fordern, wenn auch die Ersatzlieferung fehlerhaft wäre.

Nein einen Preisnachlass kann man immer fordern, viele fordern ihn sogar schon bevor sie etwas kaufen wollen.
Interessanter wäre es wann er ihn juristisch durchsetzen könnte.



quote:
Hätte V schneller genatwortet, wäre alles wie gesetzlich vorgegeben abgelaufen.
Durch die späte Antwort musste K aber um größeren Schaden zu verhindern handeln.


Die riskante Terminierung fällt aber in die Risikospähre des WVK, das wird er dem VK nicht anlasten können. Desweiteren geht die Rechtssprechung von einer 'angemessenen Frist unter Betrachtung der Gesamtumstände aus'.

Fraglich wäre auch, ob eine Ersazlieferung den WVK überhaupt rechtzeitig hätte erreichen können?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 05.08.2012 00:41
Status: Tao (21101 Beiträge)
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