>Falschlieferung, Zwischenverkauf und nun?
Hallo,
man muss hierja erstmal sehen, das der K hier eigentlich eher WVK ist, Wiederverkäufer! K ist Kunde von WVK!
Es besteht ein Vertrag zwischen VK und WVK, dieser ist ja nur unter gewerblichen.
Bei der Falschlieferung muss VK erstmal die Möglichkeit eingeräumt werden, den bestehenden Mangel innerhalb einer angemessenen Frist abszustellen. Dies wurde hier nicht gemacht, die Zeiten sind hier viel viel viel zu kurtz!
Wenn WVK der Meinung ist, für seinen K ein solch terminlich fasst unmögliches Geschäft abzuwickeln, dann ist es meiner Meinung nach einfach schlichtweg Pech des WVK, wenn er sich auf so ein Zeitrisiko einlässt.
WVK verweigert hier sozusagen seinem VK das Recht auf nachbesserung, welches er eindeutig hätte! Meiner Meinung nach akzeptiert hier WVK somit stillschweigend, dass er den KS zu dem Preis nimmt, den er eigentlich für einen anderen gezahlt hat!
quote:
(nehmen wir mal einen kleinen blauen Kühlschrank (KS)) für einen Kunden, der diesen am 03.08. dringend benötigt. V weiß jedoch nicht, dass es so dringend ist.
Einzig und alleine Problematik für WVK und nicht VK, WVK hat sich auf dieses terminlich sehr fragwürdige Geschäft eingelassen und trägt somit das Risiko.
quote:
Durch die späte Antwort musste K aber um größeren Schaden zu verhindern handeln.
Also diese Aussage halte ich für absolut falsch! Es ist zum einen keine verspätete Antwort von VK, denn eine Antwort innerhalb von 24Stunden ist so denke ich mehr als nur akzeptabel, aber keinesfalls späht!
Die Problematik liegt einfach darin, dass WVK hier überstürzt gehandelt hat und seinem K etwas versprochen hat, von dem er nichtmal sichergehen konnte, dass es überhaupt klappt!
Ich finde den Warengutschein von VK schon al zu viel des Guten, da hier dem VK sein Recht auf Nachbesserung schlichtweg verweigert wird...
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von lesen-denken-handeln am 04.08.2012 10:59
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