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Falsches Vorgehen bei Lärmbeästigung

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Falsches Vorgehen bei Lärmbeästigung

Guten Tag

Bei einer Feier bei mir zuhause erhielt ich Besuch von der Polizei aufgrund von "abpielen lauter Musik". Wir wurden dazu angehalten die Party zu beenden, was auch erfolgt ist. Dsweiteren haben wir gefragt ob es was kosten würde dass die Polizei da war. Der Polizist antwortete mit "nein, nur wenn wir nochmal kommen müssen". Sie kam kein zweites mal.

Nun habe ich ein Bußgeldverfahren über 200€ bekommen.

Ich möchte einen Einspruch einlegen und nun meine Frage:

Meiner meinung entsprach die Verwarnung vorort einer § 56 Abs. 1 OWiG. Letzter Satz!

somit wäre dann § 56 Abs. 4 OWiG gültig und das Bußgeld nicht rechtmäßig

Kurz gesagt: wenn der Polizist eine mündliche Verwarnung ausgesprochen hat kann mir danach keine kostenpflichtige verwarung erteilt werden. Oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank

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von Gigi Becali am 30.07.2012 13:47
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Beiträge zum Thema "falsches".


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>Falsches Vorgehen bei Lärmbeästigung
Haben dir die Antwortenim andern Tread (http://www.123recht.net/brutale-Strafe-wegen-Laermbelaestigung-%28dringend%29-__f375222.html ) nicht gefallen?
Oder warum der Doppelpost???



1. ist die Polizei nicht die in § 56 OWiG genannte Verwaltungsbehörde, das wäre wohl das Ordnungsamt.

2. Offensichtlich ist da jemand der Meinung das die Verwarnung vor Ort nach § 56 Abs. 1 Satz 2 OWiG nicht erfolgt ist. Da sollte man sich fragen wie man den Gegenbeweis antreten könnte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 30.07.2012 23:52
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Falsches Vorgehen bei Lärmbeästigung
Nun, der Begriff doppelpost ist etwas unangemessen.

Bei meinem ersten ging es um die Frage: Gibt es ein Gesetz/Grundsatz/Polizeirichtlinie die besagt dass man bei der ersten Lärmbelestigung verwarnt werden sollte und erst beim nichteinhalten ein Bußgeld fällig wird?

Wohingegen hier in diesem Beitrag im Verfahrensrecht allgemein die Frage ist: Darf eine mündliche Verwarnung im nachhinein kostenpflichtig werden?


Wahrscheinlich steht es mehr oder weniger in den Ermittlungsakten bzw. im Polizeibericht. Kann ich das persönlich einsehen oder brauch ich unbedingt einen Anwalt dazu?

Danke

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von Gigi Becali am 31.07.2012 02:42
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Falsches Vorgehen bei Lärmbeästigung
Ich hab mittlerweile mit dem Ordnungsamt telefoniert und es hat sich herausgestellt der Polizist hat eine Anzeige gemacht.

Wenn ich einen Einspruch einlege, kommt es wahrscheinlich zum Gerichtsverfahren?

Wie hoch sind die Erfolgschanchen bei einem Prozess? immerhin hat der Polizist das in die Offene Runde zu meinen Gästen gesagt.

Danke

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von Gigi Becali am 31.07.2012 12:49
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Falsches Vorgehen bei Lärmbeästigung
quote:
Wahrscheinlich steht es mehr oder weniger in den Ermittlungsakten bzw. im Polizeibericht. Kann ich das persönlich einsehen oder brauch ich unbedingt einen Anwalt dazu?

Auch der einfache Bürger kann sich seine Akte einsehen.
Die meisten Ämter wollen das jedoch nicht warhaben und sind unkooperativ.
Das könnte also langwierig, nervig und zäh werden, mit Anwalt geht es schneller und entspannter.



quote:
es hat sich herausgestellt der Polizist hat eine Anzeige gemacht.

Hat der Polizist die selbst gemacht oder nur von einem Dritten entgegengenommen?



quote:
immerhin hat der Polizist das in die Offene Runde zu meinen Gästen gesagt.

Fraglich wäre was genau er gesagt hat. Eine Meinung wäre wohl ganz anders zu bewerten als eine tatsächliche Verwarnung.

Spannend wäre auch, wenn die Anzeige durch einen Dritten erfolgt ist und sich unter Umständen ein ganz anderer Sachverhalt ergibt als bei der Mitteilung des Polizisten in der Wohnung.





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von Harry van Sell am 31.07.2012 22:31
Status: Tao (21082 Beiträge)
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