>Falsches Vorgehen bei Lärmbeästigung
quote:
Wahrscheinlich steht es mehr oder weniger in den Ermittlungsakten bzw. im Polizeibericht. Kann ich das persönlich einsehen oder brauch ich unbedingt einen Anwalt dazu?
Auch der einfache Bürger kann sich seine Akte einsehen.
Die meisten Ämter wollen das jedoch nicht warhaben und sind unkooperativ.
Das könnte also langwierig, nervig und zäh werden, mit Anwalt geht es schneller und entspannter.
quote:
es hat sich herausgestellt der Polizist hat eine Anzeige gemacht.
Hat der Polizist die selbst gemacht oder nur von einem Dritten entgegengenommen?
quote:
immerhin hat der Polizist das in die Offene Runde zu meinen Gästen gesagt.
Fraglich wäre was genau er gesagt hat. Eine Meinung wäre wohl ganz anders zu bewerten als eine tatsächliche Verwarnung.
Spannend wäre auch, wenn die Anzeige durch einen Dritten erfolgt ist und sich unter Umständen ein ganz anderer Sachverhalt ergibt als bei der Mitteilung des Polizisten in der Wohnung.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 31.07.2012 22:31
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:
2,9 von 5
(von 535 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden