Falscher Verwendungszweck bei Online Überweisung

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
rvoelker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Verwendungszweck bei Online Überweisung

Hallo,

ich habe eine Frage, und bräuchte mal eure Hilfe.

Ich musste € 46,41 an eine Anwaltskanzlei zahlen. Dieses habe ich auch fristgerecht getan. Im Nachhinein hat sich jedoch herausgestellt, das ich in dem Verwendungszweck statt einer 5 eine 6 angegeben hatte, was zu einer Verwechslung in der Buchhaltung des Empfängers auslöste. Ich wurde darauf aufmerksam, da mir das Gericht einen Mahnbescheid mit zusätzlichen € 58 an Gebühren zugesand hat.
Auf Nachfrage hat die Anwaltskanzlei mir schriftlich mitgeteilt, das mit der Zahlung von € 58 meinerseits die Sache erledigt wäre.

Meine Frage ist nun, ob ich die € 58 zahlen muss, da ich das Geld ja eigentlich fristgerecht auf das Konto fristgerecht überwisen habe? Ob der Empfänger das Geld laut Aussage "in eine falsche Akte bucht", sollte ja nicht mein Problem sein, oder?

Hat jemand von euch schon Erfahrungen in diesem Bereich gemacht?
Vielen Dank im Voraus.

Grüße,

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
InYaface
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist 100% nicht deine Schuld und die werden aus "Kulanz" bestimmt nichtsmehr fordern.

Gruß



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Finanzer
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

WIchtig ist, dass Du gezahlt hast!
Überprüfe bitte zunächst, ob Du die richtige Kontoverbindung verwendet hat und das Geld nicht doch evtl bei jemand anderem gelandet ist! Die Banken machen bei online Überweisungen keinen Abgleich zwischen Kontonummer und Empfänger mehr.
Wenn du also fristgemäß gezahlt hast, dann ist es ganz wichtig Einspruch beim zuständigen Gericht gegen den Mahnbescheid einzulegen. Den Einspruch kannst Du mir der bereits erfolgten fristgemäßen Zahlung begründen und mit dem Kontoauszug auch beweisen. Die Kosten des Verfahren müsste der Anwalt zahlen.
Wichtig wäre aber der fristgemäße Einspruch.
Sollte die Frist um sein, wäre es auf jeden Fall günstiger für die die 58 Euronen zu zahlen und es als Lehrgeld zu betrachten. Der Mahnbescheid bedeutet dann einen vollstreckbaren Titel - und dann entstehen weitere Vollstreckungskosten für Dich!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
...das ich in dem Verwendungszweck statt einer 5 eine 6...


darauf folgende antowrt: Das ist 100% nicht deine Schuld


ja mei...von wem ist das den die schuld? vom milchmann???

das nur mal so am rande...

ich würde auch drauf tippen das die sache aus kulanz untergeht. der buchhalterin hätte auffallen müssen das eine zahlung nicht zuzuordnen ist und erstmal ausgelagert werden.

:)


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

AFAIK geht die Rechtsprechung davon aus, daß eine falsche Zuordnung einer getätigten Zahlung, die durch ein Verschulden des Zahlers erfolgt ist, auch das Risiko des Zahlers ist.
Es ist nicht die Aufgabe des Empfängers, nicht zuzuordnende Zahlungen auf eigene Kosten nachzuermitteln oder jetzt 30 Leute anzurufen, von wem diese Zahlung nun stammt.
Ansonsten könnte ein Schuldner ja schon aus Boshaftigkeit die Zuordbarkeit der Zahlung vereiteln und sich freuen, welche zusätzlichen Kosten und Mühen er dem Gläubiger damit macht.

Anders gesagt: zu einer korrekten und fristgemäßen Zahlung gehört nicht nur die Zahlung selbst, sondern auch die Zuordbarkeit, sofern nötig.
(Das ist wie bei den Leuten, die nur einen Satz schreiben "Hiermit widerrufe ich. gez. Müller.". Das ist auch völliger Hokes und kein form- und fristgerechter Widerruf.)

Hier wäre also der Zahler in der Pflicht, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

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