Falscher Stromzähler genannt - wer trägt Kosten?

14. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.05.2018 19:50:47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Falscher Stromzähler genannt - wer trägt Kosten?

Hallo,

im August 2016 sind wir in unsere neue Wohnung gezogen. Bei der Abnahme haben wir – so wie es üblich ist - Zählernummern für Strom und Gas aufgenommen. Einige Wochen später musste einer von uns erneut mit dem Hausmeister zu den Stromzählern, da etwas an der weitergegebenen Nummer nicht richtig war. Dabei hat er gesagt, dass wir ja auch Strom im Keller haben und daher noch den Zähler für den Keller anmelden müssten. Das haben wir dann natürlich getan und als jetzt vor ein paar Wochen die Abrechnung kam, waren wir über die hohe Summe überrascht.

Nach einigem hin und her mit dem Stromanbieter und dem Vermieter haben wir nun herausgefunden, dass der 2. Stromzähler nicht zu unserem Keller, sondern zu unserer Nachbarin gehört und wir daher für einen ganzen zusätzlichen Haushalt Strom bezahlen sollen. Wir haben sowohl den Stromanbieter, als auch den Vermieter diesbezüglich angeschrieben, aber beide schieben sich das hin und her und der Hausmeister hat auch behauptet, dass er es uns nie gesagt hätte und der Stromanbieter besteht darauf, dass wir der Vertragspartner sind und die Abbuchung der Summe daher nicht rückgängig gemacht werden kann. Wir bleiben also derzeit auf den Stromkosten für einen anderen Mieter sitzen.

Hat hier im Forum jemand eine Ahnung, wer nun Recht hat bzw. was wir noch tun können, um die Kosten zurück erstattet zu bekommen?

Sind wir selbst schuld, da wir den Zähler angemeldet haben ohne uns etwas schriftlich vom Hausmeister geben zu lassen? (Haben beim zweiten Termin nur ein Foto von beiden Stromzählern gemacht.) Ist der Vermieter schuld und muss für die Kosten aufkommen, da sie ja die falsche Aussage gemacht haben oder hätte der Stromanbieter uns gar keine Rechnung stellen dürfen, da der andere Mieter ja noch gemeldet sein müsste und eventuell sogar noch für den gleichen Strom bei eventuell einem anderen Anbieter zahlt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Tine & Chris

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wir haben den Salat in einem Haus auch schon mal gehabt. Da war es aber kein Problem, dass die beiden betroffenen Mieter und der Versorger, das untereinander aufgelöst haben.
Weiß euer Nachbarin denn schon von dem Problem?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Weiß euer Nachbarin denn schon von dem Problem?


Das wäre auch der erste Anlaufpunkt. Hat sie an irgendwen weiter gezahlt; Kündigungsbestätigung bekommen?

Zitat (von TinePab):
und der Stromanbieter besteht darauf, dass wir der Vertragspartner sind


Würde den Vertrag wegen Irrtums anfechten (§119 BGB ). Frist: unverzüglich nach Kenntnisnahme, dass das nicht euer Zähler war.

Man wird allerdings sicherlich einen langen Atem brauchen bis man das gerade gebogen hat, sollte die Nachbarin sich querstellen oder pleite sein. Der Lieferant wird sich trotz Anfechtung querstellen, davon ist auszugehen.

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#3
 Von 
guest-12306.05.2018 19:50:47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

vielen Dank für die super schnelle Antwort! Das kommt leider erschwerend hinzu: Die Nachbarin ist vor ca. 1 Monat ausgezogen. Wir können sie daher nicht kontaktieren. (Kennen nur ihren Namen und haben keine Nummer bzw. wissen wir auch nicht in welches Pflege-/Altersheim sie jetzt gebracht wurde.) Ich fürchte daher, dass wir jetzt auf der 3-stelligen Summe sitzen bleiben werden.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von TinePab):
Die Nachbarin ist vor ca. 1 Monat ausgezogen. Wir können sie daher nicht kontaktieren. (Kennen nur ihren Namen und haben keine Nummer bzw. wissen wir auch nicht in welches Pflege-/Altersheim sie jetzt gebracht wurde.)


Der Vermieter wird eine Kontaktadresse haben, allein schon für die Betriebskostenabrechnung.

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