Falscher Schufa-Eintrag durch Inkassobüro

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Noname567890
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Falscher Schufa-Eintrag durch Inkassobüro

Guten Tag,
ich habe eine Frage und habe dazu leider keine passende Antwort im Internet gefunden.
Kurz und knapp: ich bin 21 Jahre alt, mache eine Ausbildung und wohne seit meinem 17. Lebensjahr nicht mehr bei meinen Eltern.

Zu meinem Problem:
Ich plane mit meiner Freundin zusammen zu ziehen und wir haben uns für eine Wohnung beworben. Dabei hat die Schufa-Abfrage der Hausverwaltung ergeben, dass ich einen negativen Schufa-Eintrag in Höhe von 2900 habe. Ich wusste jedoch 100%ig, dass ich keine Schulden hab bzw. gemacht hab. Deshalb bin ich zur Bank, habe mir eine detaillierte Schufa-Auskunft für 25 Euro geben lassen und diese zeigte tatsächlich die Forderung eines Inkasso-Büros in Höhe des genannten Bertrags an meine Person. Also rief ich dort an und fragte, was das für Forderungen seien. Die Dame am Telefon erzählte mir dann, dass es sich um Mietschulden aus dem Jahr 1998 handelt. Zu diesem Zeitpunkt war ich 4 Jahre alt. Als mir das Büro die Unterlagen zugesendet hat, habe ich den Fehler entdeckt.
Das Inkasso Büro hat mir (Mike Matthias Mustermann) Mietschulden meines Vaters (Matthias Mustermann) zugeordnet. Darauf angesprochen erhielt ich nur die Antwort:"Wenden Sie sich an die Schufa und klären das mit denen". Ich habe also dort angerufen und nun wird es geprüft.
Nun ergibt sich folgende Situation: Die Hausverwaltung der Wohnung für die wir uns beworben haben, verlangt natürlich einen Mieter ohne negative Schufa-Einträge. Ich habe Ihnen nun die Unterlagen, in denen eindeutig zu erkennen ist, dass die Schulden nicht von mir (Mike Matthias Mustermann), sondern meinem Vater (Matthias Mustermann) sind, zugeschickt.

Meine Frage: Besteht im Falle einer Ablehnung der Bewerbung für die Wohnung ein Anspruch auf Schadenersatz oder ähnlichem? Kann ich die Kosten für die Schufa-Auskunft bei der Bank (25 Euro) zurück fordern? Mein Vater hat mir bereits bestätigt, dass die Schulden von ihm sind und würde mir dies auch schriftlich bezeugen.

Damit hier niemand denkt :"Boah was für ein Schmarotzer..."
-> Ich lebe in einer eigene Wohnung und lebe ausschließlich von meinem Ausbildungsgehalt und einem Minijob. Unterstützung von irgendwelchen Ämtern bekomme ich nicht. Demzufolge muss ich jeden Cent 3 mal umdrehen und würde es toll finden, wenn ich nicht für deren Fehler zahlen muss bzw. eine Wohnung mit meiner Freundin vorerst nicht bekomme.

Vielleicht kann mir jemand schnellstmöglich helfen. Ich wäre sehr dankbar für jede Information, die ich bekommen kann.

Liebe Grüße Mike


-- Editier von am 22.06.2016 12:29

-- Editier von am 22.06.2016 12:48

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: Besteht im Falle einer Ablehnung der Bewerbung für die Wohnung ein Anspruch auf Schadenersatz oder ähnlichem?

Grundsätzlich ja. Begründet auf BGB, Stichwort: Gefährdung der Kreditwürdigkeit.
Man muss halt genau hinschauen, welcher Schaden tatsächlich entsteht und man muss genau hinschauen, wer den Schaden verursacht hat.

Zitat:
Mein Vater hat mir bereits bestätigt, dass die Schulden von ihm sind und würde mir dies auch schriftlich bezeugen.

Das sollte er auf jeden Fall mal machen. Denn je nachdem, was nun der Fehler ist, könnte das ganze blöd ausgehen für dich.

Zitat:
ich die Kosten für die Schufa-Auskunft bei der Bank (25 Euro) zurück fordern?

Das ist Teil des Schadens, Ja.
Ein weiterer Teil des Schadens wäre die Mietdifferenz für eine teurere Wohnung oder ähnliches.
Hier sollte man ggf. einen Anwalt hinzuziehen, da das manchmal nicht klar ist für Laien, was nun das Schadensrecht angeht. Zudem sollte ein Anwalt da auch einige urteile und Rechtsmeinungen kennen und studiert haben. Denn man darf nun natürlich keine Prunk-Wohnung beziehen. Schwierige Materie.

Varianten, was schief gelaufen sein kann:
1. Das Inkasso hat den Matthias gemeldet, die Schufa aber den Mike Matthias eingetragen. Der Fehler liegt bei der Schufa, die Schufa muss dass korrigieren und für den etwaigen Schaden gerade stehen.
2. Das Inkasso hat bereits "Mike Matthias" gemeldet, nachdem es den Matthias nicht wiederfand aber zufällig dich, der du da mal vor Jahren gewohnt hattest. Dann ist das Inkasso Schuld und muss gerade stehen.
3. Der Titel lautet auf Mike Matthias, warum auch immer. Hier wird es hässlich, denn dann ist der Schufa-Eintrag korrekt und du musst zuerst (hier Anwalt dazu nehmen) den Titel wegbekommen und dann im zweiten Schritt Schufa korrigieren.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
3. Der Titel lautet auf Mike Matthias, warum auch immer. Hier wird es hässlich, denn dann ist der Schufa-Eintrag korrekt und du musst zuerst (hier Anwalt dazu nehmen) den Titel wegbekommen und dann im zweiten Schritt Schufa korrigieren.


Das würde aber nach einem schweren Rechtsmissbrauch riechen, insb. einen Titel gegen einen 4-Jährigen zu erwirken.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das würde aber nach einem schweren Rechtsmissbrauch riechen

Des Inkassos oder des Vaters?
Ich lese in diversen Foren immer wieder, dass Eltern Schulden auf Namen der Kinder machen. Daher würde mich das nicht wundern.
Halt mal abwarten, was die Analyse ergibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Noname567890
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!
Ich warte ab, was die Hausverwaltung sagt und was bei der Prüfung der Unterlagen bei der Schufa rauskommt.. und dann meld ich mich hier wieder!

Ist es denn rechtlich überhaupt möglich, dass ein Vater seine Mietschulden auf den Namen des Kindes überträgt? Im Alter von 4 Jahren? Ich gehe aber eher davon aus, dass es ein Fehler des Inkasso-Büros oder der Schufa ist... Habe ein ganz normales Verhältnis zu meinem Vater und denke nicht, dass er mir das verheimlichen würden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Das Inkasso Büro hat mir (Mike Matthias Mustermann) Mietschulden meines Vaters (Matthias Mustermann) zugeordnet.

Gefährdung der Kreditwürdigkeit / Kreditverleumdung stellt auch eine Straftat nach § 187 StGB dar.




Zitat:
Darauf angesprochen erhielt ich nur die Antwort:"Wenden Sie sich an die Schufa und klären das mit denen".

Ach tatsächlich, das Inkasso macht den Fehler der falschen Zuordnung und dann soll man sich an die Schufa wenden?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist es denn rechtlich überhaupt möglich, dass ein Vater seine Mietschulden auf den Namen des Kindes überträgt? Im Alter von 4 Jahren?

Du kannst dem widersprechen. Auch nachträglich durchaus. Zumindest so lange du nichts davon weißt. Denn ab Kenntniserlangen gibt es knappe Fristen, dagegen vorzugehen.
Liegt dir ein Titel erstmals vor, hast du ganze 2 Wochen, Einspruch einzulegen.

Eigentlich kann ein 4jähriges Kind keine Mietschulden machen. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Titel gegen vierjährige Kinder geben kann, die ihnen nach 16 Jahren plötzlich über die Füße fallen. Liegt ein Titel gegen dich vor (und nicht etwa gegen deinen Vater), dann musst du den Titel aus der Welt schaffen.

Zitat:
Ach tatsächlich, das Inkasso macht den Fehler der falschen Zuordnung und dann soll man sich an die Schufa wenden?

Vielleicht hat es ja wirklich keinen Fehler gemacht. Kann ja sein, dass einfach die Schufa aufgrund der Namenskonstellation beide Personen als ein und dieselbe behandelt. Dass es ansonsten aber korrekt unter korrektem Schuldner gemeldet wurde vom Inkasso.
Dann müsste die Schufa das Ganze auseinanderdröseln und danach eine korrigierte Auskunft erteilen. Dann ist auch die Schufa schuld.

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#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Googel mal :
"Prozesserfolg.inkassofirma.schufa"

Da Gibt's ein intresantes urteil

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich lese in diversen Foren immer wieder, dass Eltern Schulden auf Namen der Kinder machen.


Da gehört aber eine Menge krimineller Energie dazu, Mietschulden einem 4-jährigen Kind aufzubürden.
Welcher Vermieter/Hausverwaltung geht denn Mietverträge mit 4-jährigen Kindern ein?
Auch wenn die Eltern da getrickst haben, die Hausverwaltung hat ebenso Bockmist gemacht.


Ein ganz wichtiger Hinweis von mir:
Zitat:
Ich warte ab, was die Hausverwaltung sagt und was bei der Prüfung der Unterlagen bei der Schufa rauskommt.. und dann meld ich mich hier wieder!


Bitte melden Sie Ihre Bedenken/Widersprüche/Aufforderungen immer nur schriftlich und nachweisbar an.
Bisher sprachen Sie immer von Telefonaten, die sie geführt haben. Das bringt nichts.

Für mögliche Schadensersatzforderungen (Verweigerung Mietvertrag) sollten Sie schon nachweisen können, dass Sie die Schufa und das Inkassobüro nachweislich aufgefordert haben, den Schufa-Eintrag abzuändern. Falls Sie nur telefonieren, werden Schufa/Inkassobüro am Ende behaupten, nichts von dem Problem gewusst zu haben.


-- Editiert von vundaal76 am 22.06.2016 16:33

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Welcher Vermieter/Hausverwaltung geht denn Mietverträge mit 4-jährigen Kindern ein?

Es gehört nur ein Elternteil dazu, das entsprechende relativ geringe kriminelle Energie hat, aber so ziemlich 0 Moralverständnis.
Die Vertragspartner wissen ja nicht, dass der Name auf ein 4jähriges Kind lautet. Und MB/VB werden halt einfach von den Eltern, die sowieso die Post kontrolliert abgefangen.

Gut, bei Mietschulden mag es wirklich extrem sein. Bei Online-Bestellungen bei einem Versandhaus ist diese Form des Betrugs deutlich leichter gemacht.
Nein, ich will hier keine Anleitung zum Betrug geben. Im Gegenteil: Man sollte halt nicht von vornherein jede denkbare Möglichkeit ausschließen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Noname567890
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen, es gibt neue Informationen :)

Wir haben die Wohnung bekommen! Die Schufa hat sich schriftlich bei mir gemeldet und bestätigt, dass der Eintrag gelöscht wird. Sie schicken mir die Tage eine erneuerte Schufa-Auskunft zu. Ich danke euch nochmal für eure zahlreichen Antworten! :)

2x Hilfreiche Antwort

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