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Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?

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>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?

quote:
Tatsächlich. Das hatte ich völlig übersehen


Für die Schenkungsfrage ist das egal.

Aber wenn das ein Geschäftsmodell sein sollte, Geschenk bei Einkauf gegen Mindestbestellwert, Geschenk dann leider ausverkauft, der Rest muss bezahlt werden, dann möchte ich nicht in der Haut des kreativen Händlers stecken.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.02.2012 18:51
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
quote:
Korrekt wäre die Information, daß der Kaufvertrag durch den Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer zustandekäme.
Ja stimmt, da hast du recht. Entweder durch Annahmeerklärung oder aber durch Lieferung.

Ändert aber nicht viel an der Sache an sich. Es gibt keine Annahmeerklärung des Händlers - dass der Artikel auf der Rechnung als nicht lieferbar aufgeführt ist, ist jedenfalls keine. Das ist eher genau das Gegenteil.

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von florian3011 am 16.02.2012 09:51
Status: Unsterblich (2965 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
Der Einwand mit der Schenkung lässt sich nicht so einfach von der Hand weisen.

Die Parteien können auch nicht bestimmen, ob ein Kaufvertrag vorliegt oder nicht. Das bestimmt sich nach den objektiven Anhaltspunkten.

Beim Kaufvertrag ist man verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen. Ohne Kaufpreiszahlung kann man m.E. nicht von einem Kaufbertarg sprechen.

Dass dies wettbewerbsrechtlich problematisch ist, ist eine andere Frage.

Eine Verpflichtung zur Lieferung aufgrund eines Kaufvertrages sehe ich allerdings nicht.




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von Stefan 5 am 16.02.2012 14:40
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 67 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
Danke für die Antworten!
Auf Lieferung kann man nicht hoffen, auf die "traurige" Mail einer Kundin äußerte sich der Händler, der Fehler sei offensichtlich gewesen, daher keine Lieferung. Irrtum.

Ich werde den Händler trotz allem mit den Fakten konfrontieren, vllt. springt ja trotzdem eine Kleinigkeit raus.

Schade =/

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von Kleines Ich am 16.02.2012 14:50
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
quote:
Der Einwand mit der Schenkung lässt sich nicht so einfach von der Hand weisen.

Die Parteien können auch nicht bestimmen, ob ein Kaufvertrag vorliegt oder nicht. Das bestimmt sich nach den objektiven Anhaltspunkten.

Beim Kaufvertrag ist man verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen


Die Parteien können jeden Kaufpreis vereinbaren, den sie möchten. Das kann auch "Null" sein. Das war hier i.Ü. nicht der Fall, da das vom Erreichen des Mindesbestellwerts der Gesamtbestellung abhängig war.

Der K wäre sicher wenig begeistert, wenn er, so bei der Schenkung, keine Gewährleistungsrechte, keine Verbraucherschutzrechte hätte. Das ist hier sicher nicht gewollt.

Ob symbolisch 1 EUR, 1 Cent, oder "0" als KP vereinbart wird, ist insoweit egal. Dem "echten" Wert der Sache muss der KP nicht entsprechen, darauf kommt es an.

Sonst wären alle ebay-Schnäppchen gemischte Schenkungen.


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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 16.02.2012 15:46
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
@ flawless,

für einen Kaufvertrag ist die Verpflichtung typisch einen Kaufpreis zahlen zu müssen.

Könnten Sie eine Rechtsquelle benennen aus der ersichtlich ist, dass rechtlich ein Kaufvertrag vorliegt auch wenn der "Kaufpreis" 0 EUR beträgt?

Das mit dem Mindestbestellwert ist m.E. eine andere Baustelle. Oder werten sie dies als "Kaufpreis"?




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von Stefan 5 am 17.02.2012 12:23
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 67 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
quote:
Könnten Sie eine Rechtsquelle benennen aus der ersichtlich ist, dass rechtlich ein Kaufvertrag vorliegt auch wenn der "Kaufpreis" 0 EUR beträgt?

Das mit dem Mindestbestellwert ist m.E. eine andere Baustelle. Oder werten sie dies als "Kaufpreis"?



Nein, der gesunde Menschenverstand ist gesetzlich nicht geregelt. Den hat man oder eben nicht.

Willenserklärungen sin nach §§ 133, 157 BGB auszulegen. Wenn nun ein VK eine Ware zu "0" anbietet, nur wenn man weitere Waren zu 30 EUR (?) kauft, erfasst diese Bedingung die gesamte Bestellung.

Auch wenn das mehrere einzelne KV sein sollten, stehen die alle unter der Bedingung, dass das "Geschenk" auch geliefert wird.

Das war unter objektiven Kriterien keine Schenkung, schon gar nicht "kostenlos". Selbstverständlich würde, wäre geliefert worden, der K Gewährleistungsrechte geltend machen können/wollen. Das setzt einen KV voraus.

I.Ü.: Wo steht, dass der Kaufpreis nicht "0" sein darf. Ich habe jedenfalls schon Dinge verkauft, die nicht nur wertlos, sondern sogar ein 8stelliger Schaden für den K waren. Wert weit unter "0".

Entscheidend ist welche Rechtsfolgen die Parteien ihrer Absprache beimessen. Ob der KP dann null oder 1 Cent beträgt ist egal, dass die §§ 433 ff. BGB gelten sollen ist massgeblich. § 117 BGB erfasst das nicht.

Was eine gemischte Schenkung ist ist dir bekannt? Viele ebay-Käufe wären dann mangels not. Beurkundung unwirksam.

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-- Editiert flawless am 17.02.2012 14:04


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 17.02.2012 14:02
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
@flawless,

"Wo steht, dass der Kaufpreis nicht "0" sein darf. Ich habe jedenfalls schon Dinge verkauft, die nicht nur wertlos, sondern sogar ein 8stelliger Schaden für den K waren. Wert weit unter "0"."

Zunächstmal steht es im Gesetz. Für das Vorliegen eines Kaufvertrags bedarf es regelmäßig der Vereinbarung eines Kaufpreises.

Ich bin ja offen für Gegennachweise. Der "gesunde Menschenverstand" ist mir etwas zu dürftig. Eine konkrete Rechtsquelle wäre mir lieber, die auch ohne Kaufpreis einen Kaufvertrag bejaht.

Die Parteien können jedenfalls nicht einfach bestimmen was für ein Vertrag vorliegt. Das bestimmt sich an Hand dessen was in dem Vertrag tatsächlich vereinbart wird.
Ein Werkvertrag den man mit der Überschrift Kaufvertrag tituliert bleibt trotzdem ein Werkvertrag.

Und ein durch einen Kauf entstehender Schaden ändert doch nichts am Kaufvertrag. Diesen Teil Ihrer Begründung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

"Wenn nun ein VK eine Ware zu "0" anbietet, nur wenn man weitere Waren zu 30 EUR (?) kauft, erfasst diese Bedingung die gesamte Bestellung."

Die Frage ist doch, ob dann daraus ein Kaufvertrag wird?

Macht das Vorliegen einer Bedingung automatisch einen Kaufvertrag daraus? Weshalb?

Wenn jemand nun schreiben würde, "Ich schenke ihnen einen Mixer, wenn sie bei mir einen Kochtopf kaufen" ,liegt dann ein Kaufvertrag über den Mixer vor oder eine Schenkung?

Was wäre der Unterschied zu "Ich schenke ihnen einen Mixer, wenn sie Waren im Mindestwert zu 30 EUR kaufen"?

In beiden Fällen wird Ihrer Ansicht nach ein Kaufvertrag geschlossen.Ich lehne Ihre Ansicht auch gar nicht ab. Ich habe aber bedenken, ob diese stimmt.

Können Sie denn Rechtsprechung zitieren, die einen Kaufvertrag zu Grunde legt?


"Was eine gemischte Schenkung ist ist dir bekannt? Viele ebay-Käufe wären dann mangels not. Beurkundung unwirksam."

Welche ebay-Käufe wären unwirksam?


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von Stefan 5 am 18.02.2012 08:25
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 67 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
quote:
Welche ebay-Käufe wären unwirksam?


Nach deiner Logik alle Zuschläge, die nicht 50% des Marktwertes erreichen. Dann nimmt die Rspr. da die Unentgeltlichkeit überwiegt Schenkung an.

Das erfordert aber das Bewusstsein der Parteien, dass das Eigentum unentgeltlich übergeht. Das fehlt.

Sonst müssten alle 1 EUR-Schnäppchen notariell beurkundet werden. Will man das?

Man kann das nicht nur am Kaufpreis fest machen. Es ist egal ob nun der symbolische $ vereinbart wird, oder "0". Wichtig ist, dass ein Kaufpreis vereinbart wird und die Parteien "Kauf" und nicht "Schenkung" wollen.

Eine Schenkung wollen die Parteien i.d.F. nicht, es herrscht Vertragsfreiheit. Voraussetzung der Schenkung ist das Bewusstsein der Unentgeltlichkeit. Das liegt nicht vor.

Der Kaufpreis muss laut BGB keineswegs in Geld vereinbart werden. §§ 365, 480, 651 BGB usf. Ob, mein Bsp. oben, der VK eines über den Wert altlastenbelasteten Grundstücks beim Verkauf einen symbolischen EUR erhält, obwohl er millionenschwere Entsorgungspflichten zugunsten des K übernimmt spielt keine Rolle.

Der Typus "Kauf" wird hier ganz bewusst von den Parteien gewählt, es besteht kein Bewusstsein der Unentgeltlichkeit. Das Gewährleistungsrecht, Beweislastumkehr (476) usf. soll gelten.

Wo steht, dass als Kaufpreis im Rahmen der Vertragsfreiheit nicht "0" vereinbart werden kann? Wo liegt der Unterschied, wenn symbolisch 1 Cent vereinbart wird? Kann es an diesem 1 Cent hängen?

quote:
Können Sie denn Rechtsprechung zitieren, die einen Kaufvertrag zu Grunde legt?



Mach doch du mal, gibt es ein Urteil, das Vertragsparteien zur Schenkung zwingt, obwohl sie das nicht wollen?

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 18.02.2012 10:36
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Falscher Preis im Onlineshop-kriegen wir die Ware?
@flawless,

einen Rechtsprechungsnachweis für Ihre Ansicht können Sie also nicht vorlegen. Schade.

Welches Urteil soll Vetragsparteien zu einer Schenkung zwingen? Ich verstehe nicht was Sie damit meinen?

Und weshalb sollen Kaufverträge die zu 50% des Wertes erfolgen keine Kaufverträge sein?

Ist für einen Kaufvertrag ausreichend, dass eine Bedingung erfüllt wird? So verstehe ich jedenfalls ihre bisherigen Ausführungen?

Ist die Art der Bedingung egal?

Ich will den Vertrag auch gar nicht fest einordnen.

Sie ordnen ihn aber fest als Kaufvertrag ein. Und dann wäre mir halt eine bestätigende Rechtsquelle (insbesondere Rechtsprechung) ganz recht.

P.S.
Könnten Sie ihr Argument mit dem entstandenen Schaden noch erläutern? Was ein Schadensersatzanspruch mit der Problematik zu tun hat habe ich nicht verstanden.

-- Editiert Stefan 5 am 18.02.2012 13:26


von Stefan 5 am 18.02.2012 13:20
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 67 User(n) bewertet)


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