Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hallo,
wie schon im Betreff angegeben stellte ich per Turbo-Lister 10 gleiche Artikel in meinen Shop ein - Sonntag abend (24.10.), gegen 22.30 etwa. In meinem Shop befanden sich zu dieser Zeit bereits 20 weitere Artikel etwa gleicher Art und Bechreibung, alle zu Preisen zwischen €139,-- und €151,--. Da die Datenreplikation bei ebaY ganz gerne mal länger (1h) dauert, konnte ich die soeben eingestellten Artikel online noch nicht vorfinden.
Am kommenden Morgen dann der Schock: direkt 3 dieser neuen Artikel verkauft, woraufhin mir erst auffiel, daß der Preis nur €1,-- beträgt statt €151,--.
Sofort nahm ich die verbliebenen 7 Artikel heraus und schrieb dem Käufer, ich habe einen Fehler bei der Preisangabe gemacht und bat um Verständnis, die 3 Artikel zu je €1,-- nicht verkaufen zu können. Der Käufer antwortete, nicht habe sehen zu können, daß es sich dabei um einen Fehler handelt, sondern vielmehr um eine "besondere Aktion" meinerseits. Er stehe zum Vertrag und erbitte sich dies auch von mir.
Ich antwortete, der reguläre Preis stehe sogar in der Artikelbeschreibung und von einer Sonderaktion sei nirgends die Rede gewesen, außerdem kosten alle anderen, nahezu gleichen, Artikel wesentlich mehr (s. o.).
Seitdem erhielt ich keine Antwort mehr (alles via Mail), fand aber beim Googeln u. a. über dieses hervorragende Forum heraus, daß ich mich auf Irrtum nach
§119 ff BGB berufen kann, was ich dann auch gestern früh, 26.10., für jeden Artikel einzeln noch einmal via Mail tat, obwohl ich es so verstanden habe, daß ich es bereits quasi durch meine Eingestehung eines Fehlers in meiner allerersten Mail, auf die ich ja auch eine Antwort bekam, getan hatte.
Wie ich mir aber bereits dachte, erhalte ich heute eine Überweisung in der Höhe des im Kaufvertrag angegebenen Preises vom Käufer.
Wie gehe nun weiter vor, um auf der sicheren Seite zu sein? Überweisung stornieren? Anfechtung nach §119 noch einmal via Einschreiben schicken?
Vielen Dank im voraus!
André
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hallo Jan,
sorry habe deine AGB doch gefunden, haben sich etwas verloren im unteren Text. Ich selber bin natürlich kein Anwalt, kann daher auch nur meine persönliche Gedanken einbringen.
Zu deiner Frage:
Meinst Du etwa, ich kann den Irrtum nach
§119 ff BGB nicht geltend machen?
Habe ich mir gerade einmal den Punkt2 deiner AGB betrachtet.
Unsere Angebote sind unverbindlich
Daher ziehe ich mein voreiliges Kommentar zurück und denke Du solltest den Käufer einmal daraufhinweisen.
Ich würde aber vorschlagen das Du doch unter Punkt2 wenigstens folgendes aufführst:
Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit und solange sie für den Kunden zumutbar sind. Unsere Angebote sind ferner freibleibend und unverbindlich.
Gerne würde ich Dir noch einen kleinen Tip zu Ebay geben:
Du kannst die Kopfzeile vom Shop in deine Angebote mit einfügen. In dieser Kopfzeile kannst du Links zu selbstgestalteten Seiten bei Ebay hinzufügen. Unter anderem auch deine AGB und ein Impressum, dies ist für jeden Kunden dann direkt ersichtlich. Ein Impressum direkt im oberen Abschnitt des Angebotes belebt das Geschäft, der Kunde fasst mehr Vetrauen, da sich der Verkäufer nicht hinter einem Pseudonym versteckt sondern sich direkt zu erkennen gibt. Wir haben dies vor einem halben Jahr eingeführt und sehr viel positive Reaktion, sprich Anrufe von Kunden und dadurch sehr starkes plus im Umsatz. Wir haben ein sehr gutes Bewertungsprofil wo besonders unser Service und der Kontakt gelobt wird. Es gibt leider viele Schwarze Schafe bei Ebay, daher ist es wichtig das ehrliche Verkäufer durch gute zusammenarbeit mit Kunden diese wieder davon überzeugen das nicht alles schlecht ist bei Ebay.
schöne grüße
stefan
von Stefan72 am 27.10.2004 23:18
Status: Senior (179 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden