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Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen

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Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen

Hallo,

wie schon im Betreff angegeben stellte ich per Turbo-Lister 10 gleiche Artikel in meinen Shop ein - Sonntag abend (24.10.), gegen 22.30 etwa. In meinem Shop befanden sich zu dieser Zeit bereits 20 weitere Artikel etwa gleicher Art und Bechreibung, alle zu Preisen zwischen €139,-- und €151,--. Da die Datenreplikation bei ebaY ganz gerne mal länger (1h) dauert, konnte ich die soeben eingestellten Artikel online noch nicht vorfinden.
Am kommenden Morgen dann der Schock: direkt 3 dieser neuen Artikel verkauft, woraufhin mir erst auffiel, daß der Preis nur €1,-- beträgt statt €151,--.
Sofort nahm ich die verbliebenen 7 Artikel heraus und schrieb dem Käufer, ich habe einen Fehler bei der Preisangabe gemacht und bat um Verständnis, die 3 Artikel zu je €1,-- nicht verkaufen zu können. Der Käufer antwortete, nicht habe sehen zu können, daß es sich dabei um einen Fehler handelt, sondern vielmehr um eine "besondere Aktion" meinerseits. Er stehe zum Vertrag und erbitte sich dies auch von mir.
Ich antwortete, der reguläre Preis stehe sogar in der Artikelbeschreibung und von einer Sonderaktion sei nirgends die Rede gewesen, außerdem kosten alle anderen, nahezu gleichen, Artikel wesentlich mehr (s. o.).
Seitdem erhielt ich keine Antwort mehr (alles via Mail), fand aber beim Googeln u. a. über dieses hervorragende Forum heraus, daß ich mich auf Irrtum nach §119 ff BGB berufen kann, was ich dann auch gestern früh, 26.10., für jeden Artikel einzeln noch einmal via Mail tat, obwohl ich es so verstanden habe, daß ich es bereits quasi durch meine Eingestehung eines Fehlers in meiner allerersten Mail, auf die ich ja auch eine Antwort bekam, getan hatte.
Wie ich mir aber bereits dachte, erhalte ich heute eine Überweisung in der Höhe des im Kaufvertrag angegebenen Preises vom Käufer.
Wie gehe nun weiter vor, um auf der sicheren Seite zu sein? Überweisung stornieren? Anfechtung nach §119 noch einmal via Einschreiben schicken?

Vielen Dank im voraus!
André


von guest-12305.04.2009 11:00:21 am 27.10.2004 12:40
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Auktionsnummern bitte

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"


von Mellas am 27.10.2004 12:49
Status: Philosoph (606 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hi, geht das auch per PN?


von guest-12305.04.2009 11:00:21 am 27.10.2004 12:58
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Bist Du zufällig das Opfer eines der letzten Threads hier?

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=28447&;page=1

Da gings genau darum - nur aus Sicht des Käufers.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"


von Klagdichreich am 27.10.2004 13:29
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hi, nein, bin nicht das Opfer der o. g. Auktion.

Also, damit alle mitlesen können, hier eine der 10 Artikelnummern: 5133695495

Mein Shop mit den anderen vergleichbaren Artikeln findet Ihr hier: http://stores.ebay.de/ducand


von guest-12305.04.2009 11:00:21 am 27.10.2004 13:39
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hallo,

hat zwar nichts mit Deiner Frage zu tun, lass aber mal dringends Deine AGB´s überarbeiten und weise besser auf das Rückgaberecht hin, Deine Hompage und Deine Ebay-Angebote sind nämlich abmahnfähig und das kann teuer werden, weitaus teurer, als ein Anwalt, der diese Sachen mal kontrolliert.

Viele Grüsse


Jan


von jan_1971 am 27.10.2004 21:09
Status: Legende (205 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hallo Andre,

es ist natürlich sehr ärgerlich was Dir zugestossen ist. Ich selbst denke aber das Du da in den sauren Apfel beißt, wenn es ernst wird. Was mir persönlich noch mehr Sorgen macht ist das ich bei Dir weder eine AGB noch ein Impressum vorfinden konnte. Dies sieht die Wettbewerbzentrale überhaupt nicht gerne und bei deinen Artikel und der damit verbundenen Konkurenz wird es nicht lange auf sich warten lassen bis Du die 1.Abmahnung bekommst. Die Kosten werden wesentlich höher sein wie deine Verluste bei der Auktion. Wir selbst handeln seit ca. 2 Jahre bei ebay und haben schon so einige Erfahrungen diesbezüglich sammeln können.

schöne Grüße

Stefan


von Stefan72 am 27.10.2004 21:39
Status: Senior (179 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
@Jan: Ja, die AGBs. Das werde ich zeitnah überarbeiten, und zwar nach IHK-Vordruck. Ich hoffe, daß dann alles gut ist.

@Stefan: Meinst Du etwa, ich kann den Irrtum nach §119 ff BGB nicht geltend machen? Warum? Ich habe etliche Artikel bzw. Forenbeiträge gefunden, nach denen das geklappt hat!
Und warum findest Du kein Impressum und keine AGBs?

André


von guest-12305.04.2009 11:00:21 am 27.10.2004 21:54
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Ich sehe hier überhaupt kein Problem, sich erfolgreich auf Irrtum zu berufen.

Ein einschlägiges Urteil gibt es z.B. zu einem 500-EUR-Handy - obwohl man ja gerade bei Handys oft Preise von 1 EUR sieht (mit Vertrag dann natürlich).
Von daher wüßte ich nicht, wie der K hier nach den Grundsätzen von Treu und Glauben von einem absichtlichen "Aktionspreis" ausgehen sollte.


von Mareike123 am 27.10.2004 21:58
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hi Mareike,

Deine Antwort beruhigt mich ja sehr, vor allem auch aufgrund der Zahl Deiner Forenbeiträge!

@Jan: Warum sind meine ebaY-Angebote abmahnfähig? Was muß ich ändern?




von guest-12305.04.2009 11:00:21 am 27.10.2004 22:03
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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>Falscher Preis bei ebaY Sofort-Kaufen
Hallo Jan,

sorry habe deine AGB doch gefunden, haben sich etwas verloren im unteren Text. Ich selber bin natürlich kein Anwalt, kann daher auch nur meine persönliche Gedanken einbringen.

Zu deiner Frage:

Meinst Du etwa, ich kann den Irrtum nach §119 ff BGB nicht geltend machen?


Habe ich mir gerade einmal den Punkt2 deiner AGB betrachtet.

Unsere Angebote sind unverbindlich

Daher ziehe ich mein voreiliges Kommentar zurück und denke Du solltest den Käufer einmal daraufhinweisen.

Ich würde aber vorschlagen das Du doch unter Punkt2 wenigstens folgendes aufführst:

Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit und solange sie für den Kunden zumutbar sind. Unsere Angebote sind ferner freibleibend und unverbindlich.

Gerne würde ich Dir noch einen kleinen Tip zu Ebay geben:

Du kannst die Kopfzeile vom Shop in deine Angebote mit einfügen. In dieser Kopfzeile kannst du Links zu selbstgestalteten Seiten bei Ebay hinzufügen. Unter anderem auch deine AGB und ein Impressum, dies ist für jeden Kunden dann direkt ersichtlich. Ein Impressum direkt im oberen Abschnitt des Angebotes belebt das Geschäft, der Kunde fasst mehr Vetrauen, da sich der Verkäufer nicht hinter einem Pseudonym versteckt sondern sich direkt zu erkennen gibt. Wir haben dies vor einem halben Jahr eingeführt und sehr viel positive Reaktion, sprich Anrufe von Kunden und dadurch sehr starkes plus im Umsatz. Wir haben ein sehr gutes Bewertungsprofil wo besonders unser Service und der Kontakt gelobt wird. Es gibt leider viele Schwarze Schafe bei Ebay, daher ist es wichtig das ehrliche Verkäufer durch gute zusammenarbeit mit Kunden diese wieder davon überzeugen das nicht alles schlecht ist bei Ebay.

schöne grüße

stefan


von Stefan72 am 27.10.2004 23:18
Status: Senior (179 Beiträge)
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