Falscher PKW-Vertrag und sehr schweren Mangel am Fahrzeug entdeckt.

16. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lecitter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher PKW-Vertrag und sehr schweren Mangel am Fahrzeug entdeckt.

Guten Abend, ich habe vor ca 1,5 Monaten einen Golf 5, Bj.12/2005, 156000Km, für 7900€ von Privat gekauft, nun musste ich leider feststellen, daß beide Schweller komplett durchgrostet sind und komplett ersetzt werden müssen, die Reparatur beläuft sich auf ca. 2500€. Das Fahrzeug ist nicht Verkehrssicher und man hat nichts von außen gesehen. Die Klima funktioniert nicht und der Unterboden hat starken Rostbefall. Bei der Besichtigung sah ich den rostigen Unterboden. Nun habe ich mir den Kaufvetrag nochmal genauer angeschaut. Dieser Vetrag ist vom ADAC von Unternehmer an Privat? Der Verkäufer ist kein Unternehmer. In dem Vetrag steht: Die Sachmangelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen............

Nun meine Frage. Kann ich den Verkäufer auf Nachbesserung drängen, aufgrund des Vetrages? Oder ist dieser ungültig? Mit dem Verkäufer habe ich schon gesprochen, er meinte er war schon beim Anwalt und meine Chancen stehen eher schlecht und er wird nichts nachbessern oder am Preis nachlassen. Das Fahrzeug steht in der Werkstatt und wurde schon zerlegt, um den Schaden zu begutachten. Was kann ichtun?

MfG A. Christ

-- Editier von Lecitter am 16.10.2016 22:25

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen, sondern nur auf 1 Jahr beschränkt. Du musst also "nur" nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden und dass es sich auch um einen Mangel i.S.d. §434 BGB handelt. Beides ist möglich, aber nicht unbedingt ein Selbstläufer. Bei einem 11 Jahre alten Auto muss man in gewissem Umfang auch mit Rost in nicht unerheblichem Umfang rechnen. Wenn aber schon tragende Teile durchgerostet sind, geht das in meinen Augen schon über dieses Maß hinaus.Aber wie gesagt - es gibt ein Restrisiko

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Du musst also "nur" nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden


Na erst mal müßte der VK den Anscheinsbeweis entkräften, er handele gewerblich. Ansonsten gilt in den ersten 6 Monaten nämlich auch noch die Beweislastumkehr im B2C.

Zitat:
er meinte er war schon beim Anwalt und meine Chancen stehen eher schlecht


Klar, daß *sein* Anwalt ihm sowas sagt. Und wenn es anders wäre, würde der VK es dir bestimmt nicht auf die Nase binden. ;)

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Denke dran auf keinen Fall die Mängel auf eigene Faust zu beseitigen. Der VK hat das Recht auf Nachbesserung. Entweder er macht es auf eigene Kosten oder er bestätigt dir schriftlich, dass du es selbst machen sollst und er die Kosten übernimmt.

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Denke dran auf keinen Fall die Mängel auf eigene Faust zu beseitigen. Der VK hat das Recht auf Nachbesserung. Entweder er macht es auf eigene Kosten oder er bestätigt dir schriftlich, dass du es selbst machen sollst und er die Kosten übernimmt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120345 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Lecitter):
meine Chancen stehen eher schlecht

Naja, erst mal hat er als Unternehmer verkauft, das Problem muss er erstmal beseititgen. Schon mal nachgeforscht, ob er denn irgendwo im Internet als unternehmerisch tätig auftaucht?

Wenn er es entkräften kann, dann hat der Käufer ein Problem, denn er müsste beweisen, das das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel ist. Normaler Verschleiß ist zwar ein Mangel, aber da greift die Gewährleistung nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Lecitter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ja hatte schon nachgeforscht, aber ich bin nicht fündig geworden, daß er ein Unternehmer ist. Vom Vetrag habe habe ich auch das Blatt für der Verkäufer bekommen. Ist halt die Frage was ich nun richtig mache, schreibe ich ihm eine Mail mit der Bitte um Nachbesserung oder lass ich es komplett bleiben? Was passiert wenn der Vetrag ungültig sein sollte? Ist denn ein tragendes Teil, was nach Zehn Jahren durchgefault ist, nur ein Mangel?

MfG A. Christ

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#7
 Von 
Lecitter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre eigentlich wenn der Verkäufer doch Unternehmer wäre?

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#8
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Der Auto Vertrag an Privat, vom ADAC gibt vor: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120345 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Au-dee):
Der Auto Vertrag an Privat, vom ADAC gibt vor: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft!

Überaus irrelevant ...

Um Dich mal zu zitieren:
Zitat (von Au-dee, Antwort vom 16.10.2016 / 03:49):
Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Lecitter):
Was wäre eigentlich wenn der Verkäufer doch Unternehmer wäre?

Kann er nicht, es ist offensichtlich das hier der Verkäufer den falschen Vertrag herunter geladen hatte.
Zitat (von Au-dee):
Der Auto Vertrag an Privat, vom ADAC gibt vor: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft!

Korrekt, das wollte der Verkäufer, wenn das Fahrzeug weder vom Verkäufer gewerblich genützt wurde, noch wenn er überhaupt ein Gewerbe ausübt.
Zitat (von Lecitter):
Ist denn ein tragendes Teil, was nach Zehn Jahren durchgefault ist, nur ein Mangel?

In 10 Jahren kann jedes Blech, und gerade das dünne der heutigen Zeit mal durchrosten, ist eben eine Alterserscheinung. Aus den Grund geben manche Hersteller eben auch eine Durchrostungsgarantie, aber nur wenn der Kunde auch regelmäßig den Rost entfernen lässt.

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