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Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!

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>Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!

quote:
Nun nervt man die Airline ordentlich mit Briefen, und die Airline macht das, was sie normalerweise vergisst, sie schickt einem eine Nachberechnung für den nicht angetretenen Rückflug. Natürlich auf YFlex, und deswegen darf man jetzt nochmal 600 zahlen.

Diese Schauergeschichten!
Eine solche Nachberechnung ist für "Einzeltäter" gerichtlich überhaupt nicht durchsetzbar. Das käme ja einer Vertragsstrafe gleich, wenn man wg. Stau bzw. Verschlafen seinen Rückflug verpasst.

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von Steffen Meier am 02.04.2012 09:26
Status: Unsterblich (889 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!
Nun es gibt noch kein Urteil, was diesen Punkt in den AGBs gekippt hat. Und mich wird es nicht wundern, wenn die Forderung erst kurz vor der Verjährung kommt, wenn alle Zeugen die das Wiederlegen können sich an nichts mehr errinnern können, und alle Beweise, das man tatsächlich im Stau stand, auch weg sind.

Stand heute ist es mir nicht Bekannt, ob schonmal nachbelastet worden ist, bei jemanden, der Vorzeitig ausgestiegen ist, und Restsegmente hat verfallen lassen, oder aber den Rückflug nicht angetreten hat. Schau ich mir jedoch die Geschichte des YFullFlex an, so ist es für mich nur eine Frage der Zeit, bis irgendjemand wieder wegen nicht Beförderung auf dem 2 Segment klagt, nachdem er das erste Segment hat verfallen lassen. Er wird das dann so begründen, dass der YFullFlex zwar angeboten wird, jedoch nie zur Anwendung kommt. Spätestens in diesem Moment wird es Nachbelastungen hageln. Und ich denke mal, das hier erstmal die Kunden dran glauben dürfen, zu denen keine besonderer Kundenbindung besteht. Aber das ist meine Persönliche Meinung. Und deswegen bin ich der Meinung, dass man, sollte man jemanden dazu Raten, dies zu tun, auch vor den möglichen Konsequenzen warnen muss.

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von Lifeguard am 02.04.2012 13:30
Status: Unsterblich (1963 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)

>Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!
Die Geschichte mit dem YFullFlex hat eben zwei Seiten:

1) Fluggast lässt ein Segment beim Hinflug verfallen, Airline streicht das Ticket für den Rückflug.
Fluggast kauft sich neues Ticket und klagt diesen Betrag bei der Airline ein.

Hier könnte die Airline als Beklagte wohl obsiegen, wenn sie bei der Buchung explizit darauf hingewiesen hat, dass die Flüge in der Reihenfolge geflogen werden müssen, ansonsten das Ticket annuliert wird - UND einen flexiblen Tarif zum Mehrpreis als Alternative anbietet.

2) Fluggast nimmt Hinflug war und lässt Rückflug verfallen. Airline berechnet Tarif neu und fordert eine gewaltige Differenz ein.
Hier ist mir nicht bekannt, dass es jemals zu so einer Klage gekommen ist. Die Chancen - dass die Airline gegen einen Endverbraucher obsiegt - ist extrem unwahrscheinlich. Die Nichtanspruchnahme einer bereits gezahlten Leistung führe demnach zu einer extrem hohen Vertragsstrafe - daran glaube ich nicht.

Das Einzige, was ich gehört habe, ist, dass Airlines bei besonders dreisten Verfallen-Lassen Kandidaten die Meilenkonten einfrieren.


quote:

wenn alle Zeugen die das Wiederlegen können sich an nichts mehr errinnern können, und alle Beweise, das man tatsächlich im Stau stand, auch weg sind.

Ich sehe den Fluggast hier überhaupt nicht in der Beweislast.


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von Steffen Meier am 02.04.2012 14:30
Status: Unsterblich (889 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!
Mir ist zZ keine Airline bekannt, die nicht fett darauf hinweist, dass es zur Neuberechnung kommt, wenn man die Segmente nicht wie gebucht abfliegt.
Das Problem mit dem Verfallen lassen einer bezahlten Leistung ist ja nun zu genügend vor dem OLG ausgekaspert worden, und es steht ja deutlich im Urteil drinnen, dass wenn die Airline einen Tarif anbietet, der das ermöglicht, die anderen Tarife rechtens sind.
Persönlich sehe ich nun das Risiko, dass dieser neue Tarif als Alibi Tarif dargestellt wird, und somit der nächste wieder erfolgreich den 2. Segment einstieg einklagen könnte. Was zur folge hätte, das die Airlines gezwungen werden, die YFullFlex regel auch durchzusetzen. Und das werden die wohl erstmal nicht an den Stammkunden machen.

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von Lifeguard am 02.04.2012 19:40
Status: Unsterblich (1963 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)



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