>Falscher Name auf FlugtickeT!!!!!
Die Geschichte mit dem YFullFlex hat eben zwei Seiten:
1) Fluggast lässt ein Segment beim Hinflug verfallen, Airline streicht das Ticket für den Rückflug.
Fluggast kauft sich neues Ticket und klagt diesen Betrag bei der Airline ein.
Hier könnte die Airline als Beklagte wohl obsiegen, wenn sie bei der Buchung explizit darauf hingewiesen hat, dass die Flüge in der Reihenfolge geflogen werden müssen, ansonsten das Ticket annuliert wird - UND einen flexiblen Tarif zum Mehrpreis als Alternative anbietet.
2) Fluggast nimmt Hinflug war und lässt Rückflug verfallen. Airline berechnet Tarif neu und fordert eine gewaltige Differenz ein.
Hier ist mir nicht bekannt, dass es jemals zu so einer Klage gekommen ist. Die Chancen - dass die Airline gegen einen Endverbraucher obsiegt - ist extrem unwahrscheinlich. Die Nichtanspruchnahme einer bereits gezahlten Leistung führe demnach zu einer extrem hohen Vertragsstrafe - daran glaube ich nicht.
Das Einzige, was ich gehört habe, ist, dass Airlines bei besonders dreisten Verfallen-Lassen Kandidaten die Meilenkonten einfrieren.
quote:
wenn alle Zeugen die das Wiederlegen können sich an nichts mehr errinnern können, und alle Beweise, das man tatsächlich im Stau stand, auch weg sind.
Ich sehe den Fluggast hier überhaupt nicht in der Beweislast.
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von Steffen Meier am 02.04.2012 14:30
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