Falscher Artikel von einem gewerblichen Verkäufer.

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
laserjoe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Artikel von einem gewerblichen Verkäufer.

Hallo Miteinander.

Ich habe letzte Woche bei einem gewerblichen Verkäufer einen Quadrocopter gekauft. Genaugenommen einen Phantom3. Ich war schon länger drauf und dran mir einen solchen Copter zu kaufen, bis jetzt waren jedoch die Preise für das von mir ausgesuchte Modell recht hoch. (DJI Phantom 3 Professional / Dieser Copter weisst eine 4K Kamera als besonderheit auf)
Dieses Jahr ist ein Jahr wo der Hersteller von sich aus schon sehr gute Rabatte gewährt (Jubiläumsjahr) und letzte Woche fand ich bei EBAY ein für mich sehr gutes Angebot.

Artikelangebotszeile: DJI PHANTOM 3 4K RTF

Artikelbeschreibung:
Lieferumfang

DJI PHANTOM 3 Professional RTF
5,8 GHz Fernsteuerung
LiPo-Akku, 4480mAh/15.2V
Ladegerät
Kamera, 4K-UHD
Gimbal, 3-Achs
MicroSD-Karte

Das Ganze Angebot zu 888,99 Euro incl Versand zu mir. Nach etwa einer Stunde überlegen habe ich den Artikel gekauft am späteren Abend und auch gleich via PP bezahlt.

Heute habe ich dann das Paket vom Händler bekommen. In dem Paket war jedoch kein Phantom 3 Professional drin, sondern ein Pahntom 3 4K (Ein modell dieser Reihe, welches mir bis vorhin noch nichtmal bekannt war). Bis jetzt kannte ich nur Standart ; Advanced ; und Professional. Diese 4K Variante war mir bis jetzt unbekannt. Meine Freude war natürlich Heute Nachmittag erstmal getrübt.

Mit dem Verkäufer habe ich schonmal Kontakt aufgenommen. dieser sagt, ich soll das Paket zurücksenden, damit er das selber kontrollieren kann und er will sich nach Prüfung mit mir in Kontakt setzen.

Ich kann mir vorstellen wie das dann ablaufen wird, er wird sehen, dass es kein Professional ist und wird mir das Geld bei PP einfach zurückbuchen.

Ich möchte aber vermeiden, dass dies so läuft, daher meine Frage an Euch, muss ich erst das Paket zurücksenden, oder kann ich darauf bestehen, dass mir erst der richtige Copter zugesendet wird?

EBAY Auktion habe ich gespeichert und ausgedruckt, denn Heute ist der VK schonmal hingegangen und hat den Preis angehoben und auch im Lieferumfang das Phantom 3Professional rausgenommen und gegen Phantom 4K ersetzt.

Danke für Eure Mühe.

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo.

Und was ist nun deine Frage?

Wenn es dir darum geht was du nun tun kannst, das ist Einiges.

Denn ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden BGB-Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist:


- Nacherfüllung verlangen (§ 439)

- unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten (§§ 440, 323 und 326 Abs. 5)

- den Kaufpreis mindern (§ 441)

- Schadensersatz verlangen (440, 280, 281, 283, 311a)

- Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 284)

dazu musst du den Verkäufer schriflich und nachweislich auffordern. Allerdings wird das in einigen der Punkte nicht ohne Herrausgabe der Ware gehen.

Ich vermute es geht dir primär um die Nacherfüllung. Diese solltest du dir schriflich zusichern lassen bevor du den Artikel zurücksendest. Zur Überprüfung sollte dazu ein Foto der gelieferten Typenbezeichnung und der Seriennummer reichen.

Welcher Typ ist denn auf der Rechnung aufgeführt?

-- Editiert von Fulgora am 18.02.2016 07:27

Signatur:

Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

O.k., deinen Ärger kann ich verstehen. Die fehlende Lightbridge ist natürlich nicht schön. Andererseits, wenn du das Modell gesetzeskonform betreiben möchtest spielt das keine Rolle. Die Lightbridge ist ja genau das was dich zu einem Verstoss gegen geltendes Luftrecht animieren kann, die super große Reichweite beim FPV. Die geringere Bitrate bei der Übertragung des Videosignales schmerz natürlich ebenfalls.
Ich denke, hier hat der VK einen Fehler begangen. Er wird sich wohl auf einen Irrtum berufen wenn du ihn darauf aufmerksam machen wirst. Er kann damit sogar durchkommen.

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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Er wird sich wohl auf einen Irrtum berufen wenn du ihn darauf aufmerksam machen wirst. Er kann damit sogar durchkommen.


Aufmerksam gemacht wurde er ja schon. Wenn er jetzt nicht innert 14 Tagen wegen Irrtums anfechtet, war es das für ihn.

Zitat:
Andererseits, wenn du das Modell gesetzeskonform betreiben möchtest spielt das keine Rolle.


Vielleicht will der TE das Teil ja dort einsetzen, wo es erlaubt ist. Ich kann auch einem 14-jährigen keinen Porsche verkaufen und einen Trabbi liefern mit der Begründung, für ihn sei das dasselbe, weil er ohne Fahrerlaubnis ja eh nicht in Deutschland damit fahren darf. :P

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
laserjoe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Danke für die eingegangenen Meinungen.

@Fulgora
Ja genau ich möchte eine Nacherfüllung. Bze ein auswechseln gegen den in der Beschreibung verkauften Typ. Bilder von Seriennummer etc habe ich schon gemacht. In nder Rechnung ist auch die vom Verkäufer versendete Variante aufgeführt mit Seriennummer etc.

@micbu
Das mit dem Rücktritt vom Kauf seitens des Verkäufers, wenn er sich auf einen Irrtum beruft ist mir auch klar, sollte das geschehen, dann ist das auch OK! Nur wenn er dies in den nächsten 14 Tagen nicht machen sollte, dann kann er sich auf den Irrtum auch nicht mehr berufen.
Der irrtum ist ihm auf jeden Fall bekannt, dafür gibt es Nachweise.

Ich sehe, du kennst dich mit der Materie wohl auch besser aus! Mit der Recihweite, da hast du recht. Nur gibt es auch andere Länder wo man das Ding fliegen lassen kann und da gibts andere Bestimmungen.

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#5
 Von 
laserjoe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich hatte Heute nochmal zwei Telefonate mit dem Händler, im ersten hatte ich ihm ein Vorschlag zur Güte unterbreitet, den er sich durchrechnen wollte.

Für Diejenigen, die sich mit der Materie auskennen, ich habe ihm angeboten eine Phantom 3 Advanced + 2 Extra Akkus an mich zu senden. (Normale Verkaufspreise bei EBAY von Händlern zusammengerechnet etwa 1070Euro) und ich würde ihm den falschen Copter auf meine Kosten zurücksenden. (Kosten des Professional, liegen im schnitt so bei rund 1200Euro).

Meiner Meinung nach wäre das so ein recht fairer Deal gewesen, sich so in etwa in der Mitte zu treffen, der Händler lehnt jedoch ab, bzw macht das Gegenangebot Pantom 3 Advanced und einen weiteren Akku. (das wären bei Händlern bei EBAY etwa rund 800Euro die Drohne und 135Euro der Akku).

Ich würde gerne mal Eure Meinung dazu hören, würdet ihr sagen, ich sollte das Angebot vom Händler annehmen, oder findet ihr, mein Angebot an den Händler wäre auch eine faire Sache und ich soll jetzt einfach 2 Wochen warten und schauen, ob eine Anfechtung wegen Irrtums kommt oder nicht!?

Der Händler hat am Tel auch noch gesagt, wenn er mehr als einen Akku zugeben würde, dann würde er ein Minus machen, ich habe versucht ihm zu erklären, wenn ich auf die Professional bestehe, dann würde sein Minus noch grösser werden, aber er bleibt stur.

Daher würde mich jetzt mal die Meinung von Euch anderen interessieren, was würdet ihr machen?

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#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Er wird sich wohl auf einen Irrtum berufen wenn du ihn darauf aufmerksam machen wirst. Er kann damit sogar durchkommen.

Kommt drauf an. Wenn man von einem einem Eigenschaftsirrtum ausgeht, dann würde die Sachmangelhaftung vorgehen und eine Irrtumsanfechtung wärfe nicht möglich.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Richtig, daher ja auch meine Schreibweise "KANN".
@laserjoe
Wieviel Kopfzerbrechen ist es dir wert zu versuchen, im Zweifelsfall, vor Gericht Recht zu bekommen? Ausgang ungewiss.
Du und der VK müsst euch halt einig werden.

Zitat:
Vielleicht will der TE das Teil ja dort einsetzen, wo es erlaubt ist.

Dein Vergleich hinkt.
Zur Info die Lightbridge dient dazu über eine große Reichweite hinweg Videos übetragen zu können. Dies wird dazu genutzt um diese Geräte mit einer Videobrille fliegen zu können.
Es muss immer Sichtkontakt zum Modell bestehen. Im Fall der Videobrillen muss also immer eine 2. Person dabei sein die das Modell steuern kann und diese muss Sichtkontakt haben. Die Lightbridge kommt aber erst zum tragen wenn man selbst das Modell schon nicht mehr richtig sehen kann. Sei es durch Hindernisse oder durch die Entfernung. In D ist es also legal nicht möglich diese Lightbridge auszunutzen. Ich bin mir daher nicht sicher, ob ich in D einen Anspruch auf etwas habe was ich legal gar nicht nutzen kann.

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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich bin mir daher nicht sicher, ob ich in D einen Anspruch auf etwas habe was ich legal gar nicht nutzen kann.

Ich sehe nicht, wo das BGB hier eine Einschränkung machen würde.

Rechtsprechung zu dem Thema wäre mir auch nicht bekannt und ich erwarte auch nicht, dass diese die von Dir gewählte Argumentation aufgreift. Eine Abweichung von der Sollbeschaffenheit ist ein Mangel, da ist die gesetzliche Regelung eindeutig. Es könnte höchstens bei der Frage "erheblich oder geringfügig" eine Rolle spielen.

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