Schönen Guten Tag, ich hätte hier ein anliegen....
Am 10.10.2015 wurde ich in einer Schlägerei eingewickelt und wurde zusammen getreten.
Jedenfalls ging ich danach zur Polizei und wollte eine Anzeige aufgeben, aber der Polizist sagte es wäre meine schuld und ich soll heim gehen. Aber ich wollte nicht und bestand auf eine Anzeige, nach dem ich zu aufdringlich wurde hat der Polizist mich raus geschmissen... weiter und weiter geschubst bis ich hingefallen bin rückwärts auf meinen Rucksack, wo sich auch zwei Flaschen befanden. Die dabei zur Bruch gegangen ist und er noch offen war und dabei die Scherben raus fielen...
Jedenfalls danach habe ich das nächste Polizeirevier angerufen, und die meinten ich sollte ins Krankenhaus fahren. Das habe ich nun auch gleich getan. Das Ergebnis war Prellungen am ganzen brustkorp ebenfalls Rückgrat danach ging ich nach hause... zwei tage später erhielt ich von der Polizei eine anzeige wegen falsche Beschuldigung ebenso vom Ordnungsamt ein schreiben über ein busgeld Bescheid für die zerbrochene Flasche.... was nun?
Falsche beschuldigung gegen Polizist
21. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2015 | 09:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche beschuldigung gegen Polizist
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Oktober 2015 | 11:27
Von
Status: Weiser (16550 Beiträge, 9318x hilfreich)
Anwalt beauftragen. Sonst keine Chance.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2015 | 12:08
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Waren Zeugen vorhanden?
In Polizeirevieren hängen öfters Kameras, diese sollten gesichert werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Oktober 2015 | 19:52
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
Zitatwas nun? :
Wieviel Alkohol hatten Sie denn an dem Tag getrunken?
Nun.. Dienstaufsichtsbeschwerde? Für mich klingt das alles noch etwas.. offen. Haben Sie nun eine Anzeige gestellt wegen "Körperverletzung im Amt" und "Sachbeschädigung"? So richtig richtig, mit Unterschrift?
Und... die Prellungen am Brustkorb etc.. entstammten die nicht von der vorangegangenen Schlägerei? Ist es nicht vielmehr so, dass sie das mögliche Arztprotokoll dazu benutzt haben könnten bei der Anzeige gegen den Polizisten?
Alles offene Fragezeichen bisher.
Und jetzt?
Schon
268.279
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
22 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten