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Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?

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Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?

Hallo!

meine Freundin hat vor 3Jahren einer anderen Bekannten einen Gefallen getan, und eine Falschaussage bei der Polizei gemacht. Jetzt gibt es eine Hauptverhandlung und Sie ist wiederum als Zeugin geladen. Was soll Sie jetzt tun? Sie möchte am liebsten nichts mehr damit zu tun haben..
Wenn Sie sagt, ich habe damals gelogen bei der Polizei hat Sie ein Problem, wenn Sie bei Gericht das auch durchzieht, hat Sie evtl. ein großes Problem.. Gibt es eine möglichkeit zu sagen "ich erinnere mich nicht mehr." oder ähnliches..

Jede Anwort hilft!
grüße
steffi


von Steffi Klein am 23.02.2006 01:47
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
Wenn sie sagt, dass sie sich nicht mehr erinnert wird man ihr die damalige Aussage vorlegen, bzw vorlesen.
Wenn sie zugibt damals nicht die Wahrheit gesagt zu haben wird gegen sie ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet.
Wenn sie bei ihrer Aussage bleibt wird sie Schuldgefühle haben, nehme ich an, sonst wäre ihr die Sache nicht so unangenehm, außerdem läuft sie dann Gefahr, dass die Falschaussage auffliegt.

Und noch eins, durch eine Falschaussage kann das Gericht zu einem falschen Eindruck kommen und verkehrt entscheiden, egal um was es geht. Die Partei, die unterliegt, sei es ein Zivilstreit oder eine Strafsache, wird unrechtmäßig unterliegen, damit muss sie dann auch noch fertig werden.

Schätze mal, dass die Freundin das mit ihrem Gewissen abmachen muss.

Gruß Holger


von holiday357 am 23.02.2006 07:46
Status: Philosoph (751 Beiträge)
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
Wenn sie zugibt damals nicht die Wahrheit gesagt zu haben wird gegen sie ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet.

Nö, bei der Polizei kann man keine 'Falschaussage' iSd. § 153 StGB machen, da die Polizei keine der in § 153 StGB bezeichneten Stellen ist.

In Frage kämen 'Strafvereitelung' oder 'falsche Verdächtigung', je nachdem worum es ging, und was genau ausgesagt wurde.

Durch in eine freiwillige Berichtigung in der Hauptverhandlung wird man dafür aber Strafmilderung bekommen.

'Billger' wird eine Berichtigung auf jeden Fall (vorausgesetzt die Sache fliegt auf).

Die Risikoabwägung muß sie -wie Holger schon sagte- selber vornehmen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 23.02.2006 08:10
Status: Tao (17083 Beiträge)
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
Ich schließe mich meinen Kollegen an. Auch ich möchte betonen von einer Falschaussage bei Gericht dringend abzuraten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


von Hr. J. Rönner am 23.02.2006 11:16
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
@Bob, danke für die Korrektur!
Den § 153 StGB kannte ich so noch nicht!


Wieder was gelernt!

Das würde mir aber bei der Entscheidungsfindung helfen, wenn ich weiß, dass die Aussage bei der Polizei zumindest nicht als Falschaussage gilt.

Gruß Holger


von holiday357 am 23.02.2006 12:54
Status: Philosoph (751 Beiträge)
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
ich würde dirgend raten bei Gericht die Wahrheit zu sagen

meistens fliegt das ganze auf.

Und dann ist es weit weniger schlimm selbst gestanden zu haben, als wenn alles so rauskommt.


von CForce am 23.02.2006 14:49
Status: Philosoph (670 Beiträge)
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
>>In Frage kämen 'Strafvereitelung' oder 'falsche Verdächtigung', je nachdem worum es ging, und was genau ausgesagt wurde.<<


Eben:

Deshalb stellt sich die Frage, was konkret ausgesagt wurde, worauf sich die Unwahrheit bezieht (auf die Verdächtigung einer anderen Person? oder auf die Vereitelung der Strafverfolgung?). Eine Strafwürdigkeit des Aussageverhaltens Ihrer Freundin wird möglicherweise nur dann festzustellen sein, wenn der Kernbereich der Aussage, der entweder zu einer falschen Verdächtigung oder einer Strafvereitelung führt, davon betroffen ist, nicht jedoch, jedenfalls im Regelfall, wenn irgendwelche Nebenaspekte betroffen sind. Dies sollte man sich vor der Hauptverhandlung vielleicht noch einmal durch den Kopf gehen lassen.


von thosim am 23.02.2006 16:46
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
Wenn ich den §258 (Strafverteilung) richtig verstehe, handelt man aber nur strafbar, wenn die gedeckte Person die Tat auch begangen hat und der Täter damit weder sich selbst noch einen Angehörigen vor Strafverfolgung schützen wollte.


von DanielB am 23.02.2006 21:40
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
hallo,

danke vielmals für die Antworten!! Da meine Freundin selbst noch eine laufende Bewährung hat, wird sie kein Risiko eingehen, und die Aussage so durchziehen, sich nur auf das berufen was sie schon ausgesagt hat, und ansonsten sich nicht mehr Erinnern...

P.S es trifft keine Unschuldigen!

Grüße,
Steffi


von Steffi Klein am 24.02.2006 00:43
Status: Legende (398 Beiträge)
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
wird sie kein Risiko eingehen

Naja, was man so unter 'kein Risiko eingehen' versteht...

Bereichtigt Sie Ihre Aussage, kann -eben wegen der Berichtigung- sogar eine Einstellung in Frage kommen. Somit wäre die Bewährung gar nicht in Gefahr. Weiterhin ist ja noch nicht mal klar (siehe Beitrag von thosim) ob bei der Polizei überhaupt ein Straftatbestand erfüllt wurde.


Sagt Sie vor Gericht falsch aus, ist es auf jeden Fall eine Straftat. Wird sie vereidigt (was ich anstelle eines Angeklagten, der durch ihre falsche Aussage belastet wird auf jeden Fall beantragen würde) ist die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrage. Dazu ggf. die noch offene Bewährung...

Was da das größe Risiko ist, sehe ich schon ein wenig anders, aber gut. Es ist ja ihre Entscheidung...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 24.02.2006 00:51
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>Falsche Zeugen Aussage bei d. Polizei - Jetzt Gerichtsverhandlung, was tun?
Ich denke, im Zweifel, wenn es bei der Aussage zum Beispiel darum ging die Ausmerksamkeit auf andere zu lenken oder ein falsches Alibi zu verschaffen, wäre es sicherlich nicht verkehrt die Sache vorher mit einen Anwalt zu besprechen. Wenn man sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten müßte, hätte man ja ein Zeugnisverweigerungsrecht. Um das vernünftig wahrnehmen zu können, kann ein Anwalt durchaus nützlich sein.


von DanielB am 24.02.2006 02:30
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