>Falsche Wertangabe bei Autokauf?
Ich kann nachvollziehen, dass Du Dich veräppelt fühlst - aber nur mal so aus Neugier: so ein Modellwechsel fällt doch schon rein optisch auf, wenn man das Fahrzeug besichtigt - selbst wenn's nur ein Facelift war.
Du nimmst doch auch keinen Polo mit, wenn Du einen Golf kaufst...
Insgesamt würde ich darauf abstellen, dass Du beim Kauf vor 3 Monaten einen gültigen Kaufvertrag eingegangen bist und das Fahrzeug Dir offensichtlich 7.500,- EUR wert war. Da Dir der Modellwechsel ja nicht wichtig war (sonst hättest Du ihn ja bemerkt und bemängelt), ist das für DEINE Bewertung ja eher nachrangig gewesen.
Ein Fahrzeug, dass 08/2005 produziert wurde, kann ja erst 06/2006 erstmals zugelassen worden sein; das ist also auch nicht arglistig oder ein (gar versteckter) Mangel. Du hast ein Fahrzeug mit zugesicherter Eigenschaft EZ 06/2006 gekauft und hast dieses erhalten.
Dass Dein Nachkäufer nun bei der Bewertung andere Maßstäbe anlegt als Du, kann Deinem Verkäufer egal sein. Dir natürlich nicht, weil Dein Fahrzeug für 3 Monate dann einen ordentlichen Wertverlust hat.
Den "Schaden" wird Dir aber keiner ersetzen - es steht Dir aber natürlich frei, das Fahrzeug nicht zu verkaufen und es weiter zu verwenden - Du warst mit dem Einkaufspreis ja glücklich, sonst hättest Du das Auto nicht gekauft.
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von little-beagle am 17.07.2012 17:39
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