Falsche Versprechungen, Geld einbehalt.

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Juelz Rich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Versprechungen, Geld einbehalt.

Hallo Leute,
ich habe leider folgende Situation, weßhalb ich mich an euch wende:
Die Mutter eines Freundes hat uns ihre Genossenschafts-Wohnung zur WG-Gründung angeboten, da sie aufs Land gezogen ist, aber die Wohnung nicht aufgeben wollte. Sie blieb also offfiziel auch im Mietverhältnis. Da die Wohnung günstig war haben wir beide das Angebebot angenommen, unsere bisherigen Wohnungen (Zimmer) gekündigt und es hieß es sei alles mit der Genossenschaft geklärt, sprich Untermiete an uns erlaubt. Es werde nur noch auf einen Brief gewartet, dann bekommen wir auch unsere Mietverträge, damit wir uns Ummelden können. Dies war für mich für mein Bafög sehr wichtig.
Nach Monaten war immer noch kein Mietvertrag da, der Keller nicht leer geräumt, sodas wir unser Wohnzimmer zur Abstellkammer umfunktionieren mussten. Es kam irgendwann ein Brief von der Genossenschaft, dass die Untermiete nicht gestattet wird und das "Untermietverhältnis" aufgelöst werden soll. Zugleich kassierte die Mutter jedoch 100€ mehr von uns, da das anscheinend eine extra Zahlung an die Genossenschaft für Untermiete ist. Plötzlich will sie zudem mehrere tausend Euro für ihre alte Küche haben. Nach 11 monaten ist es uns zu bunt geworden und wir ziehen nun aus. Da die Untermiete nie offiziell stattgefunden hat, hat sie nun 1100 euro von uns und will diese jetzt einbehalten und sagt, dass dieses Geld jetzt für die Küche verwendet wird. Da wir ja jetzt alle ausziehen und uns in der Küchenablöse nie geeinigt haben, also wir gesagt haben so lange wir hier nicht offiziell wohnen, werden wir auch keine Küche zahlen. Darf sie das trotztdem? Und wie ist das mit der Kellernutzung? Da sie den erst jetzt ausgeräumt hat, also 11 Monate genutzt hat aber nie dafür etwas gezahlt hat? Wie verhalte ich mich nun am besten? kann ich gegen sie rechtlich vorgehen? da sie mich ja unter falschen versprechungen in die Wohnung gelockt hat und ich dann so teilweise dann dort illegal wohnen musste, sowie etliche Probleme für mich endstanden sind, von dem Stress ganz abgesehen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!
Liebe Grüße,
Juelz

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

ja, so einfach ist dies nicht, denn es gibt 2 Rechtsverhältnisse.
Einmal das Mietverhältnis der Mutter mit der Genossenschaften. Da hat die Mutter wohl voreilig gehandelt ist sich Ärger eingefangen.
Und dann das Untermietverhältnis das durch die Wohnungsübergabe und die Zahlung und Forderung von Miete zustande gekommen ist, ganz egal ob ein schriftlicher Mietvertrag zustande gekommen ist oder nicht.

Das Mietverhältnis mit der Mutter muss nicht interessieren. Das sie untervermietet hat ist auch ihr Problem.

Das Untermietverhältnis war wirksam begründet und kann natürlich auch nur durch Kündigung mit Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Zitat:
Da die Untermiete nie offiziell stattgefunden hat, hat sie nun 1100 euro von uns und will diese jetzt einbehalten

Was soll denn "offiziell" heißen, die Wohnung wurde doch gemietet und auch bewohnt.
Um die 1100 € zurück zu fordern, muss schon eine andere Begründung her ? weil die Untervermietung nicht genehmigt wurde und kein schriftlicher Vertrag gemacht wurde, reicht nicht.

Der Punkt ist dass die Mutter keine Räumung verlangen kann und die Genossenschaft den Hauptmietvertrag kündigen könnte. Also war die freiwillige Räumung falsch. Man hätte für die Auszugsbereitschaft Schadensersatz verlangen können. Vermutlich ist dies jetzt aber zu spät.

-- Editiert von Spezi-2 am 06.03.2017 22:13

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Juelz Rich):
Nach 11 monaten ist es uns zu bunt geworden und wir ziehen nun aus.

Kündigen sollte man auch noch, ausziehen beendet keinen Mietvertrag.



Zitat (von Juelz Rich):
Da die Untermiete nie offiziell stattgefunden hat, hat sie nun 1100 euro von uns und will diese jetzt einbehalten

Soll bedeuten man hat mit X Personen 11 Monate in der Wohnung gewohnt und in der ganzen Zeit insgesmt nur 1100 EUR gezahlt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Juelz Rich):
Da die Untermiete nie offiziell stattgefunden hat


Natürlich hat sie das. Ihr seid eingezogen, habt Miete gezahlt, fertig ist der Mietvertrag.

Das Eure Vermieterin selbst Mieterin ist und nun Ärger mit ihrem Vermieter bekommen hat tangiert Euren Mietvertrag in keinster weise.

Zitat (von Juelz Rich):
Nach 11 monaten ist es uns zu bunt geworden und wir ziehen nun aus.


Habt Ihr denn schon form- und fristgerecht gekündigt?

Für die Anmeldung beim EMA ist ein Mietvertrag unwichtig, wichtig ist die Wohnungsgeberbestätigung. Die hätte Eure Vermieterin ausstellen müssen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo!

Ich mag ja falsch liegen, aber für mich liest sich das so, daß die Untermieter der Hauptmieterin die volle, monatliche Miete bezahlt haben und zusätzlich zu der laufenden Miete noch 100 € zusätzlich, die sie (HM) angeblich als Bonus an die Genossenschaft zur Duldung des Untermietvertrages zahlen muß.

Da die Genossenschaft aber der Untervermietung nie zugestimmt hat, hat sie diese 100 € monatlich wohl auch nicht an die GS bezahlt, und darum möchten die UM dieses Geld wieder.

So verstehe ich das jedenfalls - kann aber auch total daneben liegen.

Gruß Huya

Signatur:

Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Huya):
und darum möchten die UM dieses Geld wieder.

Was die Hauptmieterin zahlt wäre aber ebenso irrelevant, wie alles sonst aus dem Hauptmietverhältnis.
Es gilt der Mietvertrag zwischen Hauptmieterin und Untermietern.

Außerdem (wie schon gesagt): Mit "Einfach Ausziehen" wird kein Mietverhältnis beendet.
Für die Kündigung ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.
Es bleibt die bereits gestellte Frage
Zitat (von Anitari):
Habt Ihr denn schon form- und fristgerecht gekündigt?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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