Falsche Sparbuchauflösung von der Bank

24. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nine94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Sparbuchauflösung von der Bank

Hallo zusammen,

letztes Jahr im Juli habe ich ein Sparbuch bei der Kreissparkasse Köln auflösen und auf mein Konto überweisen lassen. Als ich dann ein paar Tage später auf meine Kontoauszüge geschaut habe, hatte ich zwei Überweisungen von der Sparkasse Köln auf meinem Konto.

Ich ging letztes Jahr davon aus, dass einer meiner Verwandten damals auch ein Sparbuch für mich angelegt hat und dieses vielleicht direkt mit aufgelöst wurde. Da ich zu der Familie väterlicherseits schon länger keinen Kontakt mehr habe, wollte ich auch nicht nachhören ob das Geld daher kommen kann und habe auch bei der Bank nicht nachgefragt und das Geld ausgegeben.

Heute erhielt ich einen Brief von der Kreissparkasse Köln, dass irrtümlicher Weise dieses Geld auf mein Konto eingegangen ist und ich dieses jetzt zurück zahlen muss.

Da ich das Geld damals ausgegeben habe und ich in einer Ausbildung bin und wenig verdiene, kann ich das Geld gar nicht sofort zurück zahlen.

Meine Frage ist auch, dass war doch ein Fehler der Bank?
Verjährt so etwas nicht?


Ich danke euch für eure Antworten!!!

Liebe Grüße Janine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist auch, dass war doch ein Fehler der Bank?



Richtig, dass war ein Fehler deiner Bank, was aber trotzdem nicht heißt, dass du deshalb das Geld behalten darst.
Stell dir mal vor, du überweist jemanden Geld und merkst dann später, dass du einen Fehler bei der Kontonummer gemacht hast.
Würdest du dann einfach sagen, war mein Fehler und der andere darf daher das Geld behalten?


quote:
Verjährt so etwas nicht?


Es ist in deinem Fall erst etwas über ein Jahr her und daher noch nicht verjährt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde denen eine Ratenzahlung anbieten über das, was man bezahlen kann. Zinsen u. ä. aber verweigern, da es nicht dein Verschulden ist. Abwarten, wie darauf reagiert wird.

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