Hallo,
Kunde K bestellt bei ATU Kompletträder über den Onlinekonfigurator.
Kunde K erhält die Kompletträder und schaut nur nach äußeren Auffälligkeiten.
Die Lieferung ist in Ordnung und Kunde K wartet bis der Winter kommt.
Nach ca. 2 Monaten ist es so weit und die Kompletträder sollen montiert werden.
Dabei wird festgestellt, dass der Lochkreis nicht passt und die Felgen nicht für das
Fahrzeug von Kunde K bestimmt sind.
Kunde K wendet sich an die Telefonhotline von ATU, welche bestätigt, dass
die Bestellung korrekt für das Fahrzeug von Kunde K ausgeführt
und falsche Kompletträder geliefert wurden.
Allerdings hat Kunde K laut ATU Hotline wegen der abgelaufenen Widerrufsfrist von 14 Tagen
keinen Anspruch auf einen Umtausch, da er die Felgen bei Lieferung nicht ordnungsgemäß auf
deren Passgenauigkeit untersucht hat.
Nun stellt sich Kunde K die Frage, ob er denn nicht eigentlich 2 Jahre Zeit hat um seine Mängelansprüche
geltend zu machen. Denn er weiß nicht, ob grobe Fahrlässigkeit oder dergleichen vorliegt,
weil er die Felgen nicht bei Lieferung Kontrolliert hat.
Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass die Räder dennoch umgetauscht werden können
und welche Argumente könnten bei ATU vorgebrahct werden?
Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen
-----------------
""
-- Editiert TSI-Liebhaber am 25.11.2014 10:33
Falsche Räder ATU Widerrufsfrist abgelaufen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:<hr size=1 noshade>von TSI-Liebhaber am 25.11.2014 10:33
Nun stellt sich Kunde K die Frage, ob er denn nicht eigentlich 2 Jahre Zeit hat um seine Mängelansprüche geltend zu machen. <hr size=1 noshade>
Unter Berücksiuchtigung der Beweislastumkehr nach §476 BGB , ja.
quote:<hr size=1 noshade>von TSI-Liebhaber am 25.11.2014 10:33
Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass die Räder dennoch umgetauscht werden können
und welche Argumente könnten bei ATU vorgebrahct werden? <hr size=1 noshade>
Man sollte den Telefonmädchen klar machen, dass man seine Rechte der Gewährleistung geltend machen möchte und dass das nichts mit Widerrufsrecht zu tun hat.
Evtl. hilft es den Telefonmädchen die §§ aus dem BGB vorzulesen, vorzugsweise 437, 439, 476 usw..
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:
Allerdings hat Kunde K laut ATU Hotline wegen der abgelaufenen Widerrufsfrist von 14 Tagen
keinen Anspruch auf einen Umtausch, da er die Felgen bei Lieferung nicht ordnungsgemäß auf
deren Passgenauigkeit untersucht hat.
Völliger Blödsinn!
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Evtl. hilft es den Telefonmädchen <hr size=1 noshade>
Ansonsten sollte man in eine Mitteilung per Einschreiben investieren um seine seine Rechte der Gewährleistung geltend zu machen ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Die Frage ist halt, ob ein Mangel vorliegt.
Auch bei mehrmaligem Lesen der Ausgangsfrage bin ich mir immer noch nicht sicher, warum die Räder nicht passen:
a) Kunde hat falsche Felgen bestellt und ATU hat genau die Felgen geliefert, die der Kunde bestellt hat
b) Kunde hat richtige Felgen bestellt, aber ATU hat falsche Felgen geliefert (also nicht genau die, die der Kunde bestellt hat)
Bei a) kann man nur auf Kulanz hoffen (= kein Rechtsanspruch)
bei b) stehen dem Kunden die normalen Mängelrechte zu, 2 Jahre lang.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Kunde hat die richtigen Räder bestellt.
ATU hat die falschen geliefert
=> Sachmangel
-----------------
" "
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.
Ja, es ist tatsächlich so, dass auf der Rechnung und Bestellbestätigung die richtigen Felgen genannt sind,
jedoch andere Räder geliefert wurden.
Habe die Räder heute zum ATU Händler in der Nähe geschafft.
Der will jetzt Geld von mir für das "Umziehen" der Reifen
auf die richtigen Felgen haben. Rechnung ca. 40€.
Muss ich das bezahlen?
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>von TSI-Liebhaber am 26.11.2014 11:23
Muss ich das bezahlen? <hr size=1 noshade>
Nope
quote:<hr size=1 noshade>§ 439 BGB - Nacherfüllung
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. <hr size=1 noshade>
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Nein, brauchst du nicht.
-----------------
" "
Hallo,
quote:Seid ihr euch da sicher?
Nope
///
Nein, brauchst du nicht.
Ich kenne jetzt nicht die genaue Struktur von ATU, aber es könnte sein, dass der Händler rechtlich nichts mit dem Onlineshop zu tun hat. Dann müsste das Umziehen erstmal bezahlt werden, und dieser Betrag könnte dann wiederum von dem Onlineshop zurückgefordert werden.
Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern aber voll an, es geht hier nicht um einen Widerruf, sondern um einen Mangel, und die Frist ist noch lange nicht vorbei.
quote:Und wie läßt sich beweisen, welche Räder geliefert wurden?
Ja, es ist tatsächlich so, dass auf der Rechnung und Bestellbestätigung die richtigen Felgen genannt sind,
jedoch andere Räder geliefert wurden.
Aber zum Glück sind ja auch die 6 Monate bis zur Beweislastumkehr noch nicht rum. Der Shop müsste also beweisen, dass es nicht die jetzt vorgelegten Räder waren.
Stefan
-- Editiert reckoner am 26.11.2014 20:16
Müsste man prüfen.
Meiner Kenntnis nach betreibt ATU alle Filialen selbst.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten