Falsche Kündigungsfrist: Rat des Mietervereins falsch?

30. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche Kündigungsfrist: Rat des Mietervereins falsch?

Wir haben ja im Juli 2004 eine Kündigung mit 9 Monaten bekommen.
Da wir aber schon 17 Jahre hier wohnen, gilt das was in unserem Mietvertrag steht: 12 Monate. Das wurde hier im Forum auch so mitgeteilt, danke dafür!

Nun sagte uns heute der Mieterverein, der unseren Widerspruch prüfen will, dass bei diesem "Anwaltsversehen" die fehlenden Monate einfach drangehängt werden, also keine neue Kündigung kommen wird. Und somit auch keine neue 12monatige Laufzeit nach dem April 2005, dem Ende der "falschen" 9monatigen Kündigungsfrist.

- Ist diese Information nicht falsch?

- Muss der Vermieter nun eine NEUE Kündigung schreiben mit neuem "Start" und neuem "Fristende" oder gilt die derzeitige und wird nur um drei Monate "verlängert"?

- Ist bei diesem Versehen dann die derzeitige Kündigung RECHTSUNWIRKSAM?

Danke für alle aufklärenden Beiträge!

Gruß
Manfred

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Weiss dazu jemand etwas Genaues?

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Kündigungstermin

Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht davon ab, daß im Kündigungsschreiben der Zeitpunkt genannt wird, zu dem das Mietverhältnis beendet werden soll. Wird der falsche Termin angegeben, so ist dies für die Wirksamkeit der Erklärung grundsätzlich ohne Bedeutung (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - Xll ZR 245/94 - in: Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungsreport, Zivilrecht, 1996, S. 144 bei einer Frist von rund drei Monaten). Die Kündigung erfolgt dann zum nächstmöglichen Termin.

http://www.koelner-hausundgrund.de/biblio/rechtsdatenbank/kuendigung/allgemeines.htm

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Eigentlich muß, wenn ich das richtig sehe, gar kein konkreter Termin im Kündigungsschreiben genannt werden, auch wenn dies fast immer der Fall sein dürfte. Also müßte eigentlich die Formulierung ausreichen: "hiermit kündige ich unser Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termin".

Ein konkreter Termin wäre nur dann notwendig, wenn die Kündigung aus irgendwelchen Gründen erst später wirksam werden soll.

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#4
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun, vielen Dank.
In unserer Kündigung stand: "...zum 30.4.2005."

Also werden dann wohl "nur" die 3 Monate noch angehängt. Somit zum Ende Juli 2005.

Es stand auch noch drin, das darüberhinaus ausdrücklich einer Weiterbewohnung widersprochen wird und noch "viele Gründe...sogar für eine fristlose Kündigung vorlägen...".

Passt dann irgendwie dazu, dass der Vermieter während der Renovierung unangemeldet Zugang wollte und auf unsere Frage, warum Kündigung nur lapidar sagte:

MAN WIR ES JA MAL PROBIEREN DÜRFEN...!!!

SO sicher ist er sich also doch nicht.

Manfred

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#5
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn also der erste Termin - April 2005 - nicht stimmt, muss ich trotzdem den Widerspruch im Februar 2005 spätestens geschickt haben oder reicht ein brieflicher Hinweis auf - korrekten Termin - Juli 2005 und dann erst den Widerspruch im Mai 2005?

Danke für alle Antworten!

Gruß aus Freiburg
Manfred

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