Falsche EV

23. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)
Falsche EV

Hallo,

ich sitze hier und kriege das kalte Grauen.
Folgenes: Ich bin pleite und bereite gerade meine Insolvenz vor. Habe im Januar eine EV abgegeben. Habe wahrheitsgemäss auch meine 2 Konten angeben. Nun schreibt mir der Gläubigeranwalt das die Konten nicht mehr bestehen. Die Sparkasse sowie die andere Bank hat mir das aber nie mitgeteilt. Ich habe es nicht gemerkt da ich die Konto seit über einem Jahr nicht mehr nutze weil mein Mann alles über sein Konto für mich bezahlt. Jetzt soll ich zahlen was ich nicht kann und der Anwalt will mich anzeigen. Habe versucht das alles mit Ihm telefonisch zuregeln aber er glaubt mir nicht und sagt ich hätte vor Gericht schlechte Karten. Was soll ich machen?
Vielen Dank

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Was soll da passsieren.

Ein Konto verschwindet nicht einfach, die Bank muss kündigen. Dies muss nachweisbar sein, sonst besteht es weiterhin. Da die Bank die Kündigung nicht per Einschreiben geschickt hat. Also besteht das "Konto" weiterin.

Ich würde nun ganz theatralisch das Konto per Einschreiben Rückschein selber kündigen.

Der Anwalt wird kaum was machen, und auch ein Gericht nicht. Es sei denn man hat angeben das auf den Konto Millionen schlummern. Aber die Angabe "ich habe ein leeres Konto" wird kaum betraft werden.

K.



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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#2
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,
danke für die Anwort. Werde beide Konto kündigen als wäre nichts gewesen. Der Gläubigeranwalt hat mich glaube ich gefressen. Habe vergessen bei der EV den Verkauf meiner ETW im April 2008 anzugeben da ich kein Geld bekommen habe weil der Kaufpreis an die Gläubiger gegangen ist die so klug waren und sich ins Grundbuch haben eintragen lassen. Dazu gehört auch mein Mann. Damals waren wir noch nicht verheiratet und er hatte mir Geld geliehen und sich im Gegenzug da er wußte wie es bei mir finanziell aussieht einen Grundbucheintrag gesichert. Das ist alles ganz harmlos und gängige Praxis. Kann man mir daraus auch einen Strick drehen ?
Vielen Dank
Habe gerade bei der Sparkasse angerufen. Man hat mich angeschrieben nur an die falsche Adresse Post ist immer zurück gekommen. Trotzdem hat man gekündigt. Habe die schon mal was von Einwohnermeldeamt gehört?

-- Editiert am 23.03.2009 13:59

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die EV gibt man in 5 Minuten ab. In diesen 5 Minuten muss man sein Vermögen angeben. Da hat man entweder eine Wohnung oder eben nicht.

Das hat man nicht ein "Wohnung die man verkauft und kein Geld erhalten". Das ist Prozess der dauert.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#4
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

wie gesagt ich hatte die Wohnung zum Zeitpunkt der EV schon 10 Monate nicht mehr. Im April 2008 war alles was die Wohnung betraf abgewickelt. Und Geld bekam ich keines weil nach dem alle Gläubiger aus der Grundbuch bezahlt wurden blieb nichts übrig. Ein Gläubger musste sich sogar nur mit einem Teil abfinden weil er an letzter Stelle im Grundbuch stand. Daher habe ich ja bei der EV keinen Fehler gemacht da ich ja kein Geld erhalten habe.
VG

-- Editiert am 23.03.2009 14:27

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,
die Wohnung wurde ganz normal verkauft an jemanden den ich bis dahin nicht kannte.Kein Verwanter oder Bekannter.

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