Falsche E-Mail angegeben: Schreiben von Infoscore Inkasso

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462382-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche E-Mail angegeben: Schreiben von Infoscore Inkasso

Hallo,
Mitte Januar habe ich in einem Onlineshop per "Kauf auf Rechnung" über "PayPal" einen Kauf abgeschlossen. Leider bekommt man beim "Kauf auf Rechnung" von Paypal keine Rechnung per Post zugeschickt, wodurch die Bezahlung leider in Vergessenheit geriet.
Heute lag dann das oben genannte Schreiben von infoscore im Briefkasten.

Zitat:
Nach Angaben unsererr Auftraggeberin haben Sie unter Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse xyz@zyx.de am 16.01.2017 online einen Einkauf getätigt. (...)
Ihren negativen Saldo haben Sie bisher nicht ausgeglichen. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach über die oben genannte E-Mail-Adresse aufgefordert worden.

Sie sind unserer Auftraggeberin die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig:

Haupt- / Restforderung: *** EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 26.03.2017: *** EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen: *** EUR
Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: *** EUR
Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: *** EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von
***
so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum
27.03.2017
auf unserem Konto eingeht.

Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.



Hierbei muss ich anmerken dass ich weder Briefe noch E-Mails bekommen habe, da die oben genannte E-Mail nicht existiert (habe aus Versehen meine eigene E-Mail-Adresse falsch geschrieben).

Und jetzt brauche ich euren Rat. DIe zusätzlichen Gebühren empfinde ich als viel zu hoch und sind für mich als Schüler schwierig zu bewältigen. Wie soll ich nun vorgehen? Ich konnte ja schließlich keine E-Mails empfangen, da die Adresse nicht existiert.

Ich freue mich über jeden Ratschlag

-- Editier von fb462382-67 am 22.03.2017 14:44

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Also,
ich würde hier wie folgt vorgehen:
Falls Du die Bankverbindung von PP nicht hast, dann würde ich hier die Rechnungssumme schnellstens an infoscore mit dem Vermerk "zur Verrechnung der Hauptforderung" überweisen.

Dem IKB würde ich schreiben:

Sehr geehrtes Inkasso,
vor Ihrem Schreiben lagen mir keine Zahlungsinformationen vor, da offenkundig die E-Mailadresse falsch war.
Von daher werte ich Ihr Schreiben als Rechnung und habe die fällige Hauptforderung soeben beglichen.
Weitere Kosten weise ich zurück.
Des Weiteren untersage ich Ihnen hiermit die telefonische Kontaktaufnahme und verweise für alle weiteren Kosten auf den Rechtsweg.
Weitere Drohbriefe werden nicht zur Zahlung führen.


Wobei, ich las Schüler: Wie alt bis Du, und wie hoch war der Rechnungsbetrag?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb462382-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
(...)
Wobei, ich las Schüler: Wie alt bis Du, und wie hoch war der Rechnungsbetrag?


Vielen Dank für deine Antwort, ich bin 18 und der Rechnungsbetrag lag bei ~ 70€

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Dann würde ich so vorgehen wie ich oben vorgeschlagen habe.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Also,
ich würde hier wie folgt vorgehen:
Falls Du die Bankverbindung von PP nicht hast, dann würde ich hier die Rechnungssumme schnellstens an infoscore mit dem Vermerk "zur Verrechnung der Hauptforderung" überweisen.


Falls Du ein PayPal-Konto hast, dann unbedingt auf diese einzahlen und ausgleichen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

@Xipolis.
Was er meint ist das kaufen auf Rechnung via PayPal plus.
a ist kein PP Konto vonnöten. Sondern die Daten werden bei der Schufa auf Richtigkeit abgefragt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
@Xipolis.
Was er meint ist das kaufen auf Rechnung via PayPal plus.
a ist kein PP Konto vonnöten. Sondern die Daten werden bei der Schufa auf Richtigkeit abgefragt.


OK, danke für die Klarstellung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb462382-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
nachdem ich nur den Rechnungsbetrag überwiesen habe und dem Inkasso Unternehmen eine Mail geschrieben habe, lag gestern nun die Antwort im Briefkasten.

Zitat:
"Soweit Sie die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten in Frage stellen, weisen wir darauf hin, dass die Kosten dann erstattungsfähig sind, wenn der Gläubiger, hier die Firma PayPal Pte. Ltd., keine Anhaltspunkte für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte. Der Gläubiger kann sich in dieser Situation darauf verlassen, dass er die Forderung auch ohne gerichtliche Hilfe betreiben kann. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist daher nicht ersichtlich. Die Höhe der hier geltend gemachten Inkassokosten bewegt sich zudem im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen, sie orientiert sich nämlich an den Kosten, die ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen könnte.

Bei inaktiven E-Mailadressen liegt die Verantwortung bei Ihnen, die abzuändern, damit bei etwaigen Bestellungen korrekte Daten an PayPal übermittelt werden können. Dieser Sorgfaltspflicht sind Sie nicht nachgekommen.

Daher sehen wir dem Ausgleich der Restforderung laut anliegender Aufstellung bis zum 05.04.2017 entgegen.


Was würdet Ihr an meiner Stelle jetzt unternehmen? Bin für jeden Ratschlag dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In den einschlaegigen Urteildatenbanken ist kein einziger Hinweis das PayPal jemals inkassokosten versucht hat ein zu klagen.
Infoscore schiebt noch ein schreiben der ksp Kanzlei nach.
Wie bist Du mental drauf ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fb462382-67):
Was würdet Ihr an meiner Stelle jetzt unternehmen? Bin für jeden Ratschlag dankbar.


Gar nichts - Du hast widersprochen und Deine Standpunkt klar gemacht und widersprochen. Inkassounternehmen setzen ohnehin auf eine Flut von Briefen, die Du nicht verhindern kannst.

Einem Mahnbescheid musst Du allerdings widersprechen. Ansonsten würde ich hier eine Aufsichtsbeschwerde anregen.

Natürlich hätte man auch mal bei PayPal auf den Gedanken kommen können vorher die E-Mail-Adresse zu überprüfen (über eine Bestätigungs-E-Mail) um so etwas zu verhindern und man hätte als keine Reaktion auf die Mahn-E-Mails erfolgte auch mal einen Brief schreiben können oder mal bei Dir anrufen können (falls die Telefonnummer bekannt ist).

Im übrigen ist, die Aussage des Inkassounternehmens einfach falsch, weil der Gläubiger zum einen nämlich sehr wohl seine Obliegenheiten verletzt hat um zum anderen würde auch eine Inkasso-Anwaltskanzlei eben nicht diese Gebühren im Rahmen des EDV-rationalisierten Masseninkasso bekommen (die einfach überhöht sind).

Dazu kommt, dass PayPal bereits eine Vergütung für die Inkassotätigkeit vom Verkäufer erhalten hat und der Forderungseinzug genaugenommen das Geschäft von PayPal ist. Zum Forderungseinzug gehören eben auch Störungen.

-- Editiert von Xipolis am 01.04.2017 23:57

0x Hilfreiche Antwort

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