>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
Eine E-Mail wird auch "unterschrieben", wenn auch nur mit Buchstaben. Daß eine Vollmacht bestehen könnte oder ein Auftrag, will ich ja auch nicht anzweifeln. Im schriftlichen Briefverkehr muß dann stehen i.A. (im Auftrag) oder i.V. (in Vertretung) oder ähnlich. Der Zusatz ist nötig und die Signatur eines anderen wird dabei ja auch nicht nachgeahmt, nur weil eine Vollmacht oder ein Auftrag besteht. Das dürfte klar sein.
Bei einer E-Mail unter den hier vorliegenden Umständen liegt der einzige Grund, es nicht korrekt zu machen, in der Absicht der Täuschung über die Identität des Schreibers.
Vorausgesetzt, die Vermutung trifft zu, daß der Betreffende nicht selber schreiben kann.
Der Betreffende ist definitiv nicht zu Hause. Er bekommt nun einen Einschreibebrief mit Rückschein.
Also ehrlich gesagt, sonderlich geholfen haben mir die Aukünfte hier nicht. Keine klare Position, ich habe sogar den Eindruck, als wolle man mir mitteilen, ich solle das nicht so eng sehen.
Schade eigentlich, daß keiner mit juristischen Fakten argumentieren konnte. Wenn eine E-Mail kein Dokument ist, dann muß ich das eben hinnehmen. Aber auf die hier erlangten Informationen hin, sehe ich dafür (noch) keinen Anlaß.
Vielen Dank trotzdem
H.D.T.
von HDT am 26.06.2005 13:14
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