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Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?

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Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?

Hallo!

Die eigentliche Frage lautet: Beschwerde-Mails werden vom ebay-Verkäufer beantwortet, der ist aber seit Tagen offenbar nicht zu Hause, Nachbarn vermuten sogar, daß er in Urlaub sei.
Am Wochenende ist sein Sohn zu Hause. Dann ist auch die E-Mail-Abseneradresse anders als in der Woche.

Ich vermute, daß er die Mails an seinen Vater die Woche über von seinem Studienort aus beantwortet. (in einer fomell höflichen aber kackfrechen Jungmannsart)

Er antwortet mitunter auch recht zügig, innerhalb von 10 Minuten.

Wenn der Verdacht sich erhärtet, wäre dann eine Anzeige wegen Urkundenfälschung möglich? Sollte man das besser über einen Anwalt machen?

Was könnte ich als Beweis vorbringen, außer den E-Mails?

Wäre ein an den Vater = Ebay-Verkäufer gerichteter Einschreibebrief mit Rückschein zweckmäßig?

Für Tips bin ich dankbar.

Gruß
H.D.T.



von HDT am 23.06.2005 20:23
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
--- editiert vom Admin


von guest123-304 am 23.06.2005 21:06
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
Wenn sie in der Lage sind, juristisch-korrekte Auskünfte zu geben, dann hätte ein Satz genügt: "E-Mail ist keine Urkunde."

Mit dem letzten Satz stimmen wir völlig überein: Ich bin davon überzeugt, daß Dummheit die Gleichgültigkeit fördert. Man sieht es doch sozusagen überall. knh...


von HDT am 23.06.2005 21:49
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
--- editiert vom Admin


von guest123-304 am 24.06.2005 20:49
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
"Unterschreibt der "Jungmann" die Mails mit dem Namen des Vaters?

( Ach ja,wie hier wer antwortet ,entscheiden die Leute hier ganz autonom

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."


von lilicat am 24.06.2005 22:20
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
Ja, er unterschreibt mit dem Namen des Vaters.

Es ist ja auch nicht erwiesen, ob er wirklich der Absender ist. Ich weiß nur definitiv, daß die Eltern nicht zu Hause sind. Vermutlich verreist. Die E-Mail-Antworten kommen aber prompt. Ist zwar nicht unmöglich, aber für Urlaubsreisende ungewöhnlich.

Vermutung (auch wegen der Tonart): Es könnte der Sohn sein, der mit dem Namen des Vaters unterschreibt.

H.D.T.


von HDT am 25.06.2005 12:16
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
Wenn er im Auftrag des Vaters handelt, sehe ich da nicht so das Problem. Übrigens was heißt Email UNTERSCHREIBEN? Eine Unterschrift ist im herkömmlichen Sinne handschritflich. Ich kann ja auch Hans Wurst drunterschreiben oder gar nichts oder ggfs. meinen Vornamen, den in meiner Familie noch drei weitere haben könnten!

Und woher weiß ich, dass der Nachbar meines Email-Pendants vermutet, er sei im Urlaub?????

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"


von Laeuschen am 25.06.2005 13:57
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
Eine E-Mail wird auch "unterschrieben", wenn auch nur mit Buchstaben. Daß eine Vollmacht bestehen könnte oder ein Auftrag, will ich ja auch nicht anzweifeln. Im schriftlichen Briefverkehr muß dann stehen i.A. (im Auftrag) oder i.V. (in Vertretung) oder ähnlich. Der Zusatz ist nötig und die Signatur eines anderen wird dabei ja auch nicht nachgeahmt, nur weil eine Vollmacht oder ein Auftrag besteht. Das dürfte klar sein.

Bei einer E-Mail unter den hier vorliegenden Umständen liegt der einzige Grund, es nicht korrekt zu machen, in der Absicht der Täuschung über die Identität des Schreibers.
Vorausgesetzt, die Vermutung trifft zu, daß der Betreffende nicht selber schreiben kann.

Der Betreffende ist definitiv nicht zu Hause. Er bekommt nun einen Einschreibebrief mit Rückschein.

Also ehrlich gesagt, sonderlich geholfen haben mir die Aukünfte hier nicht. Keine klare Position, ich habe sogar den Eindruck, als wolle man mir mitteilen, ich solle das nicht so eng sehen.

Schade eigentlich, daß keiner mit juristischen Fakten argumentieren konnte. Wenn eine E-Mail kein Dokument ist, dann muß ich das eben hinnehmen. Aber auf die hier erlangten Informationen hin, sehe ich dafür (noch) keinen Anlaß.

Vielen Dank trotzdem

H.D.T.


von HDT am 26.06.2005 13:14
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
Sotrry,aber wenn Sie so ungebildet sind um nicht zu wissen das eine mail kein Dokument sein kann müssen Sie hier nicht beleidigt und beleidigend reagieren, mein gott ,nur noch Idiotische frischlinge hier.


von lilicat am 26.06.2005 21:57
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
kann müssen Sie hier nicht beleidigt und beleidigend reagieren

Dem schließe ich mich an.

Steffen




von stwe am 26.06.2005 23:58
Status: Philosoph (619 Beiträge)
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>Falsche E-Mail Unterschrift: Urkundenfälschung?
....Schade eigentlich, daß keiner mit juristischen Fakten argumentieren konnte.

Hierfür gibts links den Link " frag-einen-anwalt", aber der kostet ein paar Öre, gell?

ui, duad des weh

-----------------
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

-- Editiert von susiratlos am 27.06.2005 09:39:49


von guest123-2087 am 27.06.2005 09:38
Status: Unsterblich (965 Beiträge)
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