Falsche Diagnose bzw Reparatur getätigt...

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hink
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Diagnose bzw Reparatur getätigt...

Guten Abend.

Kurze Geschichte.
Kupplung schlägt zurück und bleibt manchmal hängen.
Hatte mein Auto in der Werkstatt(A). Laut Diagnose halt Getriebe aus und eingebaut, Kupplung und Zentralausrücklager gewechselt.
Fahre los. Merke, dass das Problem immer noch besteht.
Bin ich danach direkt zum Autohaus(B). Der Meister meinte, es liegt am Kupplungspedal und an dem Aluminiumblock, wo es dran hängt, sich eindrückt und hängen bleibt. Also nichts mit Getriebe aus und einbauen.
Ich weiss, dass ich der Werkstatt(A) da vertraut habe und eine Reparatur in Auftrag gegeben habe.
Aber ich habe nun einen 4 stelligen Betrag bezahlt für eine, die überhaupt nicht notwenig war.
Selbst wenn er mir das Kupplungspedal gratis wechselt, mache ich immernoch so 600 euro minus.

Man schreibt ja hier, weil man Rat sucht. Klingt ja alles irgendwie nach Schadensersatz oder bleibt man meisst auf den ganzen Kosten sitzen? Bringt es überhaupt was, da irgendwas mit einem Gutachter anzufangen? Am Ende ärgert man sich wohl mehr rum, als die Sache überhaupt wert ist.

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Kommt ganz darauf an
A) was genau beauftragt wurde und wie man das dann nachweisen könnte.
B) ob das Fehlerbild für beide Problemlösungen stimmig wäre und wie die Werkastatt die Diagnose "Getriebe & Co" begründet



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hink
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Werkstatt, würde die Kupplung per Hydraulig zurück gedrückt werden. Also das Zentralausrücklager funktioniert nicht richtig. Und wenn man das Getriebe einmal ausbaut, wechselt man die Kupplung halt immer gleich mit meinte er... Klingt auch logisch. Aber selbst die, dürfte ja nach 32000 Km noch i.O. gewesen sein.
Aber der Meister vom Autohaus, kam bei meiner Schilderung halt sehr überzeugend nur zu der seinigen Analyse.
Also so Fragen wegen Fehlerbild, sind immer Gutachter zuständig nehme ich mal an?

Ich bezahle. Verabschiede mich und er sagt noch, "Es hakt aber noch ein wenig und wenn es nicht geht, müsse er nochmal gucken". Man erwartet nach einer Reparatur, dass alles behoben ist. Vor allem wenn alle Teile neu sind.

Der Normallfall wäre jetzt wie? Dass ich bei der Werkstatt nochmal vorspreche und er mir die richtigen Reparaturen "kostenlos" leisten muss/sollte.
Dass ich den Kupplungswechsel beauftragt habe, muss man sicher als Lehrgeld abtun. Man hätte ja auch mehrere Meinungen einholen können.
Freiwillig wird einem wohl keiner Geld zurück geben. Da müsste man wohl andere Wege gehen und halt vorher abwegen, ob man sich darauf einlässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Hink):
Laut Werkstatt, würde die Kupplung per Hydraulig zurück gedrückt werden. Also das Zentralausrücklager funktioniert nicht richtig. Und wenn man das Getriebe einmal ausbaut, wechselt man die Kupplung halt immer gleich mit meinte er....


Die Kupplung wird hydraulisch betätigt, "zurückgedrückt" wird sie durch die Rückstellkräfte von Federn an der Kupplungsscheibe. Das Ausrücklager verschiebt sich auf der Getriebewelle. Am Kupplungspedal selbst dürfte aber auch noch eine Rückholfeder sein.

Es kann durchaus sein, daß eine oder mehrere der Federn an der Kupplungsscheibe brechen oder aber das Ausrücklager aus welchen Gründen auch immer klemmt.

Problem: um das genau zu untersuchen, muß das Getriebe aus- und wieder eingebaut werden. Dabei entsteht der Löwenanteil dieser Kosten.

Manchmal ist es möglich, mit einer Endoskopkamera diese Geschichte zu untersuchen, ggf. müßte man dazu ein kleines Loch in die Getriebeglocke bohren. Was nun eher zum Erfolg führt?

Kostengünstiger wäre zunächst die Untersuchung mit Endoskopkamera gewesen, nur wenn was kaputt wäre müßte das Getriebe sowieso raus.

Zitat (von Hink):

Klingt auch logisch. Aber selbst die, dürfte ja nach 32000 Km noch i.O. gewesen sein.


Aus- und Einbau eines Getriebes dürfte um die 8 h dauern - der Vorschlag, die Kupplung bei der Gelegenheit mit auszutauschen, ist nicht unanständig. 32.000 km können je nach Einsatzbedingung (z.B. viel Anhängerbetrieb) schon erheblichen Verschleiß bedeuten. Im Regelfall hält aber eine Kupplung deutlich länger.

Zitat (von Hink):

Aber der Meister vom Autohaus, kam bei meiner Schilderung halt sehr überzeugend nur zu der seinigen Analyse.

Bin ich danach direkt zum Autohaus(B). Der Meister meinte, es liegt am Kupplungspedal und an dem Aluminiumblock, wo es dran hängt, sich eindrückt und hängen bleibt.


Beide Erklärungen klingen plausibel. Jetzt müßte man das Kupplungspedal und Alublock ggf. austauschen/gängig machen oder die Rückholfeder am Kupplungspedal (so denn eine vorhanden ist) untersuchen und ggf. austauschen.

Wenn der Fehler dann weg ist, war es der Alublock. Wenn nicht, muß man "weiterdenken". Es könnte Luft in der Kupplungshydraulik sein, einer der Kupplungszylinder könnte defekt sein und weiß der Geier was noch als Ursache in Frage kommen könnte.

Zitat (von Hink):

Also so Fragen wegen Fehlerbild, sind immer Gutachter zuständig nehme ich mal an?


Da gibt es Leute, die bezeichnen sich als "KFZ-Sachverständige". Woher die ihren Sachverstand beziehen, bleibt unklar. Wenn man Glück hat, haben die einen KFZ-Meisterbrief. Es kann aber auch sein, daß die einen Meisterbrief als Karosseriebauer haben oder als Bäcker oder "nur" einen Gesellenbrief, vorzugsweise aus dem KFZ-Bereich.

KFZ-Sachverständiger ist keine geschützte Berufsbezeichnung, es gibt keine Sachkundeprüfung und insofern haben wir in Deutschland ca. 81 Mio. KFZ-Sachverständige.

Warum sollte ein "Gutachter / KFZ-Sachverständiger" mehr Wissen haben als ein Werkstattmeister? Insofern stellt sich die Frage doch nicht, ob man einen "Gutachter" befragt bzw. beauftragt.

Zitat (von Hink):

Ich bezahle. Verabschiede mich und er sagt noch, "Es hakt aber noch ein wenig und wenn es nicht geht, müsse er nochmal gucken".


Ja, und war man denn bei Werkstatt A und hat reklamiert bzw. hat der Meister dort nochmal geguckt?

Zitat (von Hink):

Man erwartet nach einer Reparatur, dass alles behoben ist. Vor allem wenn alle Teile neu sind..


Diese Erwartungshaltung ist berechtigt, nur leider wird sie nicht immer erfüllt.

Zitat (von Hink):

Der Normallfall wäre jetzt wie?


Die Antwort steht doch hier:
Zitat (von Hink):

Dass ich bei der Werkstatt nochmal vorspreche und er mir die richtigen Reparaturen "kostenlos" leisten muss/sollte.


Hier kommt es auf den Ton an und wie geschickt man "verhandelt". Eine Werkstatt, die ihren Kunden "behalten" möchte, wird eine Rechnung nicht mit einer Gabel schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

bei der Laufleisstung des Fahrzeugs denke ich erstmal daran zu fragen, wie sieht es denn mit Garantie des Herstellers aus? Wäre über diese noch etwas zu erreichen?

0x Hilfreiche Antwort

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