Falsche Diagnose Vertragswerkstatt -> erfolglose Reparatur
Hallo habe an meiner C-Klasse Leistungsverlust festgestellt. Bin darauf hin zum Vertragshändler um den Fehler beheben zu lassen. Habe bei der Auftragsannahme genau die Symptome dargelegt und was ich im Selbsttest bereits durchgeführt habe.
Nach ein paar Stunden konnte ich das Fzg wieder abholen, vermeintlich repariert. Händler hat angeblich ausgiebig diagnostiziert und den Fehler auf Zündkerzen geschoben. Die wurden dann getauscht.
Bereits bei der Durchsprache der Rechnung habe ich meine Zweifel erhoben da ich die Kerzen selbst erst vor nichtmal 2 Wochen eingebaut habe. Mir wurde dann gesagt dass es die falschen wären und dies die Ursache für Motorstottern sowie Leistungsverlust sei.
Bin dann erstmal gegangen und habe anstandslos die 264 Euro für Fehlersuche sowie neue Zündkerzen bezahlt. Aber leider läuft die Bude kein bisschen besser und bei einem erneuten Versuch wurde nun auf Anhieb festgestellt es müsse definitv etwas an der Abgasanlage sein das würde man sofort spüren.
Da mir das aber alles viel zu zweifelhaft vorkam habe ich das Auto wieder mitgenommen und lasse die Fehlersuche woanders durchführen.
Nun die Frage, wie kann man gegen eine Repearatur vorgehen die nicht zum Erfolg geführt hat?
Habe mittlerweile ein ofizielles Schreiben von BOSCH dass die von mir verbauten Zündkerzen die Richtigen sind. Und da das Fzg nach dem Wechsel noch 1 Woche problemlos lief und ich das nicht zum 1. mal gemacht habe bin ich mir 100% sicher dass auch beim Tausch nichts schief gegangen ist.
Im Endeffekt wurde falsch diagnostiziert und falsche Teile getauscht. Es ist klar dass ich irgendwas zahlen muss, aber ich sehe nicht ein den kompletten Betrag zu zahlen.
Bitte um Hilfe am Besten mit Bezug auf irgendeinen Paragraphen des BGB wie ich zumindest einen Teil der 260 Euro relativ unbürokratisch wieder bekomme.
Danke
von Mikka am 18.07.2007 12:38
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>Falsche Diagnose Vertragswerkstatt -> erfolglose Reparatur
Das ist der original Text der sich aus dem Gespräch mit der Annahme ergeben hat:
- Bypassklappe o. Funktion -> Kunde klemmte Batterie ab
Stottern beim Gasgeben (Drosselklappe?)
- Kurztest Anlage
Was würde passieren wenn ich morgen zur Bank gehe und einfach eine Rückbuchung veranlassen würde?
von Mikka am 18.07.2007 17:26
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>Falsche Diagnose Vertragswerkstatt -> erfolglose Reparatur
Also die Zündkerzen und den EInbau dafür zahle ich definitv nicht. Entweder die schenken sie mir oder ich baue sie wieder aus und will den Warenwert dafür zurück haben.
Habe bei der Fahrzeugabgabe und nach der Probefahrt mit vermeintluchem Spezialisten nach dem HFM gefragt weil ich mich mit der Materie wie ich meine auch ganz pasabel auskenne. Mir wurde gesagt der wurde überprüft und ist ok.
Wie sich nun herausstellte (hatte das Fzg nun bei einem anderen Händler und er läuft wieder) war der HFM defekt. Also was soll das bitte für eine Diagnose sein für insgesamt 155 Euro wo man nichtmal nen fehlerhaften HFM erkennt?
Einen Referenz-HFM hat mittlerweile jede Werkstatt im Regal stehen und bei meinem Motor ist der in nichtmal 5min eingebaut, nach weiteren 5min Probefahrt hätte man den Fehler gehabt.
Werde morgen das Gespräch zunächst persönlich suchen, andernfalls werde ich mitm Konzern drohen. Eine rechtliche Grundlage gibts leider wohl nicht :/
Aber ich bleib dabei. Die Zündkerzen zahle ich nicht. Das wurde nicht beauftragt und die Kerzen waren i.O. -> kein Geld!
Werde morgen berichten wie der Stand ist.
Grüße und vielen Dank!
von Mikka am 19.07.2007 23:06
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