Hallo zusammen,wir hatten ein Fahrrad mit einem einbeinigen Seitenständer. Später hatten wir ein Kindersitz an das Fahrrad angebaut, und da der einbeinige Ständer uns zu unsicher war wenn das Kind im Sitz saß, gingen wir zum Fachhändler um einen Rat zu holen. Nach dem er sich unsere Bedürfnisse angehört hat, hatte er uns einen zweibeinigen Ständer empfohlen, den wir dann auch beim gleichen Händler gekauft haben (30€). Nach dem Anbauen des neuen Fahrradständers hat es sich herausgestellt, dass das Fahrrad noch unstabiler und unsicherer stand als mit dem Seitenständer. Wir sind wieder zum Fachhänler gegangen, er hatte keine Lösung für das Problem und wollte beim Hersteller anfragen. Der Hersteller sagt, dass der Fahrradständer nicht dafür gebaut wäre, dass ein Kind im Kindersitz sitzt während das Fahrrad aufgestellt ist. Der Fahrradständer hat sonst keine Mängel. Der Fachhändler weigert sich das Geld zurück zu erstatten. Was haben wir für Möglichkeiten. Gruß HJae
Der Ware fehlt offenbar eine zugesicherte Eigenschaft - die einem Sachmangel gleichkommt - sodaß Sie den Kaufvertrag anfechten können.Im Streitfall haben Sie dann hoffentlich Zeugen, die bezeugen können, welche Zusicherungen der Händler gemacht hat.